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Landgericht erklärt Razzia bei Herbert Marquard für rechtswidrig

Es habe kein ausreichender Anfangsverdacht vorgelegen, urteilen die Richter. Kommende Woche entscheidet der Aufsichtsrat über die Entlastung und die Tantieme des ehemaligen Pforzheimer Stadtwerke-Geschäftsführers.
05.12.2025

Die Aufarbeitung der Auftragsvergabe für die Beleuchtung des Heizkraftwerkes in Pforzheim sorgt weiterhin für viel Unruhe in der dortigen Kommunalpolitik.

Von Hans-Peter Hoeren

Die Hausdurchsuchung in der Pforzheimer Wohnung und im Privathaus in Sachsen beim ehemaligen Pforzheimer Stadtwerke-Geschäftsführers Herbert Marquard im August dieses Jahres waren rechtswidrig.

Das Gleiche gilt für die Untersuchung der Geschäftsräume der Stadtwerke Pforzheim und die Privaträume eines mitbeschuldigten Prokuristen der Lichtzentrale Lichtgroßhandel GmbH in Pirna: Laut Einschätzung des Landgerichts Karlsruhe lag kein begründeter Anfangsverdacht wegen "Untreue in Tateineinheit mit Bestechlichkeit vor".

Das Landgericht hat deshalb den der Hausdurchsuchung…

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