Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat zwei Unterlassungsklagen gegen die Fernwärmeanbieter Stadtwerke Neubrandenburg und Avacon Natur eingereicht. Nach Ansicht der Verbraucherschützer hatten beide Anbieter ihre Preise teils drastisch angehoben und dabei unzulässige Preisklauseln verwendet.
Sollten die Unterlassungsklagen vor den Oberlandesgerichten Celle und Rostock erfolgreich sein, könnten daraus Rückforderungsansprüche für betroffene Kunden folgen, teilte der VZBV mit. Parallel prüft der Bundesverband nach eigenen Angaben eine Sammelklage gegen beide Anbieter.
Vervielfachung des Preises innerhalb eines Jahres
Als Beispiel führt der VZBV jeweils einen Verbrauchsfall von Avacon und den Stadtwerken Neubrandenburg auf. Demnach hatte Avacon, der mehrheitlich zu Eon gehört, in einem Versorgungsgebiet den Fernwärmepreis zwischen 2021 und 2022 nahezu verfünffacht: von 5,6 Cent auf 27,74 Cent je Kilowattstunde (kWh). Im Jahr 2023 sei der Preis sogar zeitweise auf 45 Cent/kWh gestiegen. Auch die Stadtwerke Neubrandenburg hätten seit 2021 den Preis für Fernwärmekunden von 8,03 auf 27,64 Cent/kWh deutlich erhöht.
"Fehlende Preistransparenz und teils fragwürdige Preisgestaltung: Viele Fernwärmekund:innen sind ihrem Anbieter fast schutzlos ausgeliefert", sagte Ronny Jahn, Teamleiter für Sammelklagen beim VZBV. Der Verband geht davon aus, dass die Preiserhöhungen der zurückliegenden Jahre bei Avacon Natur sowie bei den Stadtwerken Neubrandenburg unwirksam sind, weil die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Fernwärmepreis zu stark an Gaspreis gekoppelt?
Die Versorger hätten die Preisanpassung vor allem "an die Entwicklung der enorm gestiegenen Gas-Börsenpreise gekoppelt". Die Anbieter seien aber verpflichtet, bei einer Anpassung auch die sonstigen für den Wärmemarkt relevanten Preise angemessen zu berücksichtigen. Das hätte in den zurückliegenden Jahren jedoch zu einer Dämpfung des Preisanstieges geführt.
Die Unterlassungsklagen gegen Avacon Natur und die Stadtwerke Neubrandenburg sind nicht die ersten vom VZBV. So hat der Bundesverband im November des vergangenen Jahres Sammelklagen wegen vermeintlich überhöhter Preissteigerungen für Fernwärme gegen Hansewerk Natur und Eon eingereicht. (am)



