Die großen Energiebrocken dieses Jahres müssen allesamt noch durch Bundeskabinett und Parlament. Bundeskanzler Friedrich Merz (links) und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche haben also noch viel Arbeit vor sich.

Die großen Energiebrocken dieses Jahres müssen allesamt noch durch Bundeskabinett und Parlament. Bundeskanzler Friedrich Merz (links) und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche haben also noch viel Arbeit vor sich.

Bild: © Bernd von Jutrczenka/dpa

Deutschlands Energiewirtschaft könnte mit einem Jahr Verspätung doch noch seinen Herbst der Reformen bekommen. Zumindest wird es immer unwahrscheinlicher, dass wichtige Energiegesetze noch vor der Sommerpause das Parlament passieren. Für die meisten Vorhaben liegt noch nicht einmal ein fertiger Entwurf des von Katherina Reiche (CDU) geführten Bundeswirtschaftsministeriums vor. Zugleich stehen zwischen Mai und Juli nur noch fünf Sitzungswochen im Bundestag an. Ein Überblick:

1. Kraftwerksstrategie

Vorhaben: Die Bundesregierung will in einer ersten Welle zwölf Gigawatt (GW) steuerbare Leistung ausschreiben. Gaskraftwerke sollen den Großteil davon ausmachen.

Aktueller Stand: Mitte Januar gab das Bundeswirtschaftsministerium bekannt, sich mit der EU-Kommission grundsätzlich geeinigt zu haben. Seitdem ist es wieder ruhiger geworden. Dem Vernehmen nach sollen inzwischen auch weitere Details mit der EU geklärt sein. Noch wurde kein offizieller Ministeriumsentwurf in die Verbände- und Länderanhörung geschickt.

Ziel: Alle 12 GW sollten noch in diesem Jahr ausgeschrieben werden. Die erste Ausschreibung war für Sommer geplant. Bis 2031 sollten die Kraftwerke in Betrieb gehen.

Prognose: Der Zeitplan wackelt gehörig. Zumal die EU das Bundeswirtschaftsministerium dazu drängen dürfte, einen ersten offiziellen Entwurf ausgiebig mit Verbänden und Bundesländern zu konsultieren. 2024 gab das von Robert Habeck (Grüne) geführte Ministerium der Branche mehrere Wochen Zeit.

Auch Bundestag und Bundesrat dürften das Gesetz noch einmal gründlich prüfen wollen. Immerhin dürfte es um mehrere Milliarden Euro an Fördersummen gehen.

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2. KWK-Gesetz

Vorhaben: Die Bundesregierung will das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz "an die Herausforderungen einer klimaneutralen Wärmeversorgung, an Flexibilitäten sowie hinsichtlich eines Kapazitätsmechanismus" anpassen. So steht es im Koalitionsvertrag. Die Energiebranche fordert vor allem eine Modernisierung des Gesetzes und eine Verlängerung der Förderung weit über das jetzige Laufzeitende 2026 hinaus.

Aktueller Stand/Ziel: Weiterhin warten Bundesregierung und Energiebranche auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, inwiefern die EU-Kommission die KWK-Förderung genehmigen muss. Noch liegt kein konkreter Gerichtstermin vor. Damit bleibt eine mögliche Verlängerung der Förderung ohne vorheriges Ok aus Brüssel rechtsunsicher.

Im Dezember gab das Bundeswirtschaftsministerium an, das Gesetz in der ersten Jahreshälfte novellieren zu wollen. Diesen Zeitplan bestätigte das Haus auf ZFK-Anfrage nicht mehr. Ein Sprecher teilte vielmehr mit, dass die entsprechenden Vorschläge "in den nächsten Monaten" erarbeitet würden. "Das parlamentarische Verfahren wird sich voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 anschließen."

Immerhin scheint die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung des KWK-Gesetzes kurz vor ihrem Abschluss zu stehen. "Die Veröffentlichung des Evaluierungsberichts soll zeitnah erfolgen", teilte der Ministeriumssprecher mit.

Prognose: Eine Neufassung des KWK-Gesetzes in der zweiten Jahreshälfte ist an sich noch gut machbar. Damit wird aber auch immer wahrscheinlicher, dass es in diesem Jahr keine neuen KWK-Ausschreibungen mehr geben wird. Die letzte KWK-Ausschreibung fand im vergangenen Jahr statt.

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3. Netzpaket und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Vorhaben: Das Bundeswirtschaftsministerium will zum einen EU-Recht umsetzen und zum anderen eigene Schwerpunkte setzen. Der umstrittenste Punkt des sogenannten Netzpakets ist der sogenannte Redispatch-Vorbehalt. Dieser sieht vor, dass bestimmte Regionen mit hoher Netzbelastung für eine gewisse Zeit als "kapazitätslimitierte Netzgebiete" ausgewiesen werden dürfen. In solchen ist ein Netzanschluss neuer Photovoltaik- oder Windkraftanlagen zwar grundsätzlich möglich, allerdings erhalten sie keine Entschädigung bei Abregelung. Im Zuge der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) will das Bundeswirtschaftsministerium die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Kleinanlagen streichen.

Aktueller Stand: Das CDU-geführte Wirtschaftsministerium und das SPD-geführte Umweltministerium hatten sich zuletzt verhakt. "Wir sind noch nicht einmal in der Ressortabstimmung zu diesen Fragen", sagte Umweltminister Carsten Schneider Ende März. Die SPD lehnt den Redispatch-Vorbehalt und das Streichen der PV-Einspeisevergütung entschieden ab. Schleswig-Holsteins Tobias Goldschmidt (Grüne) verstand Reiche vor Kurzem so, dass sie zumindest beim Redispatch-Vorbehalt ein Stück weit nachgeben würde. Beobachter erwarten nicht vor Mai erste offizielle Entwürfe zu Netzpaket und EEG.

Ziel: Bis zum Jahresende muss das EEG aus europarechtlichen Gründen reformiert werden. Das Wirtschaftsministerium will deutlich früher durch sein.

Prognose: Union und SPD haben bei EEG und Netzpaket noch einiges an Arbeit vor sich. Deshalb wäre es überraschend, wenn beide Vorhaben noch vor der Sommerpause das Parlament passieren würden.

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4. Wärmepaket

Vorhaben: Union und SPD haben sich darauf geeinigt, das Gebäudeenergiegesetz gründlich zu reformieren. Die 65-Prozent-Regel soll fallen sowie alle weiteren Vorgaben an neue Heizungen, die in Paragraf 71 aufgelistet werden.

Außerdem wollen die Koalitionäre das Wärmeplanungsgesetz für kleine Kommunen einfacher gestalten, die Wärmeliefer- und AVB Fernwärmeverordnung überarbeiten und weitere Neuregelungen im Wärmebereich treffen.

Aktueller Stand: Noch liegt zu keinem der Vorhaben ein offizieller Entwurf der jeweils zuständigen Ministerien vor. Die selbst gesetzte Deadline, noch vor Ostern die Reform des Gebäudeenergiegesetzes als Gebäudemodernisierungsgesetz zu verabschieden, wurde gerissen. Auch ein Kabinettsbeschluss Mitte des Monats scheint zunehmend unrealistisch. Immerhin hat die Koalition angekündigt, Verbänden und Bundesländern vorab genügend Zeit einräumen zu wollen.

Ziel: Bis zum 1. Juli soll das Wärmepaket in Kraft getreten sein. Damit würde verhindert werden, dass in Großstädten die Vorgaben des alten Gebäudeenergiegesetzes – inklusive 65-Prozent-Regel – greifen. Die EU-Gebäuderichtlinie, die ebenfalls in das neue Gebäudemodernisierungsgesetz eingearbeitet werden soll, müsste bereits im Mai umgesetzt sein.

Prognose: Der Zeitplan wackelt gehörig. Im politischen Berlin kursieren Überlegungen, das Scharfstellen der 65-Prozent-Regel für Großstädte ab der Jahresmitte zunächst auszusetzen. Dass die Frist zur Umsetzung der Gebäuderichtlinie gerissen wird, hat die Koalition bereits in Kauf genommen. Es wird immer realistischer, dass das Wärmepaket Schwarz-Rot auch noch im Herbst beschäftigen wird.

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5. Weitere Energiegesetze, die ausstehen

  • Noch ohne offiziellen Ministeriumsentwurf: neue Gasspeicherregelung, Reform des Messstellenbetriebsgesetzes
  • Warten auf Kabinettsbeschluss: Reform des Energieeffizienzgesetzes, Industriestrompreis (zuletzt in EU-Verhandlungen)
  • Im parlamentarischen Verfahren: Gaspaket (soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden)
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