Von Hans-Peter Hoeren
Die Energie- und Wasserwerke Bautzen in Sachsen prüfen neue Finanzierungsinstrumente. Auch zweckgebundene Darlehen der Kommune an den Kommunalversorger als zusätzliches Eigenkapital könnten dabei eine mögliche Option sein. Die Stadt unterstütze die Stadtwerke schon lange, etwa indem Gewinne einbehalten werden dürften. Das allein werde aber künftig die anstehenden Finanzierungsherausforderungen nicht lösen, auch weil die Energie- und Wasserwerke Bautzen immer noch defizitäre Aufgaben in der Daseinsvorsorge übernehmen, verdeutlichte Kai Kaufmann, Geschäftsführer des Kommunalversorgers, vergangene Woche bei der VKU-Finanzierungskonferenz in Leipzig.
In vielen Kommunen habe mittlerweile ein Umdenken stattgefunden und es sei vielerorts in den städtischen Gremien bewussst, dass die kommunalen Töchter Unterstützung brauchen, um den Investitionshuckel der nächsten 15 bis 20 Jahre zu stemmen, verdeutlichte Tim Junghans, Leiter Firmenkunden Energiewirtschaft bei der Norddeutschen Landesbank (NordLB).
Die Bereitschaft, etwa Teile des ÖPNV-Defizits direkt über den städtischen Haushalt zu tragen oder anderweitig für Entlastung zu sorgen, sei definitiv gestiegen. Dennoch werde er auch ab und an gebeten, Stadtwerkeverantwortliche in die zuständigen städtischen Gremien zu begleiten, damit diese auch von dritter Seite noch einmal hören, vor welchen Finanzierungsherausforderungen die Städte stehen und dass es angesichts der Dimension der Aufgabe neue Finanzierungsinstrumente brauche.
Besonderheiten des Konzernkredits
Ein Musterbeispiel, wie Kommunen Stadtwerken hier effektiv helfen können, ist für Junghans der Konzernkredit über 700 Millionen Euro, den die Stadt Hannover aufgenommen und zweckgebunden als Gesellschafterdarlehen zu marktüblichen Konditionen an den kommunalen Versorger Enercity weitergereicht hat.
Beim Konzernkredit nimmt die Kommune keinen Kredit für eigene Investitionen auf, sondern übernimmt letztlich Haftung und Risiko für einen Dritten. Möglich wird das durch eine Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom Januar dieses Jahres.
Demnach dürfen Kommunen für Investitionen von Unternehmen und Einrichtungen, an denen sie mittelbar beteiligt sind, Konzernkredite aufnehmen und bewirtschaften. Die Kommune wird zwar direkte Schuldnerin, der Kredit ist aber für die Kommune bilanz- und mindestens haushaltsneutral.
"Wenn dieses Modell haushalts- und bilanzneutral ist, könnten wir überlegen, ob man es flächendeckend empfehlen kann", zeigte sich auch Dominique Köppen, Leiter des Dezernats Finanzen beim Deutschen Städtetag angetan. In der Praxis müsse aber im jeweiligen Bundesland immer noch "ein neuer Kampf mit den Aufsichtsbehörden ausgefochten werden". In Niedersachsen sei der Konzernkredit anzeige-, aber nicht genehmigungspflichtig.
Verbände fordern seit Längerem eine entsprechende Regelung
Der Verband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) und der VKU setzen sich seit Längerem dafür ein, dass Kommunen in allen Bundesländern im Rahmen der Konzernfinanzierung Kredite aufnehmen und die Gelder zweckgebunden an städtische Beteiligungsgesellschaften weiter geben können.
Dieser spezielle Konzernkredit soll im idealfall die Leistungsfähigkeit der Kommune nicht beeinträchtigen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür wäre, dass die Weitergabe des Darlehens an die Beteiligungsgesellschaft als rentierliche Maßnahme anzusehen und damit genehmigungsfähig ist.
"Der Konzernkredit wäre für mich eine Vorzugsvariante, um die Wärmewende möglichst günstig zu finanzieren und bezahlbar zu halten." Kai Kaufmann, Geschäftsführer der Energie- und Wasserwerke Bautzen
Auch Kay Kaufmann kann der Konzernkredit-Blaupause aus Niedersachsen viele Vorteile abgewinnen. "Das wäre aus meiner Sicht eine Vorzugsvariante. Wir sind verpflichtet, die Wärmewende möglichst günstig zu finanzieren und auch für die Endkunden bezahlbar zu gestalten", so Kaufmann. Dieses Finanzierungsmodell verursache vergleichsweise wenig Kosten. Die Finanzierungsfähigkeit lasse sich zudem relativ einfach, über weitere staatliche Risikoabsicherungen, etwa Bürgschaften, verbessern.
"Wo sind die Grenzen der Leistungsfähigkeit der Kommunen?" Steffen Caspar, Landesdirektion Sachsen
Auch Steffen Caspar, Referatsleiter Kommunalwesen bei der Landesdirektion Sachsen, sieht hier enorme Kostenvorteile für die Finanzierung der Energiewende vor Ort. Könnten Kommunen also unbegrenzt von dieser Variante Gebrauch machen und die gröbsten Probleme der kommunalen Energiewendefinanzierung wären gelöst? Ganz so einfach scheint es dann doch nicht. "Das Modell aus Niedersachsen ist sicher ein Weg für die Zukunft, dennoch frage ich mich, wo die Grenzen der Leistungsfähigkeit der Kommunen sind", schränkte Caspar ein.
"Theoretisch könnten Kommunen unendlich Geld aufnehmen, in der Praxis funktioniert das aber nicht", stimmte Bankexperte Tim Junghans zu. Tendenziell hätten sich in den letzten Jahren aber auch viele Banken aus der Kommunalfinanzierung zurückgezogen, viele Landesbanken würden zudem nicht mehr bundesweit Kommunalfinanzierungen anbieten.
Ein gangbarer Weg, um einen Teil der notwendigen, künftigen Investitionen der Stadtwerke in den nächsten Jahren zu finanzieren, sieht er in Nachrangdarlehen. Hier müssten aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit diese bilanziell als Eigenkapital angesehen werden.
Halle: Stadtwerke und Stadt entwickeln eigenkapitalersetzendes Darlehen
Dass ein eigenkapitalersetzendes Darlehen auch auf Basis einer weitsichtigen und langfristigen Finanzierungsplanung gepaart mit viel Eigeninitiative und einer kooperativen Aufsichtsbehörde umgesetzt werden kann, zeigt das Beispiel der Stadtwerke Halle an der Saale.
Für einen Teil des erforderlichen Eigenkapitals haben die Stadtwerke Halle ein Darlehen mit der Stadt entwickelt. Dieses beläuft sich auf 104 Millionen Euro. Der Vertrag sieht vor, dass dieser Betrag innerhalb der nächsten zehn Jahre durch jährliche Teilbeträge – erstmals 2025 – ausgereicht wird. Die Laufzeit beträgt 30 Jahre und das Darlehen ist mit einem wirksamen Rangrücktritt versehen. Zinszahlungen erfolgen jährlich.
"Der Rangrücktritt ist so gestaltet, dass das Darlehen auch aus Sicht unserer Banken als eigenkapitalersetzend angesehen wird. Die Verzinsung erfolgt marktkonform und verschafft der Stadt einen Ertrag, der – wegen der unterschiedlichen Bonität – höher ausfällt als die Kapitalbeschaffungskosten für investive Zwecke der Stadt", erklärte Matthias Lux, Geschäftsführer der Stadtwerke Halle.
"Die Landes-Aufsichtsbehörde hat sich hier als echter Partner mit echtem Gestaltungsswillen erwiesen." Matthias Lux, Geschäftsführer der Stadtwerke Halle
Für das Darlehen ist eine kommunalaufsichtliche Genehmigung erforderlich, die jahresweise erteilt wird. "Die Landes-Rechtsaufsichtsbehörde hat sich hier als echter Partner mit echtem Gestaltungswillen erwiesen", lobte Lux.
Das eigenkapitalersetzende Darlehen habe einige Vorteile gegenüber dem reinen Eigenkapital. "Das Darlehen ist die ehrlichere Variante und es gibt einen echten steuerlichen Unterschied zwischen den beiden Varianten", führte Lux aus. Zu den Partnern gehören auch die Europäische Investitionsbank und die Sächsische Investitionsbank. Der Zins liegt nach ZfK-Informationen bei 0,75 Basispunkten, das wird branchenweit eher als der untere Rand für derartige Finanzierungen angesehen.
Das Modell ist auch auf andere Stadtwerke übertragbar, das Landesförderinstitut stehe auch anderen Städten und ihren Stadtwerken für ähnliche Finanzierungen zur Verfügung. "Die Komplexität dieses speziellen Darlehens ist beherrschbar, allerdings ist der Kommunikationsaufwand hoch", fasste Lux zusammen.
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