Die Bundesnetzagentur prüft nach einem Bericht des Wochenmagazins "Der Spiegel", ob die Anbieter Stromio und Gas.de Energie gewinnbringend an Großhändler verkauft haben, statt die eigenen Endkunden zu beliefern.
Beiden Unternehmen wurden im Dezember die Bilanzkreisverträge gekündigt. Daraufhin mussten Grundversorger hunderttausende Kunden in die Ersatzversorgung aufnehmen. Weder Stromio noch Gas.de haben bislang Insolvenz angemeldet. Im Geschäftsjahr 2019 hatten beide Unternehmen noch einen Gewinn von insgesamt 111 Mio. Euro gemacht.
Rechtliche Bewertung
Der "Spiegel" beruft sich in seinem Bericht auf "Behördenkreise". Die Bundesnetzagentur wollte den Sachverhalt auf ZfK-Nachfrage weder bestätigen noch dementieren.
"Auskünfte zu einzelnen Unternehmen außerhalb von Aufsichtsverfahren können durch die Bundesnetzagentur nicht erteilt werden", teilte ein Sprecher mit.
Strafrechtliches Verhalten?
Laut dem Hamburger Magazin soll es um eine rechtliche Bewertung gehen, ob hier ein strafrechtliches Verhalten vorliege. Komme die Bonner Behörde zu diesem Ergebnis, müsse sie die zuständige Staatsanwaltschaft einschalten, heißt es. Diese würde dann in den Marktdaten des Stromhandels nach Beweisen suchen.
Die Bundesnetzagentur teilte der ZfK lediglich mit, dass sie für die Bewertung strafrechtlich relevanter Sachverhalte nicht zuständig sei. Fragestellungen, die Verdachtsmomente für Straftaten enthielten, würden von der Bundesnetzagentur an die zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben werden.
Bislang größtes Beben
Die Lieferstopps von Gas.de und Stromio trafen die deutschen Grundversorger besonders heftig. Allein in seinen Grundversorgungsgebieten Berlin und Hamburg übernahm Energiekonzern Vattenfall nach der Stromio-Liefereinstellung etwa 74.000 Verbraucher. Bei EnBW war es nach eigenen Angaben eine mittlere fünfstellige Zahl. (Die ZfK berichtete.)
Angesichts stark gestiegener Beschaffungskosten führten in der Folge etliche Unternehmen gesonderte Grundversorgungstarife für Neukunden ein. Nach Angaben des Vergleichsportals Check 24 setzen 344 Strom- und 399 Gas-Grundversorger inzwischen auf entsprechende Tarife.
Klage gegen Voxenergie
Stromio und Gas.de sind nicht die einzigen sogenannten Billiganbieter, die den Zorn der Grundversorger auf sich ziehen. Beispielsweise auch die Anbieter Voxenergie und Jurastrom fielen in den vergangenen Wochen durch eigenwillige Geschäftspraktiken auf.
So verklagte die Verbraucherzentrale Brandenburg Anfang Januar das Berliner Unternehmen Voxenergie. Sie wirft dem Anbieter vor, Kunden nicht rechtzeitig Preiserhöhungen mitgeteilt zu haben. Vergleichbare Fälle sind auch der ZfK bekannt.
"Jurastrom gehört Lizenz entzogen"
Wie aus einem Kundenschreiben des Portals "www.Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de" hervorgeht, wurde zudem dem bayerischen Stromanbieter Jurastrom im Dortmunder Netzgebiet im Dezember der Netzzugang entzogen. Inzwischen sei die Sperre aber wieder aufgehoben, sagte eine Sprecherin des zuständigen Verteilnetzbetreibers Dortmunder Netze. Jurastroms Bilanzkreisverträge mit den vier Übertragungsnetzbetreibern waren Stand Montagnachmittag ebenfalls intakt.
Jurastrom hatte Bestandskunden Anfang November kurzfristig von festen auf variable Tarife umgestellt. Kommentare zum Anbieter auf dem Bewertungsportal "Trustpilot" fallen mithin vernichtend aus. "Jurastrom gehört die Lizenz entzogen", urteilte jüngst eine Nutzerin.
Optionen der Netzagentur
Die Bundesnetzagentur prüft nach eigenen Angaben fortlaufend, ob energierechtliche Verpflichtungen durch Lieferanten eingehalten werden. Sie steht dafür mit betroffenen Kunden, den jeweiligen Energielieferanten und Verbraucherverbänden im Austausch.
Bei Verstößen von Energieunternehmen gegen das Energiewirtschaftsgesetz kann die Bundesnetzagentur aufsichtsrechtliche Schritte einleiten. So geschehen im Fall des Billiganbieters Immergrün. (Die ZfK berichtete.)
Immergrün im Visier
Konkret prüft die Bundesnetzagentur, ob vorgenommene Abschlagserhöhungen des Unternehmens gegen energierechtliche Anforderungen verstoßen haben. Kunden der Marke Immergrün hatten sich zuvor bei der Behörde beschwert. (aba)


