Auch beim Übergang von Gas zu Wasserstoff brauche es ein besonderes Problembewusstsein, betont BNetzA-Vizepräsident Franke.

Auch beim Übergang von Gas zu Wasserstoff brauche es ein besonderes Problembewusstsein, betont BNetzA-Vizepräsident Franke.

Bild: © BBH

Zum 15. Mal findet die Regulierungskonferenz der Kanzlei Becker Büttner Held statt. Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur gibt Auskunft, wie seine Behörde auf die aktuellen Entwicklungen der Regulierung blickt.

Festlegung des Eigenkapital-Zins

Für die 4. Regulierungsperiode steht die Festlegung des EK-Zinssatzes noch aus. Diese wird zur zweiten Jahreshälte erwartet, ein externes Gutachten dazu soll Anfang Juni veröffentlicht werden. "Wir sind im Zeitplan", sagt der Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

Von der Branche wird die bisherige Methodik infrage gestellt, da sie dem Kapitalbedarf der Energiewende nicht genügend Rechnung trage. Franke entgegnet dem, dass sich in solchen Phasen die Ertragserwartungen der Kapitalgeber dem Zinsniveau anpassen und Investitionen der Netzbetreiber meist zu einer breiteren Verzinsungsbasis führen.  

Zeitpläne Strom und Gas

Für die Zeitpläne Strom und Gas geht es vor allem um die Optimierung des Verfahrens. Kernpunkte sind hier Faktoren wie Kommunikation, Transparenz, Datenreduktion und Datenqualität. Ziel sei es, in jedem Fall Rechtssicherheit, vor allem durch stringente Verfahren und pünktliche Beschlussfassung, zu erreichen. Als Änderungen gab es hier beispielsweise einen Pretest-Prozess und den Wegfall der Abfrage von Materialklassen und mehr. Momentan gebe es hier viele bevorstehende Termine.

Quersubventionierung im Bereich Gas

Beim Prüfungsthema Gas ergibt sich vor allem mit der potenziellen Quersubventionierung eine vertiefte Prüfung. Dies betrifft besonders die Kostenzuordnung, wenn Dienstleister eingeschaltet wurden. Beispielsweise müssen jetzt Saldenlisten vorgelegt werden, ob wirklich alle erfassten Beträge der Tätigkeit Gasverteilung zugeordnet werden können, ebenso eine Trennung von Verpachtung und Dienstleistung.

Außerdem kommen mögliche Prüfansätze wie Schuldbeitritte und -übernahmen und Besonderheiten des Geschäftsjahres hinzu, bei dem die Klärung in einem beim Bundesgerichtshof anhängigen Verfahren erwartet wird: "Wir beschäftigen uns schon lange damit, aber hier gibt es gerade viele neue Diskussionen , so Franke. Wie man mit Corona-Auswirkungen umgehen muss, werde sich erst klären, wenn der Umfang eingeschätzt werden kann.

Dass gerade das Basisjahr das Coronajahr war, bedeutet, dass es nicht repräsentativ war. "Es gibt unterschiedliche Effekte, wie nicht wahrgenommene Reisekosten – da aber atypisch niedrige im Gegensatz zu hohen nicht vorgesehen sind, gibt es hier ein echtes Dilemma", so Franke   

Strom: Verlustenergie bei der Festlegung der volatilen Kosten

Beim Prüfungsthema Strom geht es um die Behandlung der Verlustenergie bei der Festlegung zur Behandlung von volatilen Kosten – kein neues Thema. Dazu wird ein jahresscharfer Ausweis der kalkulatorischen Anlagenabgänge seit dem letzten Basisjahr verlangt, außerdem müssen Verkaufs- und Verschrottungserlöse kostenmindernd angesetzt werden.

Smart-Meter-Rollout

Und auch der Smart-Meter-Rollout spielt hier eine Rolle, hier werden keine Planwerte anerkannt. "Wie sieht es mit dem Eigenverbrauch aus?", fragt Franke, "das ist ein wichtiges Thema, das berücksichtigt werden muss."  

Aktuell strebt das Bundeswirtschaftsministerium eine gesetzliche Regelung an, um zeitnah rechtssichere Rahmenbedingungen für eine zügige Fortsetzung des Rollouts zu schaffen. Momentan ergibt sich die Pflicht zur Durchführung eines Verfahrens zur Übertragung der Grundzuständigkeit unmittelbar aus dem Messstellenbetriebsgesetz.

Deshalb muss die Behörde im Moment bei Nichtdurchführung Aufsichtsmaßnahmen ergreifen – noch kann man hier keine generellen Aussagen treffen. "Wir sehen das Problem", so Franke, "und wir werden uns so verhalten, dass Sie unser Problembewusstsein erkennen."

Übergang von Gas zu Wasserstoff

Auch beim Übergang von Gas zu Wasserstoff brauche es ein besonderes Fingerspitzengefühl, betont Franke. Er sieht diesen Übergang nicht als einen gleitenden. Bei den örtlichen Verteilnetzen erkennt Franke ganz andere Situationen, da man dort viel umwidmen könne.

"Das Hauptproblem der örtlichen Netze wird eher sein", so Franke, "ob es genügend Wasserstoff auch für die örtliche Wärmeversorgung geben wird." Überwinde man das Mengenproblem, gibt es weitere Nutzungsmöglichkeiten – und man könne auch über diese Themen reden.

An Franke geht die Frage, wie es in der vierten Regulierungsperiode in Sachen Gas weitergehen wird. Er betont, dass es in alle Richtungen gehen kann. Man soll Wasserstoff einsetzen, aber noch fehlen konkrete Schlussfolgerungen. "Die Entscheidungen zu Wasserstoff geschehen schrittweise", sagt der BNetzA-Vizepräsident. 

EnWG-Novelle verspricht Transparenz

Die EnWG-Novelle soll mehr Transparenz-Regelungen enthalten, was die Bonner Behörde positiv bewertet, ebenso wurde die „Schwärzungspraxis“ der Beschlussdatenbank angepasst, gleichfalls mit Auswirkungen auf die Transparenz. Besonders positiv sieht die Bundesnetzagentur die Verbesserungen im Verbraucherschutz, die mehr mündige Entscheidungen zulassen, wie dynamische Verträge.

"Engpassmanagementkosten waren bisher keine durchlaufenden Posten, also gab es keine Anreize, sie zu senken." Hier sieht die Behörde Handlungsbedarf. Denn je mehr Anreize hier geboten werden, desto eher wird die Produktions- und Netzinfrastruktur effizient eingesetzt – und das hilft letztlich der Energiewende und allen, die sich anstrengen.

EU: Neue Rollenverteilung möglich

Franke geht zum Abschluss noch auf die bisherigen Verfahren ein, die die Europäische Energieregulierung in Gang gebracht hat. Möglicherweise könnte es so zu einer neuen Rollenverteilung zwischen Gesetz- und Verordnungsgebung und Regulierungsbehörde kommen.

Deshalb sei die rechtssichere Begründung des Verwaltungshandelns von besonderer Bedeutung, damit bereitet sich die Bonner Behörde auf die Umsetzung dieser EuGH-Entscheidung vor. Aber man muss hier noch abwarten, denn wenn sich die Rollen verschieben, kann zum Beispiel das Instrument der Festlegung noch gesetzlich zuspitzen. "Wir werden in jedem Fall eine längere Übergangsperiode haben", sagt Franke, "sobald die Entscheidung da ist, werden wir mit dem Maßstab der Kontinuität an die Fragen herangehen."

Ganz zum Abschluss erzählt Franke noch von den über 100 neuen Stellen in Cottbus – "hoffentlich kann man den neuen Standort auch dieses Jahr noch mit einer Feier wirklich eröffnen". (sg)

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