Dass die Verteilnetzbetreiber für den Ausbau des Stromnetzes ein investitionsfreundliches Klima brauchen, darüber sind sich Stadtwerke und Bundesnetzagentur einig. Die Meinungen gehen auseinander, ob das mit der Nest-Reform gelungen ist.

Dass die Verteilnetzbetreiber für den Ausbau des Stromnetzes ein investitionsfreundliches Klima brauchen, darüber sind sich Stadtwerke und Bundesnetzagentur einig. Die Meinungen gehen auseinander, ob das mit der Nest-Reform gelungen ist.

Bild: © Bernd Weißbrod/dpa

Die sogenannte Nest-Reform (Nest steht für Netze, effizient, sicher, transformiert) steht vor dem Abschluss. Das nimmt die ZfK zum Anlass für eine Mini-Serie. In Teil eins liegt der Fokus auf den Erwartungen und Einschätzungen der Stadtwerke, insbesondere des Stadtwerkeverbands VKU. Im nächsten Teil, der diesen Freitag (7. November) erscheint, schildert Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller seine Sicht der Dinge.

Von Andreas Baumer

Gut eine Woche ist es nun her, dass die Bundesnetzagentur die Reform der Anreizregulierung im Strom- und Gasnetzbereich per Kurzpapier praktisch für abgeschlossen erklärt hat. Die leise Hoffnung, die Regulierungsbehörde würde sich etwa bei der Best-of-Four-Methode oder dem Produktivitätsfaktor Xgen doch noch bewegen, ist seitdem verflogen. "Im Kern sind wir mit unseren Beratungen so gut wie durch", stellte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller im ZfK-Interview klar. "Damit hat die Branche nun auch ein umfassendes Bild."

Wer sich seitdem in der Stadtwerkewelt umhörte, stieß teils auf Frust, teils auf Resignation. Schließlich profitieren mittlere und große Stromnetzbetreiber nur wenig von den letzten Änderungen. Für Gasnetzbetreiber änderte sich im Vergleich zum Juni gar nichts mehr.

"Wir erkennen an, dass es für die kleineren Unternehmen im vereinfachten Verfahren noch wertvolle Veränderungen gegeben hat", sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Liebing. Trotzdem sei die Enttäuschung groß. "Es bleibt dabei: Mit den Festlegungen werden die Daumenschrauben angezogen. Das Ziel, die Verteilnetzbetreiber für die Energiewende zu stärken, wurde erkennbar nicht erreicht."

Einzelerfolge und Enttäuschung

Einzelerfolge und Enttäuschung. Dieses Gemisch prägte aus Stadtwerkesicht die vergangenen Nest-Monate. "Der Prozess war am Anfang sehr offen gestaltet, wir hatten den Eindruck, dass wir mit unseren Vorschlägen Gehör finden", erzählt Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. "Es gab ja auch Punkte, die die Bundesnetzagentur frühzeitig aufgenommen hat."

Noch im Januar lobte der Verband die Bundesnetzagentur. "Die ursprünglich geplante Abschaffung der kalkulatorischen Gewerbesteuer ist vom Tisch", wurde Liebing in einer Pressemitteilung zitiert. "Das ist gut und ein großer Erfolg für unsere Unternehmen." 

Keine drei Monate später wurde der Ton deutlich giftiger. "Die Bundesnetzagentur rührt hier gerade einen toxischen Cocktail an", warnte der Verbandschef, als deutlich wurde, wie sehr die Bundesnetzagentur die Effizienzvorgaben verschärfen wollte. Alle einzelnen Zutaten zusammen könnten bei Verteilnetzbetreibern zu Mindereinnahmen in Höhe von bis zu 30 Prozent führen, prognostizierte Liebing. "Was wir aber brauchen, ist ein Energy Drink statt einer toxischen Mischung."

Betriebskostenaufschlag nur für wenige

Es wurde Sommer und die Luft noch dicker. "Wir hatten zunehmend den Eindruck, dass es egal ist, was wir sagen: Die Position der Bundesnetzagentur ist fix", erinnert sich Liebing. Die Festlegungsentwürfe im Juni trafen bei Netzbetreibern auf heftigen Widerstand. Zwar übernahm die Bundesnetzagentur mit dem Betriebskostenaufschlag ein von VKU und PWC entwickeltes Konzept. Dieser sollte in der nächsten Regulierungsperiode gewährt werden. Zugleich sollten aber kleine Stromnetzbetreiber im sogenannten vereinfachten Verfahren sowie alle Gasnetzbetreiber davon ausgeschlossen sein. 

Während die Verbände BDEW und VKU der Regulierungsbehörde "Strukturpolitik durch die Hintertür" vorwarfen – also das Herausdrängen kleiner Unternehmen aus dem Netzgeschäft –, eilten andere der Bundesnetzagentur zu Hilfe. Die Reform der Anreizregulierung sei "überfällig", sagte Justus Haucap vom Wissenschaftlichen Arbeitskreis für Regulierungsfragen, einem Beratergremium der Behörde. "Die erneuten Warnungen vor einem Stadtwerke- und Netzbetreibersterben halten wir für stark übertrieben." Ähnlich reagierten Verbraucherschützer, Industrievertreter und einzelne Energieversorger ohne eigene Netze.

Vorwurf der "Strukturpolitik"

Der Vorwurf der "Strukturpolitik" muss die Bundesnetzagentur getroffen haben. Er wurde von ihr auch energisch zurückgewiesen. Zunächst von Vizepräsidentin Barbie Haller – und dann von Klaus Müller selbst. "Strukturpolitik ist nicht die Aufgabe der Bundesnetzagentur", sagte der Behördenchef im ZfK-Interview. "Sollte jemand Strukturpolitik betreiben wollen, dann wäre das die Aufgabe des Bundestags und des Bundesrats."

Die Lust auf eine Strukturpolitik zulasten kleiner Netzbetreiber war im Bundestag und Bundesrat offensichtlich gering. Stadtwerke, so war zu hören, genießen bei ihren Bundestagsabgeordneten noch immer viel Vertrauen. Bundesländer und Landesregulierungsbehörden machten vielmehr Druck auf die Bundesnetzagentur, sich doch noch zugunsten der Netzbetreiber zu bewegen.

Auch Sepp Müller, Unions-Fraktionsvize im Bundestag und selbst fest in der Kommunalpolitik verwurzelt, warnte die Behörde. Der Bundestag habe der Bundesnetzagentur "sehr weitreichende Befugnisse" eingeräumt, die sich auf die Kalkulationen von Stadtwerken auswirke, sagte er der ZfK. "Ich halte die Diskussion darüber, ob der Deutsche Bundestag hier nachsteuern muss, für angebracht."

Auch in der SPD brodelte es. Und selbst die Parteispitze von Klaus Müllers eigener Partei, Bündnis 90/Die Grünen, bezeichnete in einem Papier die gut 860 deutschen Netzbetreiber als "Rückgrat der Energiewende". Wörtlich hieß es dort: "Wir wissen, dass gerade unsere Stadtwerke nicht nur Energielieferanten sind, sondern auch Daseinsvorsorgedienstleister."

Bundesnetzagentur-Ärger per Brief

Noch im Oktober bezichtigten sich Netzbetreiber und Bundesnetzagentur gegenseitig, falsche Prognosen zur Auswirkung der Nest-Reform in die Welt zu setzen. Während die Regulierungsbehörde für Stromnetzbetreiber im Regelverfahren ein Erlösplus von 1,4 Prozent in Aussicht stellte, kamen BDEW und VKU auf ein Minus von 6 Prozent. 

Der Ärger der Bundesnetzagentur entlud sich in einem Brief, der vom 16. Oktober datiert und im Internet einsehbar ist. In fünf Seiten reagierte die Behörde dort auf die Argumente der Energieverbände BDEW und VKU. Jedes Mal kam sie zu einem Schluss, der sich so oder so ähnlich las: "Die von BDEW/VKU behauptete Verschlechterung (…) ist daher falsch."

Vielleicht lagen die Energieverbände am Ende gar nicht so falsch. Denn bei manchem Kritikpunkt bewegte sich die Bundesnetzagentur vergangene Woche doch noch. Auch Stromnetzbetreiber im vereinfachten Verfahren sollen nun den Betriebskostenaufschlag erhalten. Der Schwellenwert, der Netzbetreiber zur Teilnahme am Effizienzvergleich verpflichtet, wurde so geändert, dass voraussichtlich deutlich weniger Netzbetreiber aus dem bürokratieärmeren vereinfachten ins reguläre Verfahren gedrängt werden. 

Und auch bei der Fremdkapital-Komponente ging die Regulierungsbehörde auf die Branche zu. Sie sei hier einem Ansatz gefolgt, der unter anderem vom VKU eingebracht worden sei, schrieb die Bundesnetzagentur – wohl auch in der Hoffnung, den Stadtwerkeverband damit milder zu stimmen. Das gelang nur halb. Denn der Wunsch des VKU war eigentlich ein anderer. Stattdessen übernahm die Bundesnetzagentur eine vom Verband eingebrachte Notlösung – für den Fall, dass die Regulierungsbehörde grundsätzlich an ihrem Vorschlag festhalten wolle, die vergangenen sieben Jahre als Betrachtungszeitraum beizubehalten.

VKU-Chef mit klarer Forderung zu Eigenkapitalverzinsung

In anderen Punkten blieb die Bundesnetzagentur hart. Die Best-of-Four-Methode wird abgeschafft. Auch bei der Ausgestaltung des Produktivitätsfaktors Xgen und des Verbraucherpreisindexes prallten die Verbände mit ihren Wünschen ab. Die Befürchtung der Netzbetreiber: Allein deswegen werden sich ihre Effizienzwerte verschlechtern. Dazu kommt, dass auch die perspektivische Verkürzung der Regulierungsperiode bleibt.

Und das Versprechen der Bundesnetzagentur, das Verfahren zu verschlanken? VKU-Chef Liebing hat da Zweifel. "Vielleicht stellt sich heraus, dass am Ende alles einfacher wird und alle happy sind", sagt er. "Wir sehen das aber nicht." Bundesnetzagentur-Präsident Müller ist hier anderer Meinung. Noch Anfang Oktober erzählte er, dass er drei Monate gebraucht habe, um die Anreizregulierung zu verstehen. "Das ist zu lang", sagte er. Und nun? "Unsere Festlegungen sollten dazu beitragen, dass man das System nach einem und nicht erst nach drei Monaten verstehen kann", gab sich Müller zuversichtlich.

Was genau die neue Netzregulierung für Stadtwerke bedeute, ob manche Netzbetreiber tatsächlich gezwungen sein werden, den Netzausbau und den Bestandserhalt zurückzufahren, vermag Liebing noch nicht zu sagen. Schließlich sei das eine oder andere noch offen – etwa die genauen Regeln zum Fremdkapital-Zins. Der VKU-Chef fordert, dass den Ankündigungen der Behörde nun auch Taten folgten und die Netzbetreiber eine deutliche Stärkung erfahren.

Auch die Qualitätsregulierung und vor allem die Eigenkapitalverzinsung stünden noch aus. "Hier muss die Bundesnetzagentur die von ihr geschürten Erwartungen jetzt auch erfüllen", fordert der Verbandschef. "Wir brauchen eine echte finanzielle Stärkung der Netzbetreiber." Was bei den jetzigen Festlegungen unterblieben sei, müsse bei der Eigenkapitalverzinsung kompensiert werden. "Von daher sind wir noch nicht ganz am Ende des Prozesses angekommen."

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