Der Billiganbieter Stromio hatte Ende 2021 auf dem Höhepunkt der Energiepreiskrise kurzfristig seinen Kunden gekündigt. In der Folge musste der Energiekonzern EnBW rund 40000 Stromiokunden in die Grundversorgung aufnehmen. Die dazu benötigten Mengen wurden kurzfristig am Energiemarkt beschafft und führten zu deutlichen Mehrkosten.
Die Übernahme dieser zusätzlichen Kosten versucht EnBW seit vergangenem Jahr gerichtlich einzuklagen. Beim Landgericht Düsseldorf ist der Karlsruher Energiekonzern damit jetzt in erster Instanz gescheitert.
Das Gericht habe zwar festgestellt, dass grundsätzlich Ansprüche von EnBW gegen Stromio gelted gemacht werden können. Es sei aber nicht klar geworden, wo genau der Schaden entstanden sei. Die Höhe des Aufwendungsersatzes sei nicht schlüssig dargeboten respektive hergeleitet worden, so eine Gerichtssprecherin auf ZfK-Nachfrage.
EnBW: "Stromio muss die Folgekosten ihres rechtswidrigen Handelns tragen"
EnBW fordert einen Aufwendungersatz von rund sechs Mio. Euro. Diese Ansicht hatten die Richter offenbar bereits in der mündlichen Verhandlung im März dieses Jahres vertreten.
“Das können wir nicht nachvollziehen und halten das auch rechtlich nicht für haltbar“, so der Sprecher weiter. Aus Sicht der EnBW müsse Stromio den vollen Wert für seine Kunden aufgewendeten Stroms ersetzen.
Deshalb werde EnBW gegen das Urteil Berufung einlegen. “Stromio muss, aus Sicht der EnBW, die Folgekosten ihres rechtswidrigen Handelns, die auf ihre eigenen Kund*innen und auf andere Marktteilnehmer abgewälzt wurden, tragen“, heißt es weiter.
Kündigungen durch Stromio werden als rechtswidrig eingestuft
Das Landgericht Düsseldorf bestätigte außerdem, dass Stromio bei der kurzfristigen Kündigung seiner Kundinnen und Kunden rechtswidrig gehandelt habe. Dies sei bereits im Hinweisbeschluss vom 4. Juli 2022 klar festgestellt worden. „Das ist eine gute Nachricht für die Verbraucher*innen und alle großen und kleinen Grundversorger im Land“, so der Konzernsprecher. (hoe)



