Berliner Haushalte können die Hilfe aus dem Härtefallfonds Energieschulden nur einmal beantragen. Voraussetzung ist eine Sperrankündigung von Seiten des Energieanbieters aus dem Jahr 2023.

Berliner Haushalte können die Hilfe aus dem Härtefallfonds Energieschulden nur einmal beantragen. Voraussetzung ist eine Sperrankündigung von Seiten des Energieanbieters aus dem Jahr 2023.

Bild: © Stockfotos-MG/Adobestock

Von Artjom Maksimenko

Zum 1. April muss ein Hamburger Haushalt in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 2500 kWh monatlich 9,82 Euro mehr bezahlen. Das entspricht einer Steigerung von 9,91 Prozent. In der Grundversorgung steigt der Verbrauchspreis von 41,96 Cent/kWh auf 45,52 Cent/kWh. Der Grundpreis steigt von 11,65 Euro/Monat auf 14,05 Euro/Monat.

"Die Preiserhöhung in der Hamburger Grundversorgung geht allein auf die steigenden Netzentgelte und Umlagen zurück", sagte ein Unternehmenssprecher der ZfK. Mit sinkenden Beschaffungspreisen habe der Versorger einen noch stärkeren Anstieg verhindern können. Die Sondertarife mit einer Preisgarantie bleiben unverändert.

Netzentgelte als treibender Faktor

Während die Netzentgelte deutlich zurückgegangen sind, hatte das städtische Unternehmen Hamburger Energienetze GmbH die Netzentgelte zum Jahreswechsel erneut um rund neun Prozent deutlich erhöht, führt Vattenfall weiter aus. Im Vorjahr betrug der Anstieg bereits circa 20 Prozent. Noch vor wenigen Jahren gehörte das Hamburger Stromnetz Vattenfall. Der Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze von 2013 wurde 2020 vollständig umgesetzt.

Mit dem Anstieg der Netzentgelte würde sich in Kombination mit weiteren Steuern und Abgaben in Hamburg eine rechnerische Strompreiserhöhung um 12 Prozent ergeben, teilte Vattenfall mit. Denn auch die staatlich veranlassten Umlagen Offshore-Netzumlage und der Aufschlag für besondere Netznutzung seien deutlich gestiegen.

Aufgrund der sinkenden KWKG-Umlage und der Weitergabe der aktuellen Kostenvorteile durch eine gute Beschaffungsstrategie habe Vattenfall die Steigerung des Grundversorgertarifs auf 9,91 Prozent eindämmen können. Inzwischen sei die überwiegende Mehrheit der Hamburger Kunden und Kundinnen bereits in deutlich günstigere Sondertarife außerhalb der Grundversorgung gewechselt. Bei Sondertarifen mit einer Preisgarantie gebe es keine Anpassungen.

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