Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung? Dies hätte ein Kunde des umstrittenen Billigstromanbieters Immergrün wohl gerne wahrgenommen.
Also versuchte er zu kündigen. Und dürfte dann angesichts der Antwort recht überrascht gewesen sein.
"Preiserhöhung wird zurückgenommen"
"Die ihnen zuletzt mitgeteilte Preiserhöhung/Tarifänderung war unbeabsichtigt und wird von uns zurückgenommen", schrieb ihm das Immergrün-Team per E-Mail. "Durch den Wegfall des Kündigungsgrundes setzen wir die Belieferung fort."
Die E-Mail wurde der ZfK vom Portal "www.Verbraucherhilfe-Stromanbieter.de" zugespielt. Sie datiert vom 25. Januar. Der Stromanbieter ließ eine ZfK-Anfrage mit Bitte um Stellungnahme unbeantwortet.
Aufsichtsverfahren gegen Immergrün
Immergrün, eine Marke der Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft, geriet in den vergangenen Monaten wegen kurzfristiger Vertragskündigungen sowie drastischer Preis- und Abschlagserhöhungen mehrfach in die Schlagzeilen.
Im November leitete die Bundesnetzagentur zudem ein Aufsichtsverfahren gegen das Unternehmen ein – ein in der derzeitigen Energiekrise bislang einmaliger Vorgang. Der Verdacht: Das Unternehmen habe die Abschlagszahlungen erhöht, ohne dass diese Anpassungen die energierechtlichen Anforderungen erfüllten. (Die ZfK berichtete.)
Aus Vergleichsportalen verbannt
Ferner erklärte das Landgericht Köln im Dezember per einstweiliger Verfügung die Ankündigung und den Einzug erhöhten Abschlagszahlungen ohne vorherige Preisinformation durch Immergrün für unzulässig. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. (Die ZfK berichtete.)
Die gängigen Vergleichsportalen haben Immergrün verbannt. Auch auf der firmeneigenen Website lassen sich aktuell keine neuen Tarife berechnen. Im vorliegenden Fall bezahlt der Kunde 53 Cent pro kWh Strom, was über dem Branchendurchschnitt liegt.
Neuer Ärger für Primastrom
Neuen Ärger bekam am Donnerstag Billiganbieter Primastrom. Die Verbraucherzentrale Hamburg mahnte den Stromanbieter "aufgrund mangelhafter Preis- und Vertragsinformationen" ab.
Sie verweist auf ein Schreiben mit Datum vom 28. Dezember 2021, in dem Primastrom einen Kunden über eine Preiserhöhung zum 1. Januar 2022 informiert haben soll. Laut Verordnung müssen Preiserhöhungen aber mindestens sechs Wochen im Voraus bekannt gegeben werden. (aba)
