Martina Butz ist seit Mai 2019 Alleingeschäftsführerin der Stadtwerke Hanau. Zuvor war die Volljuristin und Masterabsolventin beim Frankfurter Energieversorger Mainova tätig.
Sie ist Vorsitzende des LDEW Hessen und Mitglied des Vorstandes des BDEW sowie in weiteren leitenden Funktionen und Gremien der Energiewirtschaft zur Gestaltung der Energiewende aktiv. Ein Schwerpunkt ist dabei die Dekarbonisierung und der Ausbau der Fernwärme.
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Martina Butz, das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass ein Fernwärmenetzbetreiber seine Vertragsbedingungen gegenüber den Kunden einseitig anpassen darf, wenn sich die Rahmenbedingungen bei der Erzeugung und Verteilung der Fernwärme geändert haben. Wie wichtig ist das Urteil für einen Fernwärmeversorger wie die Stadtwerke Hanau?
Martina Butz: Das Urteil des OLG Hamburg folgt der bisherigen Linie des Bundesgerichtshofes über die Möglichkeit, seine Preisanpassungsklauseln anpassen zu dürfen, wenn sich die Rahmenbedingungen in Erzeugung und Verteilung der Fernwärme geändert haben.
Dies ist ein weiteres wichtiges Urteil, um der Branche Sicherheit zur Verwendung der langfristigen Vertragsbedingungen zu geben. Auch die Stadtwerke Hanau haben mit dem Wegfall des Einsatzstoffes Kohle eine Anpassung durch öffentliche Bekanntgabe vorgenommen.
"Viele Diskussionen und Missverständnisse in der Fernwärme fußen auf der AVBFernwärmeV."
Dem beklagten Unternehmen Hansewerk Natur reicht das das Urteil nicht. Es fordert nun Gesetzesänderungen.
Um den Wärmeversorgern allerdings größtmögliche Rechtssicherheit zu geben, ist auch meines Erachtens eine Überarbeitung der AVBFernwärmeV essenziell. Die vielen geführten Diskussionen und Missverständnisse in der Fernwärme fußen auf der Verordnung.
Angesichts der großen Herausforderungen der Wärmewende und der Notwendigkeit der breiten Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern, sind klare verständliche Regelungen die Basis. Es ist nicht dienlich, erst jahrelange Rechtsstreitigkeiten austragen zu müssen, um rechtssicher handeln zu können.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert seit Längerem auch mehr Transparenz und Verständlichkeit bei der Preisbildung im Fernwärmebereich. Die Stadtwerke Hanau haben hier schon vor eigenen Jahren ein eigenes Modell entwickelt. Wie sieht das genau aus?
Maximale Transparenz hilft bei der Akzeptanz von Fernwärme und dem Verständnis der Komplexität der Preisbildung. Die Stadtwerke Hanau veröffentlichen bereits seit vielen Jahren freiwillig Fernwärmepreise in der lokalen Tagespresse und auch die Angaben zum Erzeugungsmix und Brennstoffeinsatz und deren Kosten werden von einem Wirtschaftsprüfer untersucht, der die korrekte Ermittlung der Preise testiert.
Diese Angaben publizieren wir stets aktuell auf unserer Homepage. Das Interesse der Kunden an Fernwärme und Preisformeln wird größer, weil das Thema Wärmewende sehr prominent ist in der politischen Diskussion. Diejenigen unserer Kunden, die sich vertieft damit auseinandersetzen wollen, wissen unsere zusätzlichen Bemühungen um eine Verbesserung der Transparenz zu schätzen.
"Die Vielzahl der möglichen preisbildenden Faktoren sollte auf ein Mindestmaß reduziert werden. Das würde die Vergleichbarkeit erleichtern."
Was erhoffen Sie sich konkret von der Transparenz-Plattform der Verbände AGFW, VKU und BDEW? Reicht das dort geplante Vorgehen aus?
Bei den aktuellen Vorwürfen des Verbraucherzentrale Bundesverbands schwingt immer unterschwellig der Vorwurf mit, Energieversorger würden missbräuchlich und willkürlich die Fernwärmepreise festlegen. Ich hoffe, dass die Transparenz-Plattform hilft, diese Unterstellung zu entkräften.
Allerdings ist es unverzichtbar, auch auf die konkreten Erzeugungsstrukturen jedes einzelnen Versorgungsunternehmens und gegebenenfalls auch deren Vorlieferanten hinzuweisen. Die Arten der Wärmeerzeugung und damit die preisbildenden Faktoren sind immer unterschiedlich. Es würde die Vergleichbarkeit für die Kunden erleichtern, wenn die gültigen rechtlichen Vorgaben dahingehend konkretisiert werden würden, dass die Vielzahl der möglichen Komponenten auf ein Mindestmaß reduziert werden können.
"In der Regel liegen die preisbildenden Faktoren bei der Fernwärme in der Vergangenheit."
Sie haben zu Beginn von maximaler Transparenz gesprochen. Was können Stadtwerke gegebenenfalls noch tun, um die Akzeptanz zu erhöhen?
Ich finde es gut, wenn Kunden nachfragen, warum etwa die Fernwärmepreise aktuell höher sind als bei anderen Versorgern. Dies hängt auch mit den unterschiedlichen Preisanpassungsterminen zusammen. Vergleichspreise – etwa auf der Transparenzplattform – betrachten nur einen Stichtag und müssten immer aktuell gehalten werden. In der Fernwärme sollte man für einen Preisvergleich daher auch einen längeren Zeitraum betrachten und Vergleiche simulieren.
In der Regel liegen die preisbildenden Faktoren in der Vergangenheit. Fernwärmeversorger werden bereits regelmäßig von den Landeskartellbehörden kontrolliert. Wenn man die Fernwärme und deren Preisbildung nun ebenso einer Regulierung unterwerfen möchte wie die Strom- und Erdgasnetze, darf man nicht die Betrachtung der unterschiedlichen Erzeugungsanlagen vergessen. Hiermit verkompliziert man ohne Not ein bewährtes System und verzögert letztendlich die Wärmewende.
"Als rechtlich angreifbar sehe ich Preisgleitklauseln, die preisbildende Faktoren in der Berechnung haben, die nicht verwendet werden."
Wie hoch ist denn aktuell der Anpassungsbedarf bei den Preisgleitformeln in der Branche?
Energieversorger müssen immer wieder kontrollieren, ob die aktuelle Erzeugungsstruktur noch als Basis für die Preisgleitformel passend ist. Die Stadtwerke Hanau haben beispielsweise viele Jahre Fernwärme aus dem Uniper-Kraftwerk Staudinger, Block 5 bezogen und durch eigene gasgeführte Heizkessel unterstützt.
Nun befindet sich der Kraftwerks-Block 5 aber in Netzreserve und unsere Fernwärme wird ausschließlich durch Erdgas erzeugt. Künftig werden unsere eigenen, gasbefeuerten Blockheizkraftwerke Wärme erzeugen und wir planen die Nutzung von industrieller Abwärme. Deshalb wird unsere Preisgleitklausel erneut angepasst werden müssen.
Höchst problematisch und als rechtlich angreifbar sehe ich Klauseln, die preisbildende Faktoren in ihrer Berechnung haben, die nicht verwendet werden. Das spiegelt nun auch das aktuelle OLG-Urteil wieder. Das wäre etwa der Fall, wenn die Preisbildung sich beispielsweise auf schweres Heizöl stützt, aber Erdgas verwendet wird. Hier ist eine zeitnahe, auch einseitige Anpassung empfehlenswert.
(Die Fragen stellte Hans-Peter Hoeren)
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Ein aktuelles Interview zur geplanten Transparenz-Plattform der Branche mit dem AGFW-Präsidenten und MVV-Vorstand Hansjörg Roll finden Sie in der aktuellen Printausgabe der ZfK. Dort verrät er auch, wie das Beschwerderecht der Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert und die Plattform künftig weiter entwickelt werden soll.
Im ZfK-Morning-Briefing äußerte sich Roll zudem kürzlich pointiert zum Thema Anschluss- und Benutzungszwang. Zum Abo geht es hier. Die Neuerung wird am kommenden Freitag, 17. Mai, bei einem Pressetermin vorgestellt.


