Der Missbrauchsparaf in den Gesetzen zu den Energiepreisbremsen wird in seiner jetzigen Form die Verbraucher und Verbraucherinnen nicht vor überteuerten Tarifen und Mitnahmeeffekten schützen, warnt Steffen Arta, der Geschäftsführer der Stadtwerke Dreieich. „Der Vollzug des Gesetzes wird nicht möglich sein. Die Bundesregierung hat das Bundeskartellamt mit der Kontrolle betraut. Das Amt hat meiner Ansicht nach eine Aufgabe übertragen bekommen, die es weder personell noch fachlich erfüllen wird“, so Arta in einer Pressemitteilung.
Das Bundeskartellamt werde nicht in der Lage sein, flächendeckend und schnell zu untersuchen, ob die Tarife hochpreisiger Anbieter gerechtfertigt seien. Ähnlich hatte sich vor rund einer Woche Udo Sieverding, Leiter Energie bei der Verbraucherzentrale NRW, im ZfK-Interview geäußert. „Dem Kartellamt ist von Seiten der Bundesregierung der Schwarze Peter zugeschoben worden, es wird möglichen Missbrauch jedoch nicht identifizieren können.“
Entscheidend sei es seiner Meinung nach, das Bundeskartellamt zunächst fachlich und personell kontrollfähig zu machen. Zudem müsse sichergestellt werden, dass zumindest solche Preisanpassungen zum 1. Januar 2023 auf Plausibilität geprüft würden, die auffallend hoch seien. Die Gesetze zu den Energiepreisbremsen schreiben vor, dass lediglich gestiegene Beschaffungskosten weitergegeben werden dürfen; dieser Tatbestand müsse dem Kartellamt gegenüber belegt werden.
"Schwarze Schafe können sich weiterhin die Taschen vollmachen"
Momentan könnten sich die „Schwarzen Schafe der Branche“ weiterhin die Taschen vollmachen. Daran ändert auch die Aufnahme des Missbrauchsparagrafen in der aktuellen Ausgestaltung wenig“, sagt er, „er verhindert bei festgestelltem Missbrauch lediglich den Anspruch auf Staatsgelder.“ Auf diese Gefahr habe er bereits am 6. November in einem offenen Brief an die Bundesregierung hingewiesen und dabei insbesondere die Stadtwerke München ins Visier genommen. Diese werden ihre Grundversorgungspreise für Strom ab April von knapp 62 auf 52 Cent reduzieren und hatten dies mit geringeren Belastungen aus der Erlösabschöpfung zur Finanzierung der Strompreisbremse begründet.
Der Dreieicher Stadtwerke-Geschäftsführer fragt sich, ob die Tarife „hochpreisiger Energielieferanten, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, noch auf den Prüfstand kommen oder der Missbrauchsparagraf erst bei weiteren Anpassungen angewendet“ werde. „Letzteres wäre meiner Ansicht nach fatal, denn wir haben in Deutschland bei Strom für Haushaltskunden ab Januar in der Grundversorgung eine Spanne von rund 37 bis über 60 Cent pro Kilowattstunde. Diese große Preisdifferenz lässt sich bei einer seriösen Beschaffungspolitik durch die derzeitige Marktentwicklung kaum abbilden“, sagt er.
"Etliche Anbieter bleiben weiterhin unter staatlichen Deckelbeiträgen"
Wie die meisten Stadtwerke beschafften die Dreieicher ihre Energie risikoarm in Tranchen und würden damit bereits einige Jahre im Voraus beginnen. Als überwiegend kommunales Unternehmen wolle man seine Kundschaft immer so günstig und sicher wie möglich mit Energie versorgen, erklärt Steffen Arta Haltung und Preispolitik der Stadtwerke Dreieich. „Die Preise der Stadtwerke Dreieich sind kein Einzelfall. Auch etliche andere Anbieter bleiben im Januar 2023 weiterhin unter den staatlichen Deckelbeiträgen“, betont er. Die Stadtwerke Dreieich haben ihre Strompreise in der Grundversorgung im September von 30 auf 37,5 Cent erhöhen.
Steffen Arta appelliert an die gesellschaftliche Verantwortung aller beteiligten Akteure: der politisch tätigen Personen, der Energielieferanten und der Verbraucherinnen und Verbraucher. Es sei die ureigenste Verpflichtung aller, der Krise aktiv und beherzt entgegenzutreten, anstatt ihre Auswüchse weiter zu subventionieren. „Das Geld, das in den Energiepreisdeckel fließt, ist für alle Zeiten weg“, betont er und ergänzt: „Es wäre besser, das Geld konsequent in die Forcierung der Energiewende zu stecken und Verbraucherinnen und Verbraucher für nachhaltiges Energiesparen zu belohnen.“
"Sorgsam mit Staatsgeldern umgehen, statt Gesetzeslücken auszunutzen"
"Jeder Sonderfond, jede Subvention wird am Ende von Steuergeldern finanziert, also von den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen. Von daher müsste es doch für jeden selbstverständlich sein, mit Staatsgeldern sorgsam umzugehen – anstatt Gesetzeslücken auszunutzen“, erläutert er seine Einstellung. „Wir reden im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen – also Strom und Gas zusammen – über ein Volumen von mehreren Milliarden Euro pro Monat, die der Staat aufbringen muss – zum Teil für ungerechtfertigte Preise"
Der Dreieicher Stadtwerke-Geschäftsführer fordert von der Bundespolitik ein ganzheitliches, praktikables Konzept für die Realisierung einer sicheren und klimaneutralen Energieversorgung. Von der Gesellschaft wünscht er sich eine höhere Akzeptanz von Energiewendeprojekten auch in ihrer Nachbarschaft und freiwilliges Energiesparen. „Und wenn wir dann noch den bürokratischen Aufwand abbauen würden, könnten wir Unabhängigkeit von Energieimporten und Klimaschutz schaffen“, resümiert er. (hoe)



