Immergrün-Niederlage: Gericht untersagt Abschlagserhöhungen und Netzabmeldung
Die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft, die die Energiemarke Immergrün vertreibt, hat vor Gericht eine Niederlage kassiert.
Das Landgericht Köln erklärte per einstweiliger Verfügung die Ankündigung und den Einzug erhöhten Abschlagszahlungen ohne vorherige Preisinformation für unzulässig, wie aus einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW hervorgeht. Zudem untersagte es dem Unternehmen die Netzabmeldung und Bestätigung einer "Sonderkündigung" ohne entsprechenden Kundenwillen.
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