Die Bundesnetzagentur maßregelt das bayerische Energieunternehmen Jura Power, das bis vor wenigen Monaten unter der Marke Jurastrom Strom verkaufte. Auch ein sogenanntes Pausieren der Belieferung von Haushaltskunden sei eine anzeigepflichtige Beendigung der Tätigkeit im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, teilt die Bundesbehörde mit.
"Die Verbraucher und die Öffentlichkeit müssen frühzeitig informiert werden, wenn Anbieter beabsichtigen, die Energiebelieferung zu beenden", wird Präsident Klaus Müller zitiert. "Nur so kann für Transparenz gesorgt werden und ein rechtzeitiger Wechsel des Lieferanten ermöglicht werden."
Vorschriften bei Geschäftsaufgabe
Jura Power hatte am 19. Oktober 2022 auf seiner Website bekanntgegeben, seinen Stromvertrieb vorübergehend einzustellen. Das bayerische Unternehmen hatte jedoch darauf verzichtet, die Beendigung der Liefertätigkeit bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen. Dies muss Jura Power nun laut Behörde "umgehend" nachholen.
Prinzipiell müssen Energieanbieter der Aufsichtsbehörde drei Monate im Voraus melden, wenn sie aus der Belieferung von Haushaltskunden aussteigen. Zeitgleich müssen sie die betroffenen Haushaltskunden sowie die Netzbetreiber, in deren Netzgebieten sie Haushaltskunden beliefern, in Textform über das Datum der Beendigung der Tätigkeit informieren. Sie sind verpflichtet, die Anzeige zugleich auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Bislang elf Geschäftsaufgaben
Die Bundesnetzagentur führt eine monatlich aktualisierte, im Internet verfügbare Liste über Geschäftsaufgaben im Energiebereich. Nach aktuellem Stand haben elf Strom- und Gasanbieter angegeben, ihr Geschäft in diesem Jahr einzustellen beziehungsweise haben dies bereits getan. Darunter befinden sich mit den Stadtwerken Laufenburg und der Elektrizitätsgenossenschaft Hasbergen zwei Grundversorger. (aba)
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