"Europa hat heute Handlungsfähigkeit bewiesen", kommentierte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) die Einigung. "Die Einigung verbessert den Zugang von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Industrie zu günstigen Strompreisen in ganz Europa."

"Europa hat heute Handlungsfähigkeit bewiesen", kommentierte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) die Einigung. "Die Einigung verbessert den Zugang von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Industrie zu günstigen Strompreisen in ganz Europa."

Bild: © Hannes P. Albert/dpa

Nach monatelangen Verhandlungen einigten sich die Energieminister der 27 EU-Länder am Dienstag auf eine gemeinsame Position zum neuen Strommarktesign. Der Schlüssel war ein Kompromiss bei der Reichweite von sogenannten Zwei-Seiten-Differenzverträgen. In dieser Frage waren sich bis zuletzt die EU-Schwergewichte Deutschland und Frankreich uneins.

Gemeint sind Verträge, bei denen Staaten ausgewählten Stromproduzenten für jede erzeugte Megawattstunde einen Mindestpreis zusichern – ganz unabhängig von Marktpreisen. Zugleich werden über einen gewissen Preis hinaus sogenannte Übererlöse staatlich abgeschöpft und neu verteilt.

Neue Kernkraftwerke Teil des Förderregimes

Zwei-Seiten-Differenzverträge würden laut Ratskompromiss grundsätzlich nur Investitionen in neue Stromerzeugungsanlagen umfassen, die auf Wind-, Solar, Geothermie-, Wasser- und Kernkraft basieren. Die Regeln würden üblicherweise erst nach einer Übergangsphase von drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung gelten. Das soll bereits laufenden Projekten rechtliche Sicherheit geben.

Damit könnten Differenzverträge eigentlich nicht für den bestehenden französischen Kernkraftwerkspark eingesetzt werden. Allerdings steckt im finalen Entwurf auch ein Zugeständnis an Frankreich.

Rolle der EU-Kommission

Demnach können Regierungen Zwei-Seiten-Differenzverträge auch für bestehende Stromerzeugungsanlagen anwenden, sofern diese "substantiell" modernisiert würden, wie das Magazin "Politico" berichtete. Damit könnte Paris das Differenzvertragsregime nutzen, um die Lebensdauer seiner alten Kernkraftwerksflotte zu verlängern. Frankreichs Präsidialamt sprach am Dienstagabend von einem "großen französischen Sieg".

Zugleich soll das Instrument der Zwei-Seiten-Differenzverträge gewissen "Ausgestaltungsregeln" unterliegen, die von der Europäischen Kommission bestimmt werden. Dies soll sicherstellen, dass die Verteilung der Einnahmen keine unfairen Wettbewerbs- und Handelsverzerrungen auf dem EU-Strombinnenmarkt schafft. Dies wurde als Rückversicherung für Deutschland gedeutet.

"Extrawürste für die Atomkraft schließen wir aus"

Michael Bloss, dem Berichterstatter der Grünen-Fraktion im Europäischen Parlament, gingen die Zugeständnisse zu weit. "Extrawürste für die Atomkraft schließen wir aus", kommentierte er. "Dass Atomkraftwerke sich nicht dem Wettbewerb und Markt stellen sollen, ist ineffizient und uneuropäisch. [Hier] wird das Parlament Verbesserungen verlangen".

Zurück in den EU-Verhandlungspoker schaffte es ein Instrument, das zuvor schon mehrfach begraben wurde: die Erlösabschöpfung für bestimmte Technologien mit traditionell niedrigen Grenzkosten, darunter auch Wind- und Solaranlagen.

EU-Kommission mit nüchterner Bilanz

EU-Mitgliedsländer könnten diese nach dem Willen der EU-Energieminister bis 30. Juni 2024 implementieren. In den meisten Staaten war dieser Notfallmechanismus im Juni dieses Jahres ausgelaufen – auch in Deutschland.

Die EU-Kommission selbst zog Mitte dieses Jahres eine nüchterne Bilanz. Die Erlösabschöpfung sei in mehreren Aspekten misslungen und teils kontraproduktiv gewesen, hieß es in einem Bericht. So habe sich das Instrument als "schwer umsetzbar" erwiesen. Zudem seien die Verwaltungskosten hoch gewesen. (Die ZfK berichtete.)

417 Millionen Euro an Einnahmen

Auch die Energiebranche kritisierte das Instrument scharf. "Die Erlösabschöpfung war und ist zu komplex", teilte der Stadtwerkeverband VKU mit. "Zudem hat sie kaum gewirkt."

Tatsächlich brachte sie im deutschen Falle vergleichsweise geringe Einnahmen für den Staat. In den ersten vier Monaten kamen nach Auskunft der Bundesregierung lediglich um die 417 Millionen Euro zusammen. Hauptgrund dafür war, dass die Stromgroßhandelspreise im Winter 2022/23 stark gesunken waren.

EU-Parlament verwässert Passage

Für die Einführung einer Erlösabschöpfung in Preiskrisenzeiten hatte bereits Nicolás González Casares, zuständiger Berichterstatter des Europäischen Parlaments, geworben. Die entsprechende Passage wurde aber in der vom Energieausschuss bewilligten Fassung stark verwässert.

Die EU-Kommission hatte das Instrument erst gar nicht in ihrem Frühjahrsvorschlag aufgenommen.

Weiterer Ablauf

Mit der Ratseinigung scheint das Ziel, die Strommarktreform bis Ende dieses Jahres zu verabschieden, wieder deutlich näher zu rücken. Nun stehen die sogenannten Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament an. Gelingt hier eine Übereinkunft, müssen Rat und Parlament das Paket noch einmal final verabschieden. (aba)

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