Wasser

Land sieht Kontrolle von Grundwasser bei Tesla-Fabrik gewahrt

Tesla hat erfolgreich Widerspruch dagegen eingelegt, dass der regionale Wasserversorger bei allen Grundwasserfragen einbezogen wird. Der Wasserverband sieht ein Risiko, das Land nicht.
19.01.2023

Ist die Kontrolle des Grundwassers auf dem Gebiet der Tesla-Fabrik gewährleistet? Immerhin liegt sie in einem Wasserschutzgebiet.

Der US-Elektroautobauer Tesla bleibt in Grünheide trotz Eigenverantwortung für Grundwasser nach Einschätzung der Landesregierung nicht ohne Aufsicht. «Tesla wird (...) genauso wie jedes andere Unternehmen in Deutschland regelmäßig durch verschiedene Behörden überwacht», teilte das Umweltministerium am Mittwochabend mit.

Es gebe regelmäßige Kontrollen des Landes und des Landkreises Oder-Spree, dazu kämen Auflagen für Tesla und ein betriebliches Kontrollsystem. Wenn es Anhaltspunkte gebe, dass eine Gefährdung für die Wasserversorgung nicht ausgeschlossen werden kann, werde der zuständige Wasserversorger unterrichtet.

Land verweist auf Zuständigkeit

Der Landkreis verwies darauf, dass er für die Überwachung über gewässerschutzrechtliche Auflagen für die Tesla-Fabrik nach der umweltrechtlichen Genehmigung zuständig sei. «Die untere Wasserbehörde hat Zugriff auf die Ergebnisse des Monitorings und überwacht die Einhaltung des Monitoringkonzeptes durch Tesla», teilte der Sprecher des Landkreises, Mario Behnke, mit.

Nach der umweltrechtlichen Genehmigung im März vergangenen Jahres hatte Tesla bei der Behörde Widerspruch gegen bestimmte Auflagen eingelegt. Das Brandenburger Landesumweltamt gab dem Autobauer die Zuständigkeit für alle Fragen rund um das Grundwasser.

WSE hat Klage eingereicht

Nach dem Bescheid vom 8. November muss WSE nicht mehr wie ursprünglich in der Genehmigung des Landes in alle grundwasserrelevanten Fragestellungen einbezogen werden. Tesla hatte dabei mit seinem Widerspruch Erfolg.

Der Wasserverband geht mit einer Klage gegen die Entscheidung des Landesumweltamtes vor. Die Klage sei beim Gericht eingegangen, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) auf Anfrage. Nun könne das Landesamt dazu Stellung nehmen. (dpa/hp)