Kläranlagen sollen mit einer vierten Reinigungsstufe ausgestattet werden.

Kläranlagen sollen mit einer vierten Reinigungsstufe ausgestattet werden.

© Berliner Wasserbetriebe

Neuer Gegenwind für die Abwasser-Branche: Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats fordert ein sogenanntes Stop-the-Clock-Verfahren, um die kommunale Abwasserrichtlinie grundlegend zu überarbeiten. Der Bundesrat stimmt diesen Freitag über die Empfehlung ab. 

Kernstück der Abwasserrichtlinie ist die Einrichtung einer vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen, um vor allem Arzneimittelrückstände zu entfernen. Dieser Ausbau soll mithilfe der erweiterten Herstellerverantwortung zu 80 Prozent von Pharmazeutika- und Kosmetika-Herstellern finanziert werden.  

Die Regelung trat am 1. Januar 2025 in Kraft und muss bis 31. Juli 2027 in nationales Recht überführt werden. Das zuständige Bundesumweltministerium will Mitte des Jahres einen ersten Entwurf vorlegen. 

Bundesrat befürchtet Medikamenten-Engpass 

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats begründet seine Empfehlung damit, dass die erweiterte Herstellerverantwortung zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung der Pharmaindustrie führen werde. Die Branche könne Kostensteigerungen wegen starker Preisregulierung kaum weitergeben. Die hohe finanzielle Belastung könnte zu einer Verknappung des Angebots von Medikamenten in der EU führen.  

Er verlangt die “sachgerechte” Überarbeitung der Richtlinie und fordert, dass eine gesamtgesellschaftliche Finanzierung der vierten Reinigungsstufe in Betracht gezogen wird.  

Schmerzpunkte der Pharmaindustrie 

Ähnliche Argumente trug der stellvertretende Hauptgeschäftsführer bei Pharma Deutschland, Elmar Kroth, bei einem Fachgespräch im Bundestag vor. Die Grünen-Bundestagsfraktion hatte die Veranstaltung organisiert. 

Grundsätzlich begrüße die Branche die Einführung der vierten Reinigungsstufe, sagte Kroth. Sie erkenne ihre Rolle beim Eintrag von Schadstoffen ins Wasser an: “Wir sind Teil des Problems, wir sind Teil der Lösung. Wir sind aber nicht das ganze Problem.”  

Kroth sieht eine Teilverantwortung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern: “Die Verschmutzung resultiert natürlich durch die Verwendung. Letztlich wird durch die Patienten emittiert, nicht durch uns direkt.” 

Generika machten in Deutschland etwa 80 Prozent der Arzneimittelversorgung aus. Deren geringe Margen machten es schwer, die Kostenbeteiligung am Kläranlagen-Ausbau zu stemmen. 

Kroth verwies zudem darauf, wie schwierig sich Preise bei preisregulierten Medikamenten anpassen ließen. Erhöhungen seien ohne Zustimmung der Krankenkassen nicht möglich, sodass die Kosten bei den Herstellern landen würden.  

Außerdem seien die genauen Kosten der Abwasserrichtlinie noch unklar. Es gebe zwar Schätzungen der Europäischen Kommission, aber keine verlässlichen Zahlen. Für die Unternehmen sei es schwierig, etwaige Kosten in ihre Kalkulationen einzubeziehen. 

Verbände befürworten Herstellerverantwortung 

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstützen hingegen die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung zur Finanzierung des Gewässerschutzes.  

Laut Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser und Abwasser, nimmt die Belastung der Gewässer durch Arzneistoffe deutlich zu. Das liege größtenteils am demografischen Wandel, durch den der Medikamentenverbrauch steige.  

Statt einer „Lizenz zur Verschmutzung“ brauche es eine faire Beteiligung der Hersteller an den Kosten der Schadstoffminderung, betonte Weyand. Maßnahmen sollten an der Quelle ansetzen, also bei der Abwasserbehandlung, um eine aufwendigere Trinkwasseraufbereitung zu vermeiden. Er verglich die Herstellerverantwortung mit dem Emissionshandel: Es brauche Preisschilder zum Schutz öffentlicher Güter. 

Lesen Sie dazu mehr: Streit mit Pharmariesen: BDEW schlägt Schlichtungsstelle vor 

Thomas Abel, Geschäftsführer der Abteilung Wasserwirtschaft beimVKU, nannte die neue Abwasserrichtlinie eine Art „Grundgesetz der Abwasserentsorgung“. Sie sei ein gelungener Kompromiss zwischen Gewässerschutz und Kostenbelastung. 

Dass die Herstellerbeteiligung bislang auf die Pharma‑ und Kosmetikindustrie begrenzt ist, fand er gerechtfertigt. Er erinnerte zudem daran, dass die Vorgabe regelmäßig evaluiert werde. Alle fünf Jahre soll überprüft werden, ob weitere Herstellergruppen einbezogen werden sollten. 

Diskussionen und Gerichtsurteile auf EU-Ebene 

Kritisch sah Abel die politische Diskussion um ein Stop-the-Clock-Verfahren. Dabei handele es sich um eine Taktik zur Verzögerung oder Abschwächung der erweiterten Herstellerverantwortung. Ohne diese müssten die Kosten für den Klärwerk-Ausbau, rund neun Milliarden Euro, allein von den Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahlern aufgebracht werden. Abel warnte vor einer daraus folgenden Planungsunsicherheit für Kommunen und Abwasserentsorger.  

Die Pharmaindustrie hatte bereits versucht, die Abwasserrichtlinie auf dem juristischen Weg zu kippen. Im Februar 2026 wies das Gericht der Europäischen Union Klagen der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie als unzulässig ab. Die Verbände BDEW und VKU begrüßten das Urteil als wichtigen Etappensieg für den Gewässerschutz. 

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