Zwanzig Anfragen, null Antworten. Als die ZFK im März versuchte, kleine Versorger zu erreichen, die die gesetzliche 20-Prozentquote für den Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) verfehlt hatten, blieben Reaktionen aus.
Nun gibt es zumindest ein Dokument, das die Stimmung hinter diesem Schweigen greifbar macht: ein Beschwerdebrief der Gemeindewerke Oberaudorf (Bayern) an Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, datiert auf den 21. Mai 2026.
Auslöser war ein Aufsichtsverfahren, das die Bundesnetzagentur Ende März gegen 77 grundzuständige Messstellenbetreiber eingeleitet hatte – darunter die Gemeindewerke Oberaudorf. Der Eigenbetrieb der oberbayerischen Gemeinde versorgt 3800 Kunden mit Strom und Trinkwasser und betreibt ein Wasserkraftwerk sowie 450 angeschlossene Photovoltaikanlagen. Werkleiter Hubert Paul ließ sich die Gelegenheit nicht entgehen, um auf die aus seiner Sicht kritischen Punkte einzugehen.
Vorgaben "eine Zumutung"
Er sieht derzeit vor allem drei Haupthindernisse: Lieferschwierigkeiten bei Smart-Meter-Gateways bis Ende 2025, fehlende Softwarelösungen der Abrechnungssysteme und die strukturelle Überforderung kleiner Unternehmen. Die Zwangsgeldandrohung hält er für "eine Zumutung und möglicherweise rechtlich überhaupt nicht haltbar". Dass die Bundesnetzagentur betroffene Unternehmen namentlich auf ihrer Internetseite veröffentlicht, bezeichnet er als "an den Pranger stellen".
Die Zahlen stützen seine Klage: Die 599 kleinsten Betreiber mit weniger als 30.000 Messlokationen kamen zum Jahresende 2025 im Durchschnitt nur auf 14,6 Prozent. Die 19 größten Unternehmen lagen bei 27,1 Prozent und damit klar über der gesetzlichen Vorgabe. Den betroffenen Unternehmen wurden Zwangsgelder zwischen 5000 und 20.000 Euro angedroht, verbunden mit einer Nachfrist bis zum 30. September 2026. Das Vorgehen hatte die Behörde zuvor bereits angekündigt.
Netzentgelte: strukturelle Benachteiligung
Besonders scharf kritisiert Paul die Entlastungsregelung für Netzbetreiber mit hohen Kosten durch Erneuerbare-Energien-Einspeisungen nach Paragraf 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Die Gemeindewerke Oberaudorf gehen dabei leer aus: Ihr Versorgungsgebiet bietet weder ausreichend Wind noch Freiflächen für Photovoltaik.
Während ein benachbarter Netzbetreiber stark von der Regelung profitiert, gehören die Netzentgelte in Oberaudorf mit 16,91 Cent pro Kilowattstunde (kWh) inklusive Mehrwertsteuer für einen Standardhaushalt mit 3000 kWh Jahresverbrauch zu den höchsten in Deutschland. Die Preisdifferenz zum Nachbarnetz ist von knapp 74 Euro pro Kunde und Jahr in 2024 auf über 220 Euro in 2026 gestiegen. "Wir erachten die jetzigen Regelungen als rechtlich sehr fragwürdig", schreibt Paul.
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Netzagentur verweist auf Europarecht
Eine Antwort hat Paul bekommen, und zwar von Müller persönlich. Der Behördenchef schreibt, alle neun Seiten gelesen zu haben. Einige Kritikpunkte teile er, andere hätten "etwas mit einer veränderten Realität und Interessen von Marktakteuren zu tun", wieder andere beruhten auf europarechtlichen Vorgaben, "die man natürlich kritisieren kann, aber von einer Behörde umzusetzen sind".
Zum Smart-Meter-Rollout lässt Müller derweil wenig Spielraum. Viele Netzbetreiber "aller Größen" hätten die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. "Das heißt, es war und ist möglich."
Einzelfall – oder Symptom?
Ob der Brief stellvertretend für viele kleine Versorger steht, lässt sich schwer sagen. Dass die Stimmung keine Ausnahme ist, legt zumindest Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), nahe.
Er mahnte jüngst eine "Regulierungspause" an: "Die Bundesnetzagentur sollte die Netzbetreiber einfach mal arbeiten lassen, anstatt permanent neue Baustellen aufzumachen." Die Steigerung von Komplexität sei "Chaos – und das erleben wir nun manchmal". Die Behörde habe selbst für Komplexität gesorgt und beschwere sich nun über Umsetzungsprobleme.
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Paul selbst zeigt sich pessimistisch "Zusammenfassend muss ich feststellen, dass die deutsche Energiepolitik in den vergangenen Jahren alles andere als erfolgreich verlaufen ist. Sie fügt unserem Land schweren Schaden zu." Die Nachfrist zur Umsetzung des Smart-Meter-Pflichtrollouts läuft bis zum 30. September 2026.
