Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller kündigte das Zugeständnis vorab im "Handelsblatt" an.

Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller kündigte das Zugeständnis vorab im "Handelsblatt" an.

Bild: © Wolf von Dewitz/dpa-Zentralbild/dpa

Und sie bewegt sich doch. Noch im September hatte Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller Netzbetreibern wenig Hoffnung gemacht, dass seine Behörde die Festlegung für den künftigen Gasnetz-Zins erst im kommenden Jahr treffen würde. Dabei hatten Gasnetzbetreiber, für die der Gasnetz-Zins bei der Finanzierung ihrer Netze eine zentrale Rolle spielt, genau das gefordert. Aus ihrer Sicht war die vorgeschlagene sogenannte Wacc-Rate von 3,76 Prozent viel zu niedrig. Nun also die Wende.

Die Bundesnetzagentur verschiebt die Entscheidung auf das Jahr 2027. Damit kann sie Kapitalmarktdaten dieses Jahres in die Betrachtung einbeziehen und so die Dynamik am Kapitalmarkt abbilden, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Denn dynamisch waren die Kapitalmärkte in den vergangenen Monaten allemal. Erst im September hoben die Europäische Zentralbank und die US-Zentralbank Federal Reserve ihre Leitzinsen an.

Fremdkapitalzins: Müller verspricht "substanziellen Unterschied"

Konkret erlaubt die zeitliche Verschiebung der Bundesnetzagentur, den Fremdkapitalzins spürbar zu erhöhen. Dieser fließt zu 60 Prozent in die sogenannte Wacc-Rate ein, die am Ende entscheidend ist. Legt die Bundesnetzagentur den Gesamtzins erst 2027 fest, fallen bei der Ermittlung des Fremdkapitalzinses Werte eines Niedrigzinsjahres heraus und werden durch Werte aus dem Zinsjahr 2026 ersetzt.

Die zeitliche Verschiebung führt aus Bundesnetzagentur-Sicht auch dazu, dass die Komponente des risikofreien Zinssatzes absehbar steigt. Das werde einen "substanziellen Unterschied" ausmachen, wurde Behördenchef Müller im "Handelsblatt" zitiert. Man könne davon ausgehen, dass sich der bislang angesetzte Fremdkapitalzins von 2,43 Prozent um "mehr als 0,3 Prozentpunkte" erhöhen werde.

Zuspruch von Gasnetzbetreibern

Zuspruch kam von den Netzbetreiberverbänden. Der bislang im Raum gestandene Fremdkapitalzins habe mit der Wirklichkeit auf den Kapitalmärkten wenig zu tun gehabt, kommentierte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Kerstin Andreae, Chefin des Branchenverbands BDEW, bezeichnete die Entscheidung der Bundesnetzagentur als "wichtiges Signal".

Auch Barbara Fischer, Chefin des Verbands der Fernleitungsnetzbetreiber, begrüßte die zeitliche Verschiebung. "Die Aktualisierung des Datenstands allein reicht jedoch nicht aus", kommentierte sie. "Entscheidend ist, dass auch die methodischen Kritikpunkte am Festlegungsentwurf sachgerecht berücksichtigt werden."

Verständnis zeigte auch Sebastian Bolay, Bereichsleiter Energie bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Die Ausrichtung der Wacc-Zinssätze an den aktuellen Kapitalmarktbedingungen sei grundsätzlich sinnvoll, kommentierte er. "Gleichzeitig sollte die Bundesnetzagentur bei der Festlegung von Zinssätzen die Auswirkungen auf die Netzentgelte für Unternehmen nicht aus den Augen verlieren."

Wacc könnte auf bis zu 4,06 Prozent steigen

Erste konkrete Zahlen lieferte Michael Seidel, Regulierungsexperte beim Beratungsunternehmen BET. Würde der Fremdkapitalzinssatz durch den Austausch des Niedrigzinsjahres 2019 gegen das Jahr 2026 um mehr als 0,3 Prozentpunkte steigen, führe dies allein zu einem Anstieg des Wacc auf rund 3,94 Prozent, schrieb er. "Bei einer Erhöhung des Fremdkapitalzinssatzes durch Verkürzung der sieben Jahre auf fünf Jahre würden sich weitere Verbesserungen einstellen." Dann würde der Wacc auf bis zu 4,06 Prozent steigen.

Die grundsätzliche Herausforderung bleibe allerdings bestehen, betonte Seidel. "Auch ein Wacc von rund vier Prozent dürfte für viele Netzbetreiber angesichts der aktuellen Finanzierungskonditionen und der erheblichen Investitions- und Transformationsanforderungen nicht ausreichen, um eine nachhaltig wettbewerbsfähige Kapitalverzinsung sicherzustellen."

Entscheidend sei deshalb, dass die Bundesnetzagentur nicht nur den Betrachtungszeitraum verschiebe, sondern die Kapitalverzinsung insgesamt stärker an den tatsächlichen Kapitalmarktbedingungen ausrichtet. "Dazu müsste der Wacc in einer Bandbreite von 5,5 bis 5,75 Prozent liegen."

Testlauf für Stromnetz-Zins

Der Gasnetz-Zins gilt als Testlauf für den Stromnetz-Zins. Diesen wollte die Bundesnetzagentur im kommenden Jahr festlegen. Die neue Regulierungsperiode, für die die neuen Zinssätze gelten, startet im Strombereich erst 2029 und nicht wie im Gasbereich bereits 2028.

Lesen Sie aus dem ZFK-Archiv: Gasnetz-Zins schürt Sorge vor Stromnetz-Dämpfer

Auch hier zeichnet sich aber ein Entgegenkommen der Regulierungsbehörde gegenüber der Branche ab. "Es ist davon auszugehen, dass die Bundesnetzagentur unter vergleichbaren Rahmenbedingungen für den Strombereich zu einer vergleichbaren Schlussfolgerung und einer späteren Festlegung kommen wird", teilte ein Behördensprecher mit.

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