Projektentwickler Philipp Richter (l.) und Abteilungsleiter Maximilian Wolf (r.) vom Erneuerbareenergien-Team der Stadtwerke Münster freuen sich über den Genehmigungsbescheid für die Windenergieanlage Lemgo.

Projektentwickler Philipp Richter (l.) und Abteilungsleiter Maximilian Wolf (r.) vom Erneuerbareenergien-Team der Stadtwerke Münster freuen sich über den Genehmigungsbescheid für die Windenergieanlage Lemgo.

Bild: © Stadtwerke Münster

Der Kreis Lippe hat den Stadtwerken Münster den Bau und Betrieb einer Windenergieanlage immissionsschutzrechtlich genehmigt. Geplant ist eine Windenergie-Anlage des Herstellers Nordex mit einer Gesamthöhe von 200 Metern und einer Leistung von 5,7 MW Leistung.

Zunächst hatte die zuständige Luftaufsichtsbehörde den Bau der Windkraftanlage verweigert. Sie begründete dies mit der möglichen Verletzung des Sicherheitskorridors für Hubschrauberflüge der Bundeswehr. Im Flächennutzungsplan war das Gebiet jedoch als Windvorrangzone ausgewiesen.

Urteil zugunsten der Stadtwerke

Gegen diese Entscheidung der Behörde klagten die Stadtwerke Münster vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, und zwar mit Erfolg. Die Bundeswehr hat daraufhin ihre Einwände gegen die Planungen des Energieversorgers zurückgezogen. Sie muss zudem künftig ihre Flugrouten anpassen, die Stadtwerke Münster verzichteten im Gegenzug auf Schadensersatz.

"Viele haben gesagt, es ist toll, dass wir die Ablehnung unseres Genehmigungsantrages gerichtlich überprüfen lassen haben", sagte damals der Geschäftsführer, Sebastian Jurczyk. Das Urteil sei eine Art Präzedenzfall und ein positives Signal für den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Denn in ähnlich gelagerten Fällen (Windvorrangzone, in der sich die Flugzone respektive der Sicherheitskorridor der Bundeswehr befindet) können sich Projektierer nun darauf beziehen. Dem Vergleichsbeschluss ist eine entsprechende Protokollnotiz beigefügt. Diese besagt, dass die Bundeswehr in ähnlich gelagerten Fällen die Verlegung von Flugrouten prüfen muss.

Gemeinden profitieren

Die Menschen der Gemeinden, die im Umkreis der Windkraftanlage von 2.500 Metern leben, sollen von dem Projekt ebenfalls profitieren. Das Windrad liefere nicht nur Ökostrom: "Dank einer Gemeindebeteiligung von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde erhalten die Städte Lemgo und Lage jährlich fünfstellige Beträge, die sie für kommunale Zwecke einsetzen können". Außerdem planen die Stadtwerke Münster eine Bürgerbeteiligung. Deren Ausgestaltung wird kurzfristig mit der Stadt Lemgo abgestimmt.

"Wir haben viel Erfahrung mit der Umsetzung von Bürgerbeteiligungsmodellen. Für das Projekt in Lemgo könnten wir uns eine breite Bürgerbeteiligung mittels Nachrangdarlehen gut vorstellen", teilten die Stadtwerke mit. Beteiligen könnten sich Bürgerinnen und Bürger aus Lemgo und den umliegenden Gemeinden mit Beträgen von 500 bis zu 25.000 Euro, die "attraktiv verzinst werden". (am)

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