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Stromio: Verbraucherzentrale Hessen reicht Sammelklage ein

Der Energie-Discounter Stromio hatte einseitig Tausende Stromlieferverträge mit Privatkunden gekündigt. Die Verbraucherzentrale Hessen verklagt das Unternehmen deshalb.
11.05.2022

Das Oberlandesgericht muss nun über die Zulässigkeit der Klage entscheiden. Ist das der Fall, können sich Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet in ein dann einzurichtendes Klageregister kostenlos eintragen.

Die Verbraucherzentrale Hessen hat wie angekündigt den Energie-Discounter Stromio verklagt, der einseitig Tausende Stromlieferverträge mit Privatkunden gekündigt hat. Eine entsprechende Musterfeststellungsklage habe man beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht, teilten die Verbraucherschützer am Mittwoch in Frankfurt mit. «Nach unserer Ansicht sind Preiserhöhungen auf dem Beschaffungsmarkt kein rechtlich zulässiger Grund, um sich seiner vertraglichen Pflichten zu entledigen», sagte Vorstand Philipp Wendt. Zuerst hatte das Portal «Hessenschau.de» über die Klageeinreichung berichtet

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