Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine sofortige Beschwerde der Verbraucherzentrale NRW gegen die Aufsplittung der Grundversorgung durch die Stadtwerke Gütersloh abgewiesen. Damit bestätigte es den Beschluss des Landgerichts Dortmund. Die Angelegenheit ist somit im einstweiligen Verfügungsverfahren zugunsten des Grundversorgers beendet.
Die Stadtwerke Gütersloh sehen sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, zusätzliche Beschaffungskosten in einer unvorherbaren Sondersituation wie Ende 2021 an Neukunden weitergeben zu dürfen.
Verbraucherzentrale erwägt neue Klage
Im Dezember 2021 hatte unter anderem Discounteranbieter Stromio über Nacht und inmitten rekordhoher Großhandelspreise seine Stromkunden an Grundversorger abgeschoben.
Die Verbraucherzentrale NRW erwägt nun eine neue Klage gegen die Stadtwerke Gütersloh in einem sogenannten Hauptsacheverfahren, in dem am Ende gegebenenfalls der Bundesgerichtshof entscheiden könnte.
Juristischer Sieg für Wuppertaler Stadtwerke
Zuvor hatte bereits das Oberlandesgericht Köln zugunsten des örtlichen Grundversorgers Rheinenergie entschieden. (Die ZfK berichtete.) Auch hier hatte die Verbraucherzentrale NRW geklagt.
Eine Niederlage in erster Instanz erlitten die Verbraucherschützer zudem offenbar im Verfahren gegen die Wuppertaler Stadtwerke. "Das Landgericht Düsseldorf hat am Donnerstag, 31. März, den Antrag der Verbraucherzentrale auf eine einstweilige Verfügung abgelehnt", teilte ein Unternehmenssprecher mit. "Das Gericht folgte dabei der Argumentation der [Wuppertaler Stadtwerke]."
4:4 bei Lichtblick-Verfahren
Bislang konnte sich nur Ökostromanbieter Lichtblick teilweise mit Klagen gegen Grundversorger durchsetzen, die einen Tarifsplit vorgenommen hatten. Nach ZfK-Zählung mussten nach entsprechenden Gerichtsentscheidungen die Frankfurter Mainova, die Stadtwerke Pforzheim, die Energieversorgung Hildesheim und auch die Kölner Rheinenergie teurere Neukundentarife zurücknehmen.
Dem stehen vier Gerichtsentscheidungen gegenüber, in denen Lichtblick unterlag. Nach ZfK-Informationen wiesen die Landgerichte Berlin und Leipzig sowie zuletzt zweimal das Landgericht Dortmund Klagen des Ökostromanbieters ab. Lichtblick bestätigte der ZfK die Richtigkeit der Angaben. (aba)



