Die Statistikämter der Länder veröffentlichen regelmäßig Erhebungen zu den Trink- und Abwasserpreisen in ihrer Region. Grundsätzlich geht der Preistrend seit vielen Jahren nach oben.
Anfang Februar hatte Hessen aktuelle Zahlen vorgelegt. Die durchschnittlichen Entgelte für einen Kubikmeter Trinkwasser zum Stichtag 1. Januar 2025 lagen 35,6 Prozent höher als 20 Jahre zuvor. Die Ausgaben für einen Kubikmeter Abwasser stiegen im selben Zeitraum um 12,2 Prozent.
In Nordrhein-Westfalen sind die Trink- und Abwasserentgelte Anfang 2025 zum fünften Mal in Folge gestiegen. Zum Stichtag 1. Januar 2025 erhöhte sich die verbrauchsabhängige Gebühr beim Trinkwasser gegenüber dem Vorjahr um 2,8 Prozent auf 1,86 Euro pro Kubikmeter. Abwasser verzeichnete einen Anstieg bei den verbrauchsabhängigen Kosten um 6,6 Prozent auf 3,21 Euro pro Kubikmeter.
Mitte Februar legte nun das Statistikamt von Sachsen-Anhalt aktuelle Zahlen vor. Auch in dem ostdeutschen Bundesland steigen die Preise.
Die Jahresgrundgebühr für Trinkwasser erhöhte sich zum Stichtag 1. Januar 2025 im Landesdurchschnitt gegenüber dem Vorjahr um 13,44 Euro auf 148,13 Euro; der Verbrauchspreis pro Kubikmeter stieg um neun Cent auf 2,01 Euro. Beim Abwasser verteuerte sich die Jahresgrundgebühr um 2,22 Euro auf 133,36 Euro; der Verbrauchspreis pro Kubikmeter stieg um 13 Cent auf 3,45 Euro.
Statistikgesetz definiert Mindestanforderungen
Allerdings – und das zeigt sich selbst bei den genannten drei Bundesländern: Die Daten sind nur eingeschränkt vergleichbar, weil die Ämter in wesentlichen Punkten voneinander abweichen.
Das gravierendste Problem für bundesweite Vergleiche sind die unterschiedlichen Erhebungszeiträume. Das Bundesstatistikrecht schreibt vor, dass die Preise in der Branche alle drei Jahre gemeldet werden müssen. Das kann dann auch zusammenfassend für drei Jahre geschehen.
Viele Länder beschränken sich auf diese Mindestanforderung, zum Beispiel Bayern, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb liegen aktuell nur die Daten bis 2022 vor. Der nächste Bericht erscheint 2026/2027. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen dagegen legen jährlich eine Auswertung vor.
Aber nicht nur die zeitliche Komponente macht Vergleiche schwierig, sondern auch unterschiedliche Methodiken. In einigen Ländern werden die Betreiber befragt, in anderen die Kommunen. Manchmal wird Umsatzsteuer einbezogen, manchmal nicht.



