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Tarif-Split: Zweites Oberlandesgericht gibt Grundversorger Recht

Das Oberlandesgericht Düsseldorf weist eine sofortige Beschwerde der Verbraucherzentrale NRW zurück. In zwei weiteren Verfahren verliert Kläger Lichtblick.
06.04.2022

Blick auf das Gebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf am Rheinufer.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine sofortige Beschwerde der Verbraucherzentrale NRW gegen die Aufsplittung der Grundversorgung durch die Stadtwerke Gütersloh abgewiesen. Damit bestätigte es den Beschluss des Landgerichts Dortmund. Die Angelegenheit ist somit im einstweiligen Verfügungsverfahren zugunsten des Grundversorgers beendet.

Die Stadtwerke Gütersloh sehen sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, zusätzliche Beschaffungskosten in einer unvorherbaren Sondersituation wie Ende 2021 an Neukunden weitergeben zu dürfen.

Verbraucherzentrale erwägt neue Klage

Im Dezember 2021 hatte…

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