Für die Bundesnetzagentur haben zeitvariable Netzentgelte eine hohe Priorität. Sie möchte im Zuge der Agnes-Reform das sogenannte Modul 3 weiterentwickeln.

Für die Bundesnetzagentur haben zeitvariable Netzentgelte eine hohe Priorität. Sie möchte im Zuge der Agnes-Reform das sogenannte Modul 3 weiterentwickeln.

Bild: © Tobias Arhelger/AdobeStock

Die Liste der Netzbetreiber, denen die Bundesnetzagentur wegen mangelnder Umsetzung zeitvariabler Entgelte ein Zwangsgeld androht, wird länger. Seit wenigen Tagen sind auf der öffentlich zugänglichen Seite der Regulierungsbehörde auch der Hannoveraner Netzbetreiber Enercity Netz und die Energienetze Mittelrhein zu finden. Die Energienetze Mittelrhein sind die Netztochter des Koblenzer Regionalversorgers Energieversorgung Mittelrhein (EVM).

Beide Netzbetreiber haben nach Angaben der Bundesnetzagentur bis Anfang 2027 Zeit, ihre Defizite zu beseitigen. Geschieht das nicht, kann die Bundesnetzagentur ein Zwangsgeld festsetzen.

Die Regulierungsbehörde hat derzeit zehn Verfahren gegen Netzbetreiber eingeleitet. "Des Weiteren werden Fälle weiterer Netzbetreiber geprüft", teilte ein Sprecher der Behörde mit.

Branchenanalyse mit Signalwirkung

Netzbetreiber sind seit April 2025 dazu verpflichtet, zeitvariable Netzentgelte etwa für Wärmepumpen- oder Wallbox-Besitzer zu ermöglichen. Gesetzliche Grundlage dafür ist Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Bundesnetzagentur entwickelte daraus drei Module. Im dritten Modul unterteilt der Netzbetreiber den Tag je nach Netzauslastung in drei verschiedene Preisstufen für die Netzentgelte, um ein netzdienlicheres Verbrauchsverhalten anzureizen.

Gut eineinhalb Jahre später kämpft aber noch immer eine Vielzahl von Netzbetreibern mit der Einführung von Modul 3. Eine Branchenanalyse kam im Frühjahr zu dem Ergebnis, dass nur 14 von 169 untersuchten Verteilnetzbetreibern bislang dieser Pflicht nachgekommen seien.

Ende Mai riss der Geduldsfaden der Bundesnetzagentur. "Wir sind sehr unzufrieden mit dem Status quo", sagte Vizepräsidentin Barbie Haller im Gespräch mit der ZFK. "Modul 3 steht jetzt im Fokus."

Zunächst Syna und Thüringer Energienetze im Fokus

Die Bundesnetzagentur drohte zunächst zwei Netzbetreibern, Syna und den Thüringer Energienetzen, mit Zwangsgeld, wenn sie Defizite nicht beseitigen würden. Die Eon-Netztochter Syna hat nach eigenen Angaben Modul 3 vor Fristablauf umgesetzt.

Die Thüringer Energienetze haben die Umsetzung nach eigener Aussage noch nicht vollständig abgeschlossen, sind aber mittendrin. "Wir prüfen derzeit", teilte ein Sprecher der Bundesnetzagentur mit. Es werde innerhalb dieses Jahres entschieden, ob ein erstes Zwangsgeld festgesetzt werde.

Mit Enercity Netz und den Energienetzen Mittelrhein trifft es nun Netzbetreiber, die für sich in Anspruch nehmen, in anderen Bereichen – etwa beim Smart-Meter-Rollout – bundesweit zu den Vorreitern zu zählen. Enercity Netz war beispielsweise der erste Netzbetreiber in Deutschland, der 2024 gemeinsam mit dem Solarspezialisten Marcley ein Projekt für gemeinschaftliche Gebäudeversorgung umsetzte.

Modul 3: kein leichtes Unterfangen

Auf dem Papier klingt die Umsetzung von Modul 3 zunächst nicht besonders schwierig: Ein Lieferant möchte für einen Kunden in Modul 3 wechseln. Der Kunde verfügt über eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, die Voraussetzungen sind geprüft, und die Marktkommunikation soll den Rest erledigen.

Mit ein paar Mausklicks ist es jedoch nicht getan. Der Wechsel greift tief in die IT-Systeme, Stammdaten, Zählzeiten, Abrechnungssysteme und die Kommunikation der Marktrollen ein. Dass der Branchenverband Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erst im Juli seine Anwendungshilfe aktualisiert hat, zeigt, wie viel Unsicherheit auch mehr als ein Jahr nach Einführungspflicht noch immer besteht.

An Umsetzungswillen mangele es jedenfalls nicht, ist aus Branchenkreisen zu hören – vielmehr an der Komplexität und Fülle regulatorischer Vorgaben, die weit über Modul 3 hinausreichten und parallel von Netzbetreibern umgesetzt werden müssen. 24-Stunden-Lieferantenwechsel hier, Mabis-Hub dort, verschärfte Pflichten beim Smart-Meter-Rollout, Energy Sharing oder Mispel. Ein Netzbetreiber berichtete von Zehntausenden Seiten an Regelwerk, die Netzbetreiber studieren und umsetzen müssten.

Hinzu komme der Effizienzdruck, dem sich die Netzbetreiber stellen müssten. Allein in der Marktkommunikation gebe es genug Arbeit für das Dreifache des derzeitigen Personals, schilderte ein Teilnehmer. Bei den vorgegebenen Erlösobergrenzen sei ein solcher Personalaufbau jedoch nicht wirtschaftlich.

Lesen Sie auch: Modul 3: Warum der Tarif-Wechsel an der Marktkommunikation hängt

Energienetze Mittelrhein: "Befinden uns in abschließender Phase"

Enercity Netz erklärte auf Nachfrage der ZFK, die Einführung zeitvariabler Netzentgelte grundsätzlich zu begrüßen. Es sei richtig, dass die Bundesnetzagentur nun genauer hinsehe. Angesichts der Vielzahl prozessualer und technischer Herausforderungen habe das Unternehmen jedoch priorisieren müssen. Der Fokus liege mittlerweile verstärkt auf der Umsetzung von Modul 3. Noch in diesem Jahr will der Netzbetreiber die Umsetzung abschließen.

Energienetze Mittelrhein verwies darauf, dass bei der Einführung zeitvariabler Netzentgelte umfangreiche Abstimmungen und Tests mit den beteiligten Marktpartnern wie Lieferanten und Messstellenbetreibern erforderlich seien. Bei diesen Tests sei es zu Fehlermeldungen gekommen, deren Ursachen inzwischen identifiziert worden seien.

"Wir befinden uns derzeit in der abschließenden Phase", erklärte ein Unternehmenssprecher. "Wir arbeiten intensiv an der vollständigen Umsetzung und stehen dazu sowohl mit Marktpartnern als auch mit der Bundesnetzagentur im Austausch. Die noch erforderlichen Restarbeiten und Testläufe stehen kurz vor dem Abschluss, sodass wir mit einer zeitnahen Produktivsetzung rechnen."

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