Bislang ließ die Bundesnetzagentur offiziell nur ausrichten, dass sie gegen Billiganbieter Immergrün ermittelt.

Bislang ließ die Bundesnetzagentur offiziell nur ausrichten, dass sie gegen Billiganbieter Immergrün ermittelt.

Bild: © Oliver Berg/dpa

Die Bundesnetzagentur weist die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft und ihre Discountermarke Immergrün in die Schranken.

Im Oktober vorgenommene Abschlagserhöhungen des Anbieters seien mit dem Energierecht nicht zu vereinbaren, befand die Behörde. Konkret habe Immergrün gegen § 41b Absatz 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz verstoßen. Entsprechend untersagt die Bundesnetzagentur die Praxis. Bei Zuwiderhandlung droht dem Unternehmen ein Zwangsgeld in Höhe von jeweils 100.000 Euro für die Sparten Strom und Gas.

Immergrün äußert sich nicht

Immergrün hatte inmitten stark steigender Beschaffungskosten im Herbst Abschläge für Strom- und Gaskunden kurzfristig und teils drastisch erhöht. Bisweilen verdoppelte sich der Abschlag. (Die ZfK berichtete.) Eine ZfK-Anfrage mit Bitte um Stellungnahme ließ Immergrün vorerst unbeantwortet.

Im November hatte die Bundesnetzagentur ein Aufsichtsverfahren gegen Immergrün und deren Mutterkonzern eingeleitet. "Wir prüfen, ob das Unternehmen Erhöhungen von Abschlagszahlungen vorgenommen hat, die das Gesetz nicht erlaubt", ließ Jochen Homann, Präsident der Behörde, per Pressemitteilung ausrichten.

Keine wirksam vereinbarten Preiserhöhungen

Nun kam die Netzagentur zum Schluss, dass es für die im Oktober ausgesprochenen Abschlagserhöhungen keine rechtliche Grundlage gegeben habe. "Das Risiko steigender Beschaffungspreise darf nicht durch einseitige Erhöhung der Abschläge auf Haushaltskunden abgewälzt werden", wird Homann zitiert.

Aus Sicht der Bundesnetzagentur konnte sich die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft in den untersuchten Fällen weder auf eine absehbare Änderung des Verbrauchsverhaltens noch auf zuvor wirksam vereinbarte Preiserhöhungen stützen.

Druck auf Bundesnetzagentur

Auch in angespannten Marktsituationen seien die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu beachten, heißt es weiter. Dies gelte auch und insbesondere für Normen, die dem Schutz von Verbrauchern dienten.

Der Druck auf die Bundesnetzagentur war angesichts gehäufter Lieferstopps, Vertragskündigungen und Preiserhöhungen mehrerer Strom- und Gasanbieter gewachsen. Es sei der gesetzliche Auftrag der Bundesnetzagentur, unseriös wirtschaftende Energievertriebe aus dem Verkehr zu ziehen, befand etwa Detlef Fischer vom bayerischen BDEW-Landesverband. "Aus den großen Insolvenzen der vergangenen Jahre von zum Beispiel Teldafax, Flexstrom und BEV hätte man schon längst lernen müssen."

Immergrün-Niederlage vor Gericht

Auch Verbraucherschützer hatten die Behörde zum Handeln aufgefordert. "Spät, aber gut", kommentierte Holger Schneidewindt, Energiejurist der Verbraucherzentrale NRW, nun die Immergrün-Entscheidung der Bundesnetzagentur.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte bereits im Dezember eine einstweilige Verfügung gegen Immergrün erwirkt. Das Landgericht Köln hielt damals die Ankündigung und den Einzug erhöhter Abschlagszahlungen ohne vorherige Preisinformation ebenfalls für unzulässig. (Die ZfK berichtete.) (aba)

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