Über mangelnde Beschäftigung können sich Batteriespeicher-Investoren zurzeit wahrlich nicht beklagen. Zuerst wollte ihnen der schwarz-rot dominierte Bundestag das Leben deutlich erleichtern, indem er Batteriespeichern im Außenbereich große Freiheiten einräumen wollte. Doch wenige Wochen später kassierte der gleiche Bundestag diese Regelung wieder ein.
Stattdessen soll der Bau von Batteriespeichern prinzipiell nur noch dann privilegiert werden, wenn die Speicher vorhandene Erneuerbaren-Anlagen wie Windenergie- oder Photovoltaik-Anlagen ergänzen. Sonstige Batteriespeicher müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Debatte um Entgeltbefreiung
Neues Jahr, neue Vorschläge. Diesmal kommen sie von der Bundesnetzagentur. In den Orientierungspunkten legt sie dar, wie Speicher künftig an Netzkosten beteiligt werden könnten. Aktuell sind neu gebaute Batteriespeicher für 20 Jahre von Netzentgelten befreit. Dieses Privileg läuft 2029 aus. So steht es im Energiewirtschaftsgesetz. Aber: Die eigentlich zuständige Bundesnetzagentur kann laut selbem Gesetz abweichende Regelungen treffen. In ihrem Vorschlag erwägt sie, genau das zu tun.
Wörtlich steht dort: "Die Netzentgeltregelungen für Speicher sollen für alle Arten von Speichern gelten." Und: Der entsprechende Paragraf "lässt die angestrebte Gleichbehandlung aller betriebenen Speicher ab 2029 unter Berücksichtigung von Vertrauensschutzgesichtspunkten zu, nicht zuletzt durch die Abweichungsbefugnis der Bundesnetzagentur". Im Klartext: Die neuen Netzentgeltregelungen könnten demzufolge für alle Speicher gelten – auch für jene, die im Vertrauen darauf geplant und gebaut wurden, für 20 Jahre von Netzentgelten befreit zu sein.
Bei einem Pressegespräch warnte Sven Becker, Chef der Aachener Stadtwerke-Kooperation Trianel, vor "rückwirkenden Netzentgelten". Es sei "Gift" für den Investitionsschutz, "wenn wir alle fünf Minuten an den Regeln rütteln". Der Energiemanager warb für verlässliche Rahmenbedingungen.
Trianel plant gerade zusammen mit den Partnern Luxcara und BKW einen Großbatteriespeicher im nordrhein-westfälischen Waltrop, der noch vor 2029 ans Netz gehen soll. Die Anlage soll eine Leistung von 900 Megawatt (MW) und eine Speicherkapazität von 1800 Megawattstunden (MWh) haben. Die finale Investitionsentscheidung soll in den nächsten Monaten fallen.
"Her mit den guten Argumenten!"
Die Bundesnetzagentur schreibt, dass ein potenzieller Vertrauensschutz zu berücksichtigen sei. Sie werde prüfen, "inwieweit ein solcher Vertrauensschutz, insbesondere in Abwägung mit den gewichtigen ökonomischen Argumenten für eine Gleichbehandlung aller in Betrieb genommenen Speicher, besteht."
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass es sich bei dem vorliegenden Papier lediglich um einen Vorschlag der Bundesnetzagentur handelt, das derzeit von der Energiebranche konsultiert und danach weiterentwickelt wird.
Auch für dieses Papier dürfte also gelten, was Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller an anderer Stelle so formulierte: "Hätten wir gesagt, alles sei ‘spitze’" hätten wir nicht diese Konsultation begonnen. Also her mit den guten Argumenten!" Allerdings könnte es bis Ende des Jahres dauern, bis endgültig Klarheit herrscht. Die finalen Festlegungen zur neuen Entgeltsystematik im Strombereich stehen voraussichtlich erst dann fest.
Zum Schluss noch ein Hinweis: An diesem Freitag tauscht sich die Bundesnetzagentur im Zuge des sogenannten Agnes-Prozesses mit Experten aus. Agnes steht für die Reform der allgemeinen Netzentgeltsystematik im Strombereich.






