Die Kläranlage Nette reinigt jährlich ca. 4,4 Mio. Kubikmeter Abwasser aus dem erweiterten Stadtgebiet Nettetal mit rund 64.800 Einwohnerwerten.

Die Kläranlage Nette reinigt jährlich ca. 4,4 Mio. Kubikmeter Abwasser aus dem erweiterten Stadtgebiet Nettetal mit rund 64.800 Einwohnerwerten.

Bild: © Niersverband

Eigentlich ist sie schon längst gültig: die EU-Kommunalabwasserrichtlinie, kurz KARL genannt. Sie trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Bis Juli 2027 muss sie in nationales Recht umgesetzt werden.

Darin ist die erweiterte Herstellerverantwortung verankert. Arzneimittel- und Kosmetikhersteller sind in Zukunft verpflichtet, 80 Prozent der Kosten für die Entfernung von Mikroverunreinigungen aus dem Abwasser zu tragen. Mittlerweile klagen mehrere Hersteller und Interessenvertretungen in Brüssel gegen dieses für die Wasser- und Abwasserwirtschaft wichtige Prinzip, das bei der Verabschiedung als "Meilenstein" gefeiert wurde.

Der BDEW hat nun ein Positionspapier vorgelegt, in dem er einen pragmatischen Lösungsansatz für die Umsetzung der Herstellerverantwortung vorschlägt, der Bürokratie vermeiden und bei dem die betroffenen Industrien den Umsetzungsprozess aktiv mitgestalten können. Dabei handelt es sich um einen privatwirtschaftlichen Ansatz in Form eines "Umsetzungsvereins".

Der Vorschlag basiert auf dem Vorbild der "Schlichtungsstelle Energie", die die Rechtsform eines Vereins hat. Die unabhängige Einrichtung regelt Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen. Sie wird gemeinsam getragen vom Verbraucherzentrale Bundesverband und den Verbänden der Energiewirtschaft.

Damit hätten der BDEW und andere Verbände gezeigt, dass privatwirtschaftliche Lösungen möglich sind, heißt es in dem Papier. Je länger die pharmazeutische und kosmetische Industrie eine konstruktive Mitarbeit an der Umsetzung privatwirtschaftlicher Regelungen hinauszögerten, desto wahrscheinlicher werde die Notwendigkeit einer behördlichen Lösung, stellt der BDEW fest.

Die Pharma- und Kosmetikindustrie bringt bei ihren Einwänden gegen die Herstellerverantwortung vor, dass diese zu einer signifikanten Kostensteigerung von Arzneimitteln führen könnte. Der BDEW meint in seinem Positionspapier dazu, dass die häufig schon sehr konkreten Aussagen über Kostensteigerungen für einzelne Medikamente nicht belastbar seien, da wesentliche Faktoren der Kostenzuordnung noch nicht feststünden. 

Zeitliche Staffelung des Klärwerksausbaus

So lägen Mengenbelastungen und ein Indikator für die jeweilige Schädlichkeit eines Stoffes noch nicht vor, die wesentlich die Kostenzuordnung bestimmen. Darüber hinaus sei noch unklar, wie viele Kläranlagen in den jeweiligen Mitgliedstaaten von den Vorgaben betroffen sein werden. Zudem sei es sinnvoll, dass die praktische Umsetzung der Klärstufen in einer zeitlichen Staffelung graduell bis 2045 erfolge. Denn es fehlten die technischen und personellen Kapazitäten, alle Anlagen in einem Schritt umzusetzen.

Deshalb werde es auch eine zeitliche Streckung der Kosten über einen großen Zeitraum geben. Zudem könnte es eine Aufgabe einer privatrechtlichen Lösung sein, für die Hersteller und Importeure verlässliche und überschaubare Zahlungsströme zu generieren.

"In der aufgeladenen Debatte um die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung wollen wir mit unserem Papier Orientierung geben. Es geht nicht um Schuldzuweisungen, sondern um faire und zukunftsfähige Lösungen", sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, bei der Vorstellung des Positionspapiers.

Es drohen hohe Kostensteigerungen

Sollte die Herstellerverantwortung wieder zurückgenommen werden, kämen auf die Verbraucher nach Berechnungen des BDEW hohe Kosten zu. In Abhängigkeit von der Anlagengröße im Entsorgungsgebiet wäre mit einer Kostensteigerung bei den Abwassergebühren in zweistelliger Prozenthöhe zu rechnen.

Die Herstellerverantwortung für die Pharma- und Kosmetikindustrie soll nach den Plänen der EU nur der Anfang sein. Die Kommunale Abwasserrichtlinie sieht vor, dass das Prinzip schrittweise auf weitere Produktgruppen ausgedehnt werden kann.

Die Europäische Kommission plant hier eine regelmäßige Evaluierung. Der BDEW hält den dafür aktuell in der Richtlinie vorgesehenen Evaluierungszeitpunkt Ende 2033 für angemessen und begrüßt das Vorgehen.

Zu dem BDEW-Papier geht es hier.

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