Blick auf das Heizkraftwerk der Stadtwerke Pforzheim

Blick auf das Heizkraftwerk der Stadtwerke Pforzheim

Bild: © SWP

Die Bundesnetzagentur hat ihre finale Festlegung zur Abschmelzung sogenannter vermiedener Netzentgelte veröffentlicht. Im Kern bleibt sie bei ihrer Linie. Schon ab Mitte 2026 sollen die Entgelte für dezentrale, steuerbare Kraftwerke stufenweise sinken, zunächst um 50 Prozent. Anfang 2027 soll es um weitere 50 Prozent nach unten gehen. Anfang 2028 sollen die Entgelte dann um 75 Prozent sinken, ehe sie 2029 komplett wegfallen.

Dann läuft die Stromnetzentgeltverordnung aus und wird durch eine Netzentgeltsystematik ersetzt, die derzeit im Rahmen des sogenannten Agnes-Prozesses erarbeitet wird. Die Bundesnetzagentur will keine neue Regelung für vermiedene Netzentgelte schaffen.

VKU: "Vertrauensschutz praktisch aufgehoben"

Die Festlegung betrifft unter anderem Stadtwerke, die Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen betreiben. Das Vorgehen der Bundesnetzagentur traf bei Teilen der Energiewirtschaft auf Widerstand.

Am Mittwoch erneuerte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) seine Kritik. Eigentlich habe die letzte gesetzliche Änderung vorgesehen, dass die bestehenden Anlagen ihre vermiedenen Netzentgelte bis Ende 2028 weiter erhalten würden – also bis zum regulären Auslaufen der Stromnetzentgeltverordnung, teilte er mit. So hätten Unternehmen ihre Investitionen und langfristigen Betriebsmodelle darauf aufbauen können.

"Mit der nun festgelegten, deutlich schnelleren und steileren Abschmelzung wird dieser Erwartungsrahmen grundlegend verändert und der bisherige Vertrauensschutz praktisch aufgehoben", kommentierte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. "Wenn das Entgelt ab 2029 ersatzlos entfällt, fehlen Einnahmen und die Versorgungssicherheit gerät unter Druck."

Müller verspricht Verbrauchern milliardenschwere Entlastung

Für kommunale Unternehmen sei das ein "schwerer Schlag", führte der Verbandschef aus. Die vermiedenen Netznutzungsentgelte seien für viele Betreiber dezentraler Anlagen, besonders für Kraft-Wärme-Kopplung, ein wichtiger Teil der Finanzierung. "Sie belohnen bislang, dass diese Anlagen das Stromnetz entlasten und sparen den Kundinnen und Kunden vor Ort Netzentgelte in erheblichem Ausmaß."

Die Bundesnetzagentur erachtete die bislang gewährten vermiedenen Netznutzungsentgelte als "Subvention von Kraftwerken", die "nicht mehr zeitgemäß" sei. Durch die zügige Abschaffung dieser Regelung würden Verbraucher und Unternehmen in Höhe von insgesamt 1,5 Milliarden Euro pro Jahr entlastet, rechnete Behördenchef Klaus Müller im Frühjahr 2025 vor.

Vor Kurzem hatte der VKU als Nachfolgeregelung ein "Netzentlastungsentgelt" ins Spiel gebracht. Dies würde so funktionieren: Ausschließlich die tatsächlich vermiedene Bezugsleistung würde zum Zeitpunkt der Entnahmehöchstlast vergütet werden. Ermittelt würde das über eine Lastgangsaldierung in der jeweiligen Einspeiseebene. Entscheidend wäre also die real erbrachte Leistungsreduzierung in der relevanten Spitzenstunde. Findet zu diesem Zeitpunkt keine Einspeisung statt, erfolgt keine Zahlung. Eine Vergütung von "Arbeit" – etwa im Sinne eines Arbeitspreises – wäre nicht vorgesehen.

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