Die Väter des Eon-RWE-Deals aus dem Jahr 2018: Die ehemaligen Vorstandschefs von Eon und RWE: Johannes Teyssen (l.) und Rolf Martin Schmitz (Archivbild).

Die Väter des Eon-RWE-Deals aus dem Jahr 2018: Die ehemaligen Vorstandschefs von Eon und RWE: Johannes Teyssen (l.) und Rolf Martin Schmitz (Archivbild).

Bild: © Rolf Vennenbernd/dpa

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem weiteren Urteil einen Schlussstrich unter die langjährige rechtliche Auseinandersetzung um den sogenannten Eon-RWE-Deal gezogen. Bei der Entscheidung geht es um den zweiten Teil einer milliardenschweren Transaktion zwischen den beiden Energiekonzerne. Konkret um die Übernahme des Vertriebs und bestimmter Erzeugungsanlagen von RWE durch Eon.  

Der EuGH weist mit seinem aktuellen Beschluss die Klage von neun Stadtwerken zurück. Der Gerichtshof bestätigte damit das Urteil des Gerichts der Europäischen Union von Dezember 2023 und die Genehmigung des Deals durch die Europäische Kommission. Zu der Gruppe der Stadtwerke, die wegen Berufung gegangen waren, gehörten unter anderem Mainova, Enercity, Eins Energie, der Energieverbund Dresden, die Stadtwerke Leipzig und EVH Halle.

Ihr Vorwurf: Die EU-Kommission hätte bei ihrer Genehmigung nicht jeden Schritt einzeln prüfen dürfen, sondern die Fusion im Gesamtbild betrachten müssen. Laut Einschätzung vieler kommunaler Energieversorger führt der Eon-RWE-Deal zu einer Wettbewerbsverzerrung und verstärkt die Marktmacht der beiden großen Energiekonzerne, insbesondere im Bereich Vertrieb und Erzeugung.

Europäischer Gerichtshof geht von drei Zusammenschlüssen aus

RWE und Eon hatten im Frühjahr 2018 eine Neuordnung ihrer Geschäftsaktivitäten durch insgesamt drei Zusammenschlüsse angekündigt. Im ersten Schritt wollte RWE übernommene oder gemeinsam mit Eon geführte Erzeugungsanlagen erwerben. Im zweiten Teil der Transaktion sollte Eon die Verteil-, Vertriebs- und bestimmte Erzeugungssparten der RWE-Tochter Innogy übernehmen. Im abschließenden dritten Teil der Transaktion folgte dann die Übernahme von 16,67 Prozent der Eon-Anteile durch RWE. Die ersten beiden Transaktionen wurden von der Europäischen Kommission geprüft und anschließend genehmigt. Für die dritte Transaktion war das Bundeskartellamt zuständig.

Mit dem aktuellen Urteil bestätigt der EuGH seine Einschätzung, dass die drei Transaktionen innerhalb des Eon-RWE-Deals als drei eigenständige Zusammenschlüsse gesehen werden und nicht jeweils als einzelne Teile eines "einzigen Zusammenschlusses".

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