Bundesnetzagentur untersagt Immergrün-Abschlagserhöhungen
Die Bundesnetzagentur weist die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft und ihre Discountermarke Immergrün in die Schranken.
Im Oktober vorgenommene Abschlagserhöhungen des Anbieters seien mit dem Energierecht nicht zu vereinbaren, befand die Behörde. Konkret habe Immergrün gegen § 41b Absatz 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz verstoßen. Entsprechend untersagt die Bundesnetzagentur die Praxis. Bei Zuwiderhandlung droht dem Unternehmen ein Zwangsgeld in Höhe von jeweils 100.000 Euro für die Sparten Strom und Gas.
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