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Immergrün-Niederlage: Gericht untersagt Abschlagserhöhungen und Netzabmeldung

Das Landgericht Köln weist den umstrittenen Privatanbieter in die Schranken. Und das gleich in mehreren Punkten.
17.12.2021

Immergrün geriet wegen umstrittener Geschäftspraktiken in den vergangenen Wochen mehrfach in die Schlagzeilen.

Die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft, die die Energiemarke Immergrün vertreibt, hat vor Gericht eine Niederlage kassiert.

Das Landgericht Köln erklärte per einstweiliger Verfügung die Ankündigung und den Einzug erhöhten Abschlagszahlungen ohne vorherige Preisinformation für unzulässig, wie aus einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW hervorgeht. Zudem untersagte es dem Unternehmen die Netzabmeldung und Bestätigung einer "Sonderkündigung" ohne entsprechenden Kundenwillen.

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