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"Die Bildung der Wuppertaler Preisklausel für Fernwärme ist nicht außergewöhnlich"

Wärmerechtsexperte Stefan Wollschläger von BBH stuft die von den Wuppertaler Stadtwerken eingesetzte Preisformel als rechtskonform ein. Eine Rechtsprechung des BGH für Wärme, die aus Müll erzeugt werde, gebe es bisher nicht.
24.03.2023

Rechtsanwalt Stefan Wollschläger ist unter anderem Experte für Wärmerecht und Contracting und Partner bei Becker Büttner Held.

Die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) haben zum Jahresbeginn den Fernwärmepreis auf 46,5 Cent pro kWh erhöht. Kritiker sehen hier Anhaltspunkte für einen Verdacht auf Subventionsbetrug und werfen dem Unternehmen zudem verschiedene Rechtsverstöße vor. Die WSW weisen das entschieden zurück und haben eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet. Aufgrund der Massivität der Vorwürfe musste die Oberstaatsanwaltschaft Wuppertal tätig werden und hat eine Vorermittlung gestartet, um den Vorgang zu prüfen. Ob dies dann zur Aufnahme von Ermittlungen führt, ist noch völlig offen.

Die in so einem Fall routinemäßige…

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