Die Netzbetreiberlandschaft in Deutschland ist bunt. Das gilt auch für Grundpreise, die Netzbetreiber für vergleichbare Jahresverbräuche erheben, wie eine ZFK-Auswertung vorläufiger Netzentgelte in ausgewählten großen Netzgebieten zeigt.
Grundsätzlich haben Netzbetreiber bei der Gestaltung von Arbeits- und Grundpreisen viel Spielraum. Sie können auch ganz auf einen Grundpreis verzichten. In den derzeit gültigen Verordnungen zu Strom- und Gasnetzentgelten heißt es dazu: "Soweit zusätzlich ein monatlicher Grundpreis in Euro pro Monat festgelegt wird, haben Grundpreis und Arbeitspreis in angemessenem Verhältnis zueinander zu stehen."
Die Bundesnetzagentur hat signalisiert, den Grundpreis stärken, aber auch nach oben hin deckeln zu wollen. Im Zuge der Stromnetzentgelt-Reform Agnes soll der Grundpreis verpflichtend werden und einen Anteil des Netzentgelts ausmachen.
Auch im Zuge der Gasnetzentgelt-Reform Sygne erwägt die Regulierungsbehörde eine Stärkung des Grundpreises. Die neue Regulierung greift im Stromnetzbereich 2029 und im Gasnetzbereich ein Jahr früher.
Gasnetzentgelt-Grundpreis: Null bis 157 Euro pro Jahr
Beginnen wir mit Gasnetzkunden mit einem Jahresverbrauch von 7000 Kilowattstunden (kWh). Im Netzgebiet der Netze BW (Baden-Württemberg) würde für ihn überhaupt kein Grundpreis berechnet werden. Im Netzgebiet der EWE Netz würden dagegen rund 157 Euro fällig.
Zugleich fällt der Arbeitspreis bei EWE Netz deutlich niedriger aus als der bei Netze BW (rund ein Cent pro kWh bei EWE Netz, rund drei Cent pro kWh bei Netze BW). In den meisten der 18 ausgewerteten Netzgebiete bewegen sich die Grundpreise bei einem Verbrauch von 7000 kWh jährlich zwischen 30 und 80 Euro.
Netze BW mit Vorzonenpreis statt Grundpreis
Die Werte verschieben sich bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh. Fiel Netze BW zuvor noch mit einem Grundpreis von null Euro aus der Reihe, führt der baden-württembergische Netzbetreiber das Feld jetzt mit 305 Euro an.
Allerdings handelt es sich hier nicht um einen klassischen Grundpreis, sondern um einen sogenannten Vorzonenpreis. Bei einem Jahresverbrauch von 10.001 bis 20.000 kWh berechnet Netze BW diesen Preis automatisch, zieht aber zugleich 10.000 kWh vom Arbeitspreis-Volumen ab.
Die Mehrheit der anderen Netzbetreiber macht demgegenüber keinen Unterschied gegenüber einem Jahresverbrauch von 7000 kWh. Ausnahmen sind die Hamburger Energienetze (plus 55 Prozent gegenüber Grundpreis bei einem Jahresverbrauch von 7000 kWh), die Eon-Töchter Westnetz, Avacon Netz, Schleswig-Holstein Netz und Edis Netz (jeweils mindestens plus 59 Prozent) sowie der Münchner Netzbetreiber SWM Infrastruktur (plus 332 Prozent).
Stromnetzentgelt-Grundpreis: Zwischen 33 und 150 Euro pro Jahr
Grundsätzlich gibt es auch bei Grundpreisen im Stromnetzbereich eine große Streuung, wie ein Vergleich bei einem Jahresverbrauch von 4000 kWh zeigt. In 18 ausgewählten großen Netzgebieten reicht die Spanne von rund 33 bis 150 Euro pro Jahr.
Die meisten Netzbetreiber berechnen zwischen 70 und 100 Euro. In diesem Korridor bewegen sich auch alle acht Eon-Verteilnetzbetreiber.
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Auch bemerkenswert: Kein Netzbetreiber setzt für 1500 kWh einen niedrigeren Grundpreis an als für 4000 kWh.
Aufschlussreich ist deshalb auch, wie groß der Anteil des Grundpreises am gesamten Netzentgelt ist. Bei einem Jahresverbrauch von 1500 kWh liegt die Spanne zwischen 21 und 71 Prozent Grundpreisanteil.
In den meisten Fällen macht der Grundpreis zwischen 40 und 56 Prozent des gesamten Netzentgelts aus. In diesem Korridor bewegen sich auch alle Eon-Netztöchter.
Folgerichtig sinkt der Grundpreisanteil bei einem Jahresverbrauch von 4000 kWh bei allen untersuchten Netzbetreibern. Die Spanne beträgt hier 9 bis 48 Prozent. In den meisten Fällen macht der Grundpreis zwischen 20 und 33 Prozent des gesamten Netzentgelts aus.
Die Bundesnetzagentur will im Zuge der Agnes-Reform den Grundpreisanteil stärker regulieren. Insgesamt sollen die Grundpreiserlöse 20 bis maximal 40 Prozent der Netzentgelte für Kunden in der Niederspannung ausmachen.

