Der größte ostdeutsche Kommunalversorger, die Sachsenergie, übernimmt die kompletten Kosten, die durch die jüngst angekündigte Verdopplung der Übertragungsnetzentgelte für 2024 anfallen. Insgesamt geht es dabei um Mehraufwendungen in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags.
Auf die rund 650.000 sächsischen Haushalts- und Kleingewerbekunden kommen keine Mehrbelastungen zu, heißt es in einer Pressemitteilung.
"Die Verbraucher sind gerade wieder massiven Turbulenzen ausgesetzt: der kurzfristige Rückzug von den Preisbremsen und jetzt diese zusätzlichen Belastungen der Netzentgelte. Vor beiden Effekten werden wir unsere Kleinkunden bewahren", betont Sachsenenergie-Chef Frank Brinkmann.
Auch eine Kompensation für den Wegfall der Gaspreisbremse ist vorgesehen
Als "vorweihnachtliche Botschaft" investiere man gern in die Kundenbeziehung und federe alle Mehrkosten durch die erhöhten Übertragungsnetzentgelte für diese ab. "So möchten wir unseren Beitrag dazu leisten, dass die Versorgung mit Strom und Gas für jeden sächsischen Haushalt erschwinglich bleibt". Bereits in der vergangenen Woche hatte das Unternehmen eine Kompensation für den Wegfall der Gaspreisbremse angekündigt.
Möglich wird dieses Entgegenkommen gegenüber den Kunden durch die sehr erfolgreiche Einkaufsstrategie und die guten Verbrauchsprognosen in 2022, die dem Unternehmen einen Rekordgewinn von 168,7 Mio. Euro (Vorjahr: 121 Mio.) ermöglichten.
Auch im laufenden Jahr läuft es in der Beschaffung sehr gut
Auch im laufenden Jahr soll die Beschaffungsstrategie laut ZfK-Informationen wieder zu sehr guten Ergebnissen geführt haben, der Jahresüberschusses könnte deshalb wieder im Bereich des letztjährigen Ergebnisses oder gar darüber liegen.
Die Verdopplung der Übertragungsnetzentgelte von derzeit 3,12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf 6,43 Cent bei den vier Übertragungsnetzbetreibern entstand, weil die Ampel-Koalition die bisherige Förderung von 5,5 Milliarden Euro für die Übertragungsnetzentgelte gestrichen hat. Das Geld sollte aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds fließen, der infolge des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts aufgelöst wurde.
Laut Bundesnetzagentur ist es möglich, dass die Netzentgelte nicht zum Jahresanfang angepasst werden und stattdessen die vorläufigen Entgelte bestehen bleiben. Ihr sei daran gelegen, "dass die im Wettbewerb befindlichen Stromlieferanten nicht übermäßig belastet werden", hieß es zu Wochenbeginn auf eine Anfrage des VKU. (hoe)


