Die Bundesnetzagentur ist gerade dabei, die Qualitätsregulierung neu aufzusetzen.

Die Bundesnetzagentur ist gerade dabei, die Qualitätsregulierung neu aufzusetzen.

Bild: © Sebastian Gollnow/dpa

Der Streit um eine stärkere Regulierung kleinerer, oftmals kommunaler Stromnetzbetreiber geht in die nächste Runde. In einem Festlegungsentwurf ließ die Bundesnetzagentur die Tür offen, Stromnetzbetreiber im vereinfachten Verfahren künftig stärker an ihrer Netzzuverlässigkeit zu messen. Zunächst aber soll das Qualitätselement Netzzuverlässigkeit, dem sich große Netzbetreiber schon jetzt stellen müssen, nicht auf kleinere Netzbetreiber angewendet werden.

Damit schwächte die Bundesnetzagentur ihre frühere Position ab. Im vorangegangenen Eckpunktepapier hatte die Behörde noch die Ansicht vertreten, dass der Betroffenenkreis auszuweiten sei. Während die führenden Netzbetreiberverbände BDEW und VKU eine Ausweitung des Teilnehmerkreises kritisch sehen, drängen andere Akteure zu diesem Schritt, wie aus neuen Stellungnahmen hervorgeht. Am Freitag war die Abgabefrist zum Bundesnetzagentur-Entwurf abgelaufen. Die finale Festlegung zur Qualitätsregulierung, die zur Netzregulierungsreform Nest gehört, ist für Juni geplant.

Folgen für Erlösobergrenze

Das vereinfachte Verfahren ist eine Wahlmöglichkeit für alle Stromnetzbetreiber, die unter einem bestimmten Wert liegen und somit nicht am Effizienzvergleich mit großen Stromnetzbetreibern teilnehmen müssen. In der Vergangenheit lag die Schwelle bei 30.000 Entnahmestellen. Zukünftig wird die bereinigte Erlösobergrenze den Ausschlag geben. In der Praxis befindet sich der Großteil der Stromnetzbetreiber im vereinfachten Verfahren. Darunter sind auch viele kleinere Stadtwerke.

Die Bundesnetzagentur definiert als Netzzuverlässigkeit die Fähigkeit eines Netzes, Strom möglichst unterbrechungsfrei und unter Einhaltung der Spannungsqualität zu transportieren. Zur Bestimmung des Qualitätselements Netzzuverlässigkeit zieht die Regulierungsbehörde jährlich Netzbetreiberdaten heran. Auf dieser Grundlage ermittelt die Behörde individuelle Unternehmens- und Durchschnittswerte.

Weicht der Wert eines Netzbetreibers vom Durchschnittswert ab, hat dies finanzielle Auswirkungen. Entweder wird die Erlösobergrenze, die so etwas wie das Budget eines Netzbetreibers ist, aufgestockt oder gekürzt. So will die Bundesnetzagentur sicherstellen, dass Netzbetreiber bei allen Bemühungen um ein möglichst kosteneffizientes Netz die Versorgungsqualität nicht aus dem Blick verlieren.

Aushöhlung des vereinfachten Verfahrens

Aus Sicht des Energieverbands BDEW steht eine Ausweitung des verpflichtenden Qualitätselements Netzzuverlässigkeit im deutlichen Widerspruch zum Ziel der Behörde, die Regulierung "schneller, einfacher und vor allem weniger bürokratisch" auszugestalten.

Die Netzzuverlässigkeit habe sich über alle Stromverteilnetze seit 2006 immer weiter verbessert und sei weiterhin auf einem Spitzenplatz im internationalen Vergleich, argumentiert der Verband. Der Nutzen einer Ausdehnung des Adressatenkreises sei deshalb "erheblich in Zweifel zu ziehen". Sicher sei dagegen der stark steigende Umsetzungsaufwand bei Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur.

Auch der Stadtwerkeverband VKU verweist auf den zusätzlichen Bürokratieaufwand, den ein solcher Schritt für betroffene Unternehmen mit sich bringen würde. Er fürchtet eine weitere Aushöhlung des vereinfachten Verfahrens.

BNE und VZBV für Ausweitung der Pflicht

Anders sieht dies der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE), der Energieversorger wie Octopus Energy oder Lichtblick vertritt. Aus seiner Sicht müssten alle Netzbetreiber auch in das Qualitätselement Netzzuverlässigkeit aufgenommen werden, denn die Anreize zur eingeschränkten Leistungserbringung beträfen alle Netzbetreiber gleichermaßen. "Deshalb muss die Qualitätsregulierung sich auch auf alle Netzbetreiber erstrecken."

Zum gleichen Schluss kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). "Grundsätzlich sollten sich alle Netzbetreiber an allen Dimensionen der Versorgungsqualität messen lassen", fordert er. "Das vereinfachte Verfahren ist demnach für die Qualitätsregulierung abzuschaffen."

Bundesnetzagentur will regelmäßig prüfen

Die Bundesnetzagentur hält derzeit die Ausweitung des Zuverlässigkeitselements nicht für zwingend. Die Zuverlässigkeitswerte der Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren seien auf einem "akzeptablen Niveau" verblieben, begründet die Behörde. Und das, obwohl diesen Unternehmen schon in den bisherigen vier Regulierungsperioden keine Teilnahme an der Qualitätsregulierung vorgegeben worden sei. Aber: "Diese Abwägungsentscheidung gegen eine Ausweitung des Zuverlässigkeitselements ist vom heutigen Stand geprägt und bedarf der regelmäßigen Überprüfung im Interesse der Netznutzer."

Grundsätzlich hält die Bundesnetzagentur die Ausweitung des Zuverlässigkeitselements auf Unternehmen im vereinfachten Verfahren übrigens für durchaus verhältnismäßig. "Zum einen ist bei den Unternehmen die Netzzuverlässigkeit inzwischen Teil eines etablierten Verfahrens, dessen bürokratischer Aufwand beherrschbar ist und durch diese Festlegung noch verringert wird."

Und zum anderen sei das Zuverlässigkeitselement so gestaltet, dass es für die Unternehmen auch zusätzliche Erlösmöglichkeiten generiere. "Eine Streichung wäre insofern für die Branche ambivalent."

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