Gastbeitrag von
Andreas Kolo
Geschäftsführer
und
Marcel Pongé
Senior Berater
BTU EVU Beratung
Im zweiten Eckpunktepapier zum MaBiS-Hu wurden netzindividuelle Profile und auch neue Ansätze wie die Bilanzierung auf Basis von Referenzprofilen (zum Beispiel für Wärmepumpen) ermöglicht. Das Referenzprofilverfahren soll dem MaBiS-Hub die Beschaffung lokaler Wetterdaten ersparen. Allerdings werden Lieferanten hierdurch mit einem höheren finanziellen Risiko konfrontiert. Sie müssten für Referenzprofil-Kunden, wie solche mit Wärmepumpen dann Prognosetemperaturen, oder für Haushalte mit PV-Eigenverbrauch dann Globalstrahlungs-Prognosewerte zu jedem Verteilnetz beschaffen, um die Ausgleichsenergie im Bilanzkreis zu minimieren.
Hier geht es zur Kritik am ersten Eckpunktepapier
Besser wäre, wenn die 900 Verteilnetzbetreiber (VNB) für den Folgetag Referenzprofil-Werte in die Bilanzkreise (BK) einstellen, analog der probaten Gasallokation. Die Lieferanten können dann Ausgleichsenergie risikofrei nominieren, sodass nicht jeder der 1300 Lieferanten für jedes der belieferten Netze auch bei kleinster Kundenanzahl Wetterdaten unwirtschaftlich einkaufen muss. Das Referenzprofilverfahren sollte unabhängig von der etwaigen Realisierung des MaBiS-Hub zeitnah bereitgestellt werden.
Besseres Gesamt- und Regionenbild mit täglichen Daten möglich
Der Aggregationsverantwortliche (AGV) oder Bilanzkoordinator (BIKO) könnte mit täglichen Daten der Verteilnetzbetreiber zudem ein besseres Gesamt- und Regionenbild generieren, damit die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) passgenau in den Regionen EEG-Strom vermarkten sowie PV- und Windkraftanlagen steuern können. Die PV-Mittagsspitzen gefährden bereits heute bei ungehinderter PV-Einspeisung die Stabilität der Verteilnetze. Wegen des von 2022 bis 2024 stattgefundenen enormen PV-Zubaus auf inzwischen 5 Millionen Anlagen, sollte im Strom die lokale Globalstrahlung von den Verteilnetzbetreibern erfasst werden.
In den kommenden Jahren beabsichtigen Einfamilienhausbesitzer, vier Millionen weitere PV-Anlagen zuzubauen. Die Einbaupflicht intelligenter Messsysteme liefert zwar gemessene Daten, stellt aber die für Netzstabilität immer wichtiger werdende Prognose für den Folgetag nicht bereit. Eine tägliche Prognose-Bilanzierung vom Verteilnetzbetreiber für die Referenzprofilkunden könnte daher auf intelligente Messsysteme ausgeweitet werden.
Verteilnetzbetreiber trägt explizit finanzielle Verantwortung für Profilabweichungen
Das zweite Eckpunktepapier beschreibt nun explizit, dass der Verteilnetzbetreiber weiterhin die finanzielle Verantwortung für die Profilabweichungen in der Differenzbilanzaggregat(DBA)-Zeitreihe trägt. Aus unserer Sicht besteht die Gefahr, dass der MaBiS-Hub die geplante, ihm übertragene Messwertverarbeitung (unter anderem Berechnung komplexer Messkonzepte inklusive Klärung fehlerhafter Werte) nicht in der Qualität leisten kann, wie das heute die grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) und Verteilnetzbetreiber mit netzspezifischen Kenntnissen tun. Der MaBiS-Hub wird fehlerhafte Mess- und Zeitreihenwerte viel später erkennen, und sein Interesse an der Behebung des Problems wird gering sein, weil er nicht in der finanziellen Verantwortung für die Abweichungen steht.
Der MaBiS-Hub erzeugt eine unkalkulierbare Risikoposition bei der Marktrolle Verteilnetzbetreiber. Dieses fachlich problematische BNetzA-Strukturpolitik-Projekt zur Schwächung der VNB/Stadtwerke-Rolle sollte aufgehalten werden. Es führt zu neuen Kosten durch Implementierung und Betrieb beim MaBiS-Hub in gegebenenfalls zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe und erhöht die Erlösobergrenzen der Übertragungsnetzbetreiber. Bei den Verteilnetzbetreibern sind keine Einsparungen in Sicht, da durch den MaBiS-Hub höhere finanzielle Risiken entstehen werden, die durch das fachkundige Strombilanzierungs-Personal per Schattenbilanzierung gemonitort werden müssen. Die sich durch den MaBiS-Hub abzeichnende Gesamtsystemkostensteigerung ist konträr zu Zeiten, wo politisch alles unternommen wird, die Energiepreise zu senken.
Qualitätssicherung nicht mehr in der erforderlichen Tiefe möglich
Der Verteilnetzbetreiber hingegen kann die derzeit sorgfältige Qualitätssicherung aufgrund des derzeit geplanten MaBiS-Hub-Designs bei fehlenden Lastgängen nicht mehr in der erforderlichen Tiefe leisten. Das pauschale Freigeben einer mangels Eingangsgrößen unprüfbaren DBA-Rechnung wäre genauso unvorstellbar, wie die Anerkennung einer vom Verteilnetzbetreiber gemeldeten Gesamtnetzkostensumme, ohne dass die Regulierungsbehörde die einzelnen Kostenpositionen zur Kenntnis/Kürzung erhält.
Auch würden die auf Veranstaltungen den MaBiS-Hub-propagierenden Kräfte Herr Lück (BNetzA) und Herr Stegmüller (EnBW) nicht akzeptieren, einen Einkaufswagen an der Kasse zu zahlen, wo Dritte (analog fehlerhafte Zeitreihen von intelligenten Messsystemen durch wettbewerbliche Messstellenbetreiber) zuvor beliebig Waren in den Einkaufswagen legen könnten. Der wettbewerbliche Messstellenbetreiber hat keinen unmittelbaren finanziellen Druck, wenn er durch sein Handeln fehlerhafte Daten liefert. Der MaBiS-Hub bedeutet folglich finanzielle Risiken in unbegrenzter Höhe für die leidtragenden Verteilnetzbetreiber, so dass er technisch und kaufmännisch abzulehnen ist.
Zur Bewirtschaftung und Prognose der DBA-Zeitreihe werden heute bereits täglich vorläufige DBA-Zeitreihen durch den Verteilnetzbetreiber ermittelt, die auf marktlokationsscharfen Last- und Einspeisegangprognosen basieren. Forderung: Auch diese teils auf Prognosedaten beruhenden Bilanzkreis-Summen muss der MaBiS-Hub zukünftig zur Verfügung stellen, wenn der Verteilnetzbetreiber keine marktlokationsscharfen Daten mehr erhalten soll, gleichzeitig aber die derzeit qualitativ hohe DBA-Bewirtschaftungsqualität beibehalten werden soll. Diese Zeitreihen müssen rechtzeitig, vormittags bis 8 Uhr, für die Prognoseerstellung der DBA beim Verteilnetzbetreiber vorliegen.
Problemfall intelligente Messsysteme
Aus den Reihen der Verteilnetzbetreiber hört man von immer mehr auftauchenden, wettbewerblichen Messstellenbetreibern, die sich für eine gute Datenqualität nicht interessieren, sondern lediglich die Pauschale von intelligenten Messsystemen für die Erlösobergrenze einstreichen wollen. Sollen die Verteilnetzbetreiber/Stadtwerke hier erneut die Risken für ein absehbares Systemversagen tragen, wie es der Fall war, als die von der Bundesnetzagentur umworbenen neuen Lieferanten sich bei Anziehen der Börsenpreise teilweise zurückzogen und die Ex-Kunden von Stadtwerken in die Ersatzversorgung nehmen mussten?
Wenn der wettbewerbliche Messstellenbetreiber (wMSB) fehlerhafte Zeitreihen auf den Weg bringt, kann der Verteilnetzbetreiber dies derzeit durch Vorliegen der Einzelzeitreihen erkennen, bemängeln und plausible Ersatzwerte in die Bilanzierung einspielen. Mit dem MaBiS-Hub-Design liegen dem Verteilnetzbetreiber keine Einzelzeitreihen vor, so dass unplausible Zeitreihen in die DBA-Rechnungen durchdringen könnten. Für die intelligenten Messsysteme sollten dem Verteilnetzbetreiber daher anonymisierte Einzellastgänge pro Bilanzkreis bereitgestellt werden, damit er weiterhin eine Schattenbilanzierung vornehmen kann.
Andernfalls würde der Verteilnetzbetreiber unkalkulierbare Risiken durch den MaBiS-Hub in Kauf nehmen müssen, die auch mit Blick auf das Risikomanagement der Verteilnetzbetreiber Einfluss auf die Bonität nehmen könnten. Die Anstrengungen der Verteilnetzbetreiber zur Qualitätssicherung bei Einbau und Betrieb registrierender Messtechnik ist bereits jetzt enorm. Bis vom Verteilnetzbetreiber aufgedeckte und angesprochene Defizite seitens einiger wettbewerblicher Messstellenbetreiber beseitigt sind, vergehen teilweise Monate gegenüber wenigen Tagen bei Klärfällen der grundzuständigen Messstellenbetreiber. Der wettbewerbliche Messstellenbetreiber verlässt sich derzeit auf den Verteilnetzbetreiber als kompetenten Ansprechpartner mit seinen fundierten Daten-, Fach- und Ortskenntnissen, als Service-Dienstleister zur Behebung von Qualitätsmängeln. Wie will der MaBiS-Hub die Mitwirkung der Verteilnetzbetreiber in Zukunft sicherstellen? Der Hub wird eine deutschlandweite Ansprechbarkeit, auch bei Berechnungsformelfehlern, nicht leisten können.
Möglichkeit von Insich-Geschäften MaBiS-Hub-Aggregationsverantwortlicher und Regelenergieanbieter
Dem Marktmachtbericht 2021 des Bundeskartellamts kann entnommen werden, dass zwei der größten Anbieter von Regelenergie zugleich Anteilseigner von Übertragungsnetzbetreibern sind. Wenn der Aggregatsverantwortliche aus den Reihen der Übertragungsnetzbetreiber mit seinem Wirken die Höhe und Entwicklung der Regelenergie beeinflusst, profitieren davon Regelenergieanbieter, die teilweise gesellschaftsrechtlich mit den Übertragungsnetzbetreibern verflochten sind. Es sollte dann mindestens ein komplettes Ownership Unbundling zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Regelenergieanbietern bedungen werden, was die Regelenergieanbieter EnBW und RWE betreffen würde, die Anteile an den beiden Übertragungsnetzbetreibern TransNetBW beziehungsweise Amprion halten.
Wir gehen hier davon aus, dass sich auch das Bundeskartellamt nach etwaiger Einführung des MaBiS-Hub das Konstrukt detailliert anschauen müsste. Bevölkerung und Verteilnetzbetreiber sollen für die horrenden Zusatzkosten aus Initialisierung und Betrieb des neuen MaBiS-Hub sowie die Gewinne der regelenergieanbietenden Gesellschaften zahlen. Der MaBiS-Hub bietet mit zunehmenden IMS-Verbau in Richtung über 10 Millionen Stück (derzeit circa 1,2 Millionen – das ist erst die Spitze des Eisbergs) hohes Potential für Insich-Geschäfte der Übertragungsnetzbetreiber/MaBiS-Hub-Betreiber/Regelenergieanbieter. Beispiel: Einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber unterlaufen Fehler bei der Inbetriebnahme eines intelligenten Messsystems (zum Beispiel Übermittlung MWh statt kWh, Faktor 1000, skurril, unterläuft in der Praxis jedoch häufiger).
Die Zeitreihe für intelligente Messsysteme läuft mit dem vielfachen Wert an den MaBiS-Hub, der den Fehler aufgrund der Anzahl seiner zu verantwortenden Zeitreihen und im Gesamtportfolio zunächst nicht bemerkt. Auch wenn der MaBiS-Hub es bemerkt, könnte er den Fehler laufen lassen zugunsten finanzieller Vorteile für den teilweise gesellschaftsrechtlich verbundenen Regelenergieanbieter. Die Betreiber des MaBiS-Hub können durch die in Eigenregie liegende Qualitätssicherung der Messwerte die Knappheit des Gutes Regelenergie aktiv steuern. Die Gefahr dieser problematischen Zusammenhänge sollte geprüft und im Interesse aller Beteiligten ausgeschlossen werden, am pragmatischsten durch Nichteinführung des MaBiS-Hub.
Datenschutz
Als Hauptmotiv für den MaBiS-Hub wird der Datenschutz vorgebracht. Die auf der Bundesnetzagentur-Seite abrufbare, lediglich zweiseitige, oberflächliche Positionierung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 28. Juni 2024 liefert keine schlüssige Begründung, warum die bisherige Marktlokations-ID als geeignetes Kennzeichen ausscheiden soll. Dieses Papier dient jedoch derzeit als Hauptreferenz und Arbeitsgrundlage für den verfehlten MaBiS-Hub, um den Datenschutz als unantastbares Argument für eine hintergründig beabsichtigte Strukturreform zu Lasten der Verteilnetzbetreiber vorzuschieben und zugunsten der Übertragungsnetzbetreiber/Regelenergieanbieter.
Im IT-Zeitalter sollte vielmehr weiterhin auf zuverlässige Datenbank-Zugriffskonzepte und die Umsetzung des informationellen Unbundlings gesetzt werden, so dass mit dem Status quo der MaBiS weiter gearbeitet werden könnte. Der Datenschutz könnte pragmatisch eingehalten werden, indem aus den dezentralen EDM-IT-Modulen alle personenbezogenen Daten wie Kundenbezeichnung und Adresse gelöscht werden.
Fazit
Der MaBiS-Hub ist ein fachlich unglücklicher Reformversuch für die Strombilanzierung. Anstatt des MaBiS-Hubs sollten folgende Reformen erfolgen:
1. Datenschutz bei Verteilnetzbetreibern mit geringem Aufwand erzielbar, Kundenname und Adresse in den Energiedantemanagement-Systemen löschen.
2. SLP/TLP-Bilanzierung beim Verteilnetzbetreiber belassen. Referenzprofilverfahren zeitnah einführen.
3. Differenzbilanzaggregat-Kostenanerkennung der Regulierungsbehörden in der Erlösobergrenze als Belohnung/Anreiz für diejenigen synthetischen VNB, die durch Optimierungsanstrengungen zum Beispiel mit netzspezifischen Profilen den Differenzbilanzaggregat-Schnitt unter 8 Prozent bringen.
4. Neben monatlicher, zukünftig tägliche Strombilanzierung marktlokationsscharfer Prognose für den Folgetag von Wärmepumpen und PV-Prosumern sowie intelligenter Messsysteme im Strom, analog der probaten Gas-Allokation.
5. Sternkommunikation reformieren. Lastgänge von intelligenten Messsystemen sollten stets zuerst die lokalen VNB erhalten, plausibilisieren und in der Qualität sichern, bevor die Werte hoch an den zentralen Bilanzkoordinator gehen, wie es aktuell in der Praxis erfolgreich gehandhabt wird.


