Justizia hat mittels Europäischem Gericht in erster Instanz Recht gesprochen, aber die Anwälte prüfen, ob sie dabei vielleicht etwas übersehen hat.

Justizia hat mittels Europäischem Gericht in erster Instanz Recht gesprochen, aber die Anwälte prüfen, ob sie dabei vielleicht etwas übersehen hat.

Bild: © vegefox/stock.adobe.com

Die Staatsanwaltschaft Potsdam sieht sich zur Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen gegen Verantwortliche und ehemalige Verantwortliche der Stadtwerke Bad Belzig nicht berechtigt. Demnach habe der Bürgermeister der Stadt Bad Belzig über eine Rechtsanwaltskanzlei Strafanzeige gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Stadtwerkev, Hüseyin Evelek, vorgelegt. Darum ging es um nicht ausreichende Energiebeschaffung sowie riskante Leerverkäufe von Strom, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt.

Danach fehlen insbesondere zureichende Anhaltspunkte dafür, dass der im November 2021 ausgeschiedene Geschäftsführer durch ein etwaiges Verabsäumen des Erwerbs von Gas und Strom strafrechtliche Treuepflichten gegenüber den Stadtwerken verletzt haben könnte. Auch lasse der angezeigte Verkauf von noch nicht beschafftem Strom nur unzureichend auf einen strafrechtlich relevanten Missbrauch seiner Pflicht zur Wahrung der Vermögensinteressen der Stadtwerke schließen.

Vertöße genügen nicht

Ihre Prüfung habe die Staatsanwaltschaft am für sie allein maßgeblichen Maßstab der Strafgesetze und der Rechtsprechung vorgenommen. Auf Anfrage der ZfK bestätigte die Behörde, dass mögliche Verstöße Eveleks gegen die Risikohandbücher aus strafrechtlicher Sicht nicht ausreichten, um den Tatbestand der Untreue anzunehmen.

Auch dürfe daraus, dass sich Geschäfte im Nachhinein als riskant oder möglicherweise wirtschaftlich nachteilig herausgestellt haben, nicht gefolgert werden, dass die ihnen zugrundeliegenden unternehmerischen Entscheidungen schon pflichtwidrig waren, als sie getroffen wurden. Auf diesen Zeitpunkt komme es in strafrechtlicher Hinsicht aber an. (jk)

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