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Bundesnetzagentur untersagt Immergrün-Abschlagserhöhungen

Damit weist die Behörde erstmals seit Beginn der Energiekrise einen Discounteranbieter öffentlich in die Schranken. Dabei ist Immergrün kein Einzelfall.
08.02.2022

"Das Risiko steigender Beschaffungspreise darf nicht durch einseitige Erhöhung der Abschläge auf Haushaltskunden abgewälzt werden", sagte Präsident Homann.

Die Bundesnetzagentur weist die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft und ihre Discountermarke Immergrün in die Schranken.

Im Oktober vorgenommene Abschlagserhöhungen des Anbieters seien mit dem Energierecht nicht zu vereinbaren, befand die Behörde. Konkret habe Immergrün gegen § 41b Absatz 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz verstoßen. Entsprechend untersagt die Bundesnetzagentur die Praxis. Bei Zuwiderhandlung droht dem Unternehmen ein Zwangsgeld in Höhe von jeweils 100.000 Euro für die Sparten Strom und Gas.

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