Mit dem neuen GIS-System können beispielsweise neue Trinkwasserleitungen besser geplant werden.

Mit dem neuen GIS-System können beispielsweise neue Trinkwasserleitungen besser geplant werden.

Bild: © noon@photo/AdobeStock

Von Elwine Happ-Frank

Eine aktuelle Untersuchung des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Trinkwasser sorgt für Diskussionen in der Branche. Die Umweltorganisation hat zwischen Juni und Oktober 2025 stichprobenartig 46 Trinkwasserproben sowie 16 Grund- oder Oberflächenwasserproben genommen und in 42 Proben PFAS nachgewiesen.

In drei Regionen wurden Überschreitungen der ab 2026 geltenden Grenzwerte festgestellt. Die Wasserversorger-Verbände BDEW und DVGW reagierten mit deutlicher Kritik auf die Darstellung der Ergebnisse und warnten vor falschen Schlussfolgerungen.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) stellte die Aussagekraft der BUND-Untersuchung grundsätzlich in Frage. Die Studie basiere auf zeitlich und räumlich begrenzten Stichproben und stelle daher keine repräsentative Momentaufnahme der PFAS-Konzentration im deutschen Trinkwasser dar.

Nahrung ist Hauptaufnahmequelle

BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser Martin Weyand betonte: "Trinkwasser in Deutschland ist sicher. Die Wasserversorger werden stets die gesetzlich geltenden Grenzwerte einhalten. Diese Werte sind so festgelegt, dass das Trinkwasser lebenslang ohne Gesundheitsgefahr getrunken werden kann."

Ein zentraler Kritikpunkt des BDEW richtet sich gegen die Gewichtung der Befunde durch den BUND. Weyand wies darauf hin, dass die PFAS-Belastung des Menschen durch Trinkwasser gering sei: "Die tägliche Aufnahme über Lebensmittel liegt nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen um ein Vielfaches höher."

Diese Einschätzung wird durch ein wissenschaftliches Gutachten des Hygieneinstituts des Uniklinikums Bonn gestützt, das bestätigt, dass der Hauptaufnahmepfad von PFAS für den Menschen die Nahrung darstellt. Die Aufnahme von PFAS über Nahrungsmittel überschreitet die Aufnahme durch Trinkwasser um ein Vielfaches.

Strenge zukünftige Grenzwerte werden eingehalten

Trotz des Nachweises von PFAS-Spuren in den meisten untersuchten Proben hebt der BDEW hervor, dass die künftigen Grenzwerte für 2026 beziehungsweise 2028 in nahezu allen Fällen bereits eingehalten werden. Nur in drei BUND-Einzelproben wurde der künftig geltende Grenzwert für 2028 noch überschritten.

Diese Überschreitungen stehen nach derzeitiger Einschätzung im Zusammenhang mit bekannten Altlasten, insbesondere durch den früheren Einsatz PFAS-haltiger Feuerlöschschäume in Zeuthen, Ludwigslust und Güstrow.

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) nahm eine differenziertere Position ein, ohne die grundsätzliche Botschaft der Wasserversorgersicherheit abzuschwächen. Wolf Merkel, Vorstand Wasser des DVGW, erklärte: "Die Studienergebnisse belegen, dass die festgestellten PFAS-Einträge derzeit keine Gefahr für die Qualität des Trinkwassers darstellen. Dennoch müssen wir sie als Weckruf verstehen und ernst nehmen." Der DVGW warnte, dass die Konzentration dieser Chemikalien in den kommenden Jahren voraussichtlich steigen wird.

Probleme der Altlasten

Merkel betonte die Herausforderungen für die Branche: "Der Umgang mit PFAS-haltigen Wässern bringt veränderte Aufbereitungserfordernisse mit sich, mit denen sich betroffene Wasserversorger auseinandersetzen müssen. Dies hätte aufwendige und teure Aufbereitungsverfahren zu Folge, um gesetzliche Grenzwerte einzuhalten." Die BUND-Studie zeigt beispielhaft in Neuötting, wo das Grundwasser stark durch PFAS-Polymerproduktion belastet ist, dass eine Aufbereitung mit Aktivkohlefiltern zwar möglich ist, aber Kosten in Millionenhöhe verursacht.

Besonders problematisch ist laut BUND, dass am häufigsten sogenannte unregulierte PFAS gefunden wurden, die teils als Ersatzstoffe für die weniger als 20 regulierten PFAS eingesetzt werden, darunter Trifluoracetat (TFA), Perfluorbutansäure (PFBA) und Perfluorpropansäure (PFPrA). Die derzeit verfügbaren Verfahren zur PFAS-Entfernung sind bei TFA nur begrenzt wirksam, was die technischen Herausforderungen für Wasserversorger erhöht.

Trotz unterschiedlicher Bewertung der akuten Situation sind sich BDEW und DVGW in ihren grundlegenden Forderungen einig. Beide Verbände betonen die Notwendigkeit einer wirksamen Strategie, um PFAS-Einträge künftig zu verhindern.

EU muss handeln

Der BDEW begrüßte das europäische Beschränkungsverfahren über einen schrittweisen, technologieorientierten Phase-out der PFAS-Stoffgruppe. Der DVGW forderte: "Besonders umweltschädliche Ewigkeitschemikalien müssen verboten werden ebenso wie Einsatzfelder, die zu einem vermehrten Eintrag von PFAS in die Umwelt führen."

Ein zentrales Anliegen beider Verbände ist die Herstellerverantwortung. Der BDEW setzt sich dafür ein, dass Produzenten und Importeure PFAS-haltiger Stoffe künftig in einen Fonds einzahlen, aus dem die Sanierung belasteter Flächen und die Aufbereitung betroffener Wasserressourcen finanziert werden.

Nur so würden wirksame Anreize geschaffen, unbedenkliche PFAS-Alternativen zu entwickeln und zugleich sichergestellt, dass die gesamten Kosten nicht von den Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen werden müssen. Der DVGW formuliert es noch direkter: "Wer Schadstoffe in Umlauf bringt, muss auch für deren Beseitigung zahlen."

Zunehmende Schadstoffbelastungen

Wolf Merkel vom DVGW fasste die Position der Wasserversorger zusammen: "Deswegen brauchen wir für toxikologisch relevante PFAS wirksame Verbote. Sie dürfen erst gar nicht in die Trinkwasserressourcen gelangen können. Das geht nur über die Stärkung des vorsorgenden Gewässerschutzes." Hierzu müsse der bestehende Rechtsrahmen weiterentwickelt werden.

Der BDEW betonte in diesem Zusammenhang, dass zunehmende Schadstoffeinträge die Rohwasserressourcen belasten, was die Aufbereitung immer aufwendiger und teurer macht. Diese Entwicklung stellt die Wasserversorger vor erhebliche technische und wirtschaftliche Herausforderungen, insbesondere mit Blick auf die neuen PFAS-Grenzwerte, die ab Januar 2026 und 2028 gelten werden.

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