Nachrichten

EnBW will wegen Stromio-Kündigungen klagen

Der Energizekonzern musste Strom für Neukund*innen zum Teil zu deutlich gestiegenen Preisen kurzfristig beschaffen. Die Mehrkosten will die EnBW nun von Stromio zurückholen.
31.01.2022

Der Energiekonzern EnBW hält Kündigungen durch den Strom-Discounter Stromio nach eigenen Angaben für rechtswidrig und bereitet eine Klage vor. (Symbolbild)

Die EnBW will als nach eigenen Angaben erster Grundversorger gegen den Strom-Discounter Stromio klagen, weil dieser kurzfristig seinen Kunden gekündigt hat. Die EnBW übernimmt als sogenanntes Grundversorgungsunternehmen die Stromlieferung an inzwischen mehr als 40.000 betroffene Haushalte, wie der Karlsruher Konzern mitteilte.

"Das Vorgehen von Stromio halten wir aber für nicht tragbar und rechtswidrig", sagte Volker Bloch, der Zuständige für das Endkundengeschäft. Stromio wälze Folgekosten einer Risikostrategie auf die Kund*innen sowie auf andere Marktteilnehmer ab. Von Stromio gab es dazu zunächst auf Anfrage keine Reaktion.

Aufwendungsersatz gegen Stromio

Weil die EnBW die benötigten Strommengen für die Betroffenen zu deutlich gestiegenen Preisen kurzfristig beschaffen musste, entstünden ihr Mehrkosten. Daher bereite der Konzern eine Klage auf Aufwendungsersatz gegen Stromio vor.

Auch Klagen gegen weitere Anbieter seien nicht ausgeschlossen, hieß es. Anders als einige Stromanbieter habe Stromio keine Insolvenz angemeldet.

KfW-Darlehen für Versorger

Stromio hatte kurz vor Weihnachten Lieferungen unter Verweis auf eine "Preisexplosion an den europäischen Energiehandelsplätzen" eingestellt. Branchenkenner gehen davon aus, dass Hunderttausende Kunden betroffen sind. Sogenannte Grundversorger - meist Stadtwerke - müssen Kunden übernehmen, deren Lieferanten nicht mehr liefern.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hatte kritisiert, dies stelle die Mitgliedsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen wegen der explodierenden Energiebeschaffungspreise. Er forderte von der Bundesregierung in solchen Fällen die Möglichkeit, dass Versorger temporär auf zinslose Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zurückgreifen können.

Zweistellige Anzahl

Auch brauche es dringend eine gesetzliche Absicherung für eine rechtssichere Einführung von Neukunden-Tarifen in der Grundversorgung. Die EnBW unterstützt diese Forderungen.

Das Unternehmen Stromio aus dem nordrhein-westfälischen Kaarst ist prinzipiell kein Einzelfall: Laut Bundesnetzagentur hatte im vergangenen Jahr eine zweistellige Zahl an Energieversorgern die Beendigung der Belieferung angekündigt beziehungsweise vollzogen. (dpa/jk)