Die Gasag ist Gas-Grund- und Ersatzversorger in der Bundeshauptstadt Berlin.

Die Gasag ist Gas-Grund- und Ersatzversorger in der Bundeshauptstadt Berlin.

Bild: © Gasag

Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft eine Musterfeststellungsklage gegen den Berliner Gasgrundversorger Gasag. Dabei soll es einmal mehr um die Rechtmäßigkeit einer Tarifspaltung in der Grund- und Ersatzversorgung gehen. Um eine Klage erheben zu können, sucht der Verband nun Betroffene.

Die Gasag hatte Anfang Dezember einen separaten, deutlich teureren Grundversorgungstarif für Neukunden eingeführt. Hintergrund waren stark gestiegene Beschaffungskosten gepaart mit Lieferstopps und Insolvenzen einzelner Wettbewerber, woraufhin viele Neukunden in der Ersatzversorgung landeten.

Tausende Neukunden

Die Gasag allein habe Tausende Neukunden aufnehmen müssen, die seit Dezember ungeplant in die Ersatzversorgung gefallen seien, teilt eine Unternehmenssprecherin auf ZfK-Anfrage mit.

Für diese habe man ad hoc Erdgasmengen zu sehr hohen Preisen einkaufen müssen. "Und das im Winter, der Zeit, in der die meiste Energie für Wärme benötigt wird."

Zusammenführung seit Mai

Nach Angaben der Verbraucherschützer hatten Neukunden damals 18,25 Cent pro kWh zahlen müssen, während Bestandskunden weiter nur 6,68 Cent pro kWh berechnet wurden. Allerdings erhöhte die Gasag zum Januar auch für Bestandskunden die Preise, allerdings auf ein vergleichsweise geringes Niveau.

Seit 1. Mai gelten für Bestands- und Neukunden wieder die gleichen Preise. Die Kilowattstunde Gas kostet nun für einen Durchschnittshaushalt 10,92 Cent. (Die ZfK berichtete.)

"Unzulässiges Zweiklassensystem"

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte bereits im März eine Online-Befragung aufgesetzt. Damit wollte er Berichte betroffener Strom- und Gaskunden mehrerer Energieversorger sammeln, die eine Tarifaufspaltung vorgenommen hatten. Der Verband hält die ungleiche Behandlung von Alt- und Neukunden für rechtswidrig. Er spricht von einem "unzulässigen Zweiklassensystem".

Die Mehrheit der deutschen Gerichte, die sich bislang mit der Frage befassten, sah dies anders. Erst jüngst gab das Oberlandesgericht Düsseldorf einem Grundversorger Recht. Derzeit laufen nach ZfK-Informationen noch mehrere Verfahren. (Hier lesen Sie mehr zum letzten Stand.)

Gasag bereits mit Sieg vor Gericht

Auch die Gasag musste bereits ihre Position vor dem Landgericht in Berlin verteidigen. Geklagt hatte Ökostromanbieter Lichtblick. Das Landgericht wies den Antrag des Klägers jedoch zurück. "Das Verfahren ist inzwischen beigelegt", heißt es nun von der Gasag. (aba)

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