Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller

Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller

Bilder: (von links) Oskar/AdobeStock, Rolf Vennenbernd/dpa, Canva

Verteilnetzbetreiber müssen die kurzfristig bekanntgegebene Erhöhung der Übertragungsnetzentgelte zum 1. Januar 2024 nicht direkt weitergeben. Das hat Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, auf Nachfrage des Verbands kommunaler Unternehmen, kurz VKU, bestätigt. Das Schreiben liegt der ZfK vor.

Für die Bundesbehörde ist es demnach ein "gangbarer Weg", wenn die Netzentgelte nicht zum Jahresanfang angepasst werden und stattdessen die vorläufigen Entgelte bestehen bleiben. Ihr sei daran gelegen, "dass die im Wettbewerb befindlichen Stromlieferanten nicht übermäßig belastet werden", heißt es.

Knackpunkt Liquidität

Der Knackpunkt für Verteilnetzbetreiber dürfte sein, inwiefern sie sich diese Option finanziell leisten können und wollen. Denn die Kosten der Übertragungsnetzebene laufen auf jeden Fall auf. Netzbetreiber müssen also entsprechende Liquiditätsreserven haben, um eine Vorfinanzierung stemmen und ein Weiterwälzen der Kosten an Lieferanten verschieben zu können.

Zudem weist die Bundesnetzagentur "vorsorglich" darauf hin, dass sie einem "irgendwie gearteten Missbrauchsvorwurf" eines Wettbewerbers "natürlich nachgehen" müsste.

Verdopplung der Übertragungsnetzentgelte

Sollten Netzbetreiber von sich aus auf eine Erhöhung verzichten, würde die Bonner Behörde dies übrigens nicht als freiwilligen Verzicht werten, ergänzt Müller. Vielmehr werde sie die Differenzen im Regulierungskonto mit einbeziehen, "so dass die Erhöhung gestreckt über die Jahre 2027 bis 2029 berücksichtigt wird".

Die Verdopplung der Übertragungsnetzentgelte im Mittel von derzeit 3,12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf 6,43 Cent war notwendig, weil die Ampel-Koalition doch keine 5,5 Milliarden Euro zuschießt. Eigentlich sollte das Geld aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds kommen. Dieser wird jedoch infolge des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts aufgelöst. Auf eine alternative Finanzierung konnten sich die Ampel-Parteien nicht einigen.

"Eine Handlungsoption mehr"

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing bezeichnete die Klarstellung durch die Bundesnetzagentur als "sehr hilfreich".

"Sicherlich werden viele Unternehmen ihre Verteilnetzentgelte zeitnah neu kalkulieren und weiterreichen", kommentierte er. "Aber diejenigen, die dies vermeiden wollen, haben mit dieser Klarstellung eine Handlungsoption mehr." Nach Angaben des Vergleichsportalen Check 24 haben knapp 50 Prozent der Verteilnetzbetreiber bereits die endgültigen Entgelte für das kommende Jahr veröffentlicht.

Discounter mit 19-Cent-Lockangebot

Apropos Vergleichsportale: Dort wurden die höheren Übertragungsnetzentgelte bereits für das nächste Jahr tendenziell in den Neukundentarifen eingepreist. Gingen auch im Versorgungsgebiet Berlin noch vor Bekanntgabe der höheren Netzentgelte die Kilowattstundenpeise teils deutlich unter 30 Cent pro kWh, machten die meisten Angebote am Montagnachmittag darüber Halt.

Eine bemerkenswerte Ausnahme gab es jedoch: Der Discounteranbieter Enstroga warb mit einem Arbeitspreis von 19 Cent pro kWh. Der Haken daran: Der Festpreis gilt nur für den ersten Monat. Danach basiert der Preis auf dem Durchschnitt der Tagespreise an der Kurzfristbörse Epex Spot.

"Das erlebt man in Berlin nicht alle Tage"

Bemerkenswert schien übrigens auch die Geschwindigkeit zu sein, mit der die Bundesnetzagentur offenbar die VKU-Anfrage beantwortete. Dies sei "binnen Stunden" erfolgt, schrieb Liebing. "Das erlebt man in Berlin nicht alle Tage.[...] Klaus Müller hat hier neue Maßstäbe gesetzt." (aba)

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