Wohin wird Wasserstoff in Deutschland künftig verteilt? Fest steht: Das Kernnetz spielt dabei eine zentrale Rolle. (Symbolbild)

Wohin wird Wasserstoff in Deutschland künftig verteilt? Fest steht: Das Kernnetz spielt dabei eine zentrale Rolle. (Symbolbild)

Bild: © Viks_jin/AdobeStock

Der Showdown um das Wasserstoff-Kernnetz geht in die Verlängerung. Weil die Europäische Union die vom Bund beschlossene Finanzierung nicht rechtzeitig beihilferechtlich genehmigt hat, bekommen die Fernleitungsnetzbetreiber einen Monat länger Zeit, ihren gemeinsamen Antrag einzureichen.

Heißt: Neuer Stichtag ist der 21. Juni. Spätestens dann ist klar, ob die Fernleitungsnetzbetreiber von ihren Investoren die nötige Zustimmung erhalten, um sich am Aufbau des ersten bundesweiten Wasserstoffnetzes zu beteiligen.

Knackpunkt Selbstbehalt

Vor allem im Südwesten der Republik war zuletzt die Sorge groß, dass der vom Bundestag beschlossene Finanzierungsrahmen nicht ausreichen könnte, um den Netzaufbau zu sichern. Als ein Knackpunkt gilt der Selbstbehalt, den die Ampelpartner nach zähem Ringen bei maximal 24 Prozent beließen.

Er würde greifen, wenn am Ende der Laufzeit ein Fehlbetrag auf dem staatlich zwischenfinanzierten Sonderkonto verbliebe. Die Fernleitungsnetzbetreiber hätten sich eine Senkung gewünscht, scheiterten aber am Widerstand von FDP und Grünen.

Bundesnetzagentur zuversichtlich

Die Bundesnetzagentur rechnet nach eigenen Angaben "zeitnah" mit dem Vorliegen der beihilferechtlichen Genehmigung und einer anschließenden Antragstellung durch die Fernleitungsnetzbetreiber.

Übrigens: Sollten die Betreiber keinen gemeinsamen Antrag vorlegen, ist die Bundesnetzagentur gesetzlich dazu verpflichtet, innerhalb von vier Monaten ein Wasserstoff-Kernnetz festzulegen und zu veröffentlichen. Sie müsste dann Unternehmen finden, die das Wasserstoff-Kernnetz bauen. (aba)

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