Die erste Ausschreibung für neue Kraftwerke nach dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) war deutlich überzeichnet: Von knapp zwölf Gigawatt (GW) an Geboten erhielten nur rund 5 GW einen Zuschlag. Auffällig dabei: Alle Zuschläge entfallen auf bestehende Kraftwerksstandorte.
Warum das so sein könnte, zeigt ein Blick nach Thüringen. Der mehrheitlich kommunale Versorger Teag hat sich in dieser Runde nicht beworben. Dabei hat das Unternehmen gleich mehrere Kraftwerksprojekte geplant – die für das eigene Stromnetz zudem von großer Bedeutung sind.
Stromsystem im Ernstfall absichern
Die Teag will neue Kraftwerke in der Fläche verteilt im Hochspannungsnetz bauen, um das Stromsystem im Ernstfall abzusichern. Matthias Sturm, Leiter Geschäftsentwicklung und Kommunikation, begründet das mit der Netzstruktur. Im Netzgebiet gibt es nur zwei schwarzstartfähige Anlagen, also Kraftwerke, die ein Netz nach einem Zusammenbruch ohne Fremdstrom wieder hochfahren können.
Beide hängen am Übertragungsnetz und wirken auf das regionale Hochspannungsnetz kaum ein. "Wir wollen nicht alle Eier in einen Korb legen", sagt Sturm. Das gelte für den Normalbetrieb, erst recht aber für den Krisenfall.
Standorte durch KWK-Anlagen belegt
Doch warum baut der Versorger mit Sitz in Erfurt nicht einfach an bestehenden Standorten? Immerhin bringen diese Fläche, Bebauungsplan und Netzanschluss mit. Das Problem: Viele sind durch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) belegt.
Sturm spricht von einer wirtschaftlichen Risikoabwägung: An den Bestandsstandorten setzt die Teag auf KWK-Erweiterungen, für reine Stromerzeugung kommen neue Standorte ins StromVKG.
"Und all das habe ein Standort 'auf der grünen Wiese' nicht", so Sturm. "Das ist genau der Punkt". Auf einem Greenfield-Standort, also auf bisher unbebauter Fläche, ist nichts davon gesichert.
Für ein Greenfield-Projekt beginnt die Prüfung deshalb beim Netz. Der erste Schritt ist eine unverbindliche Netzauskunft (UNA) beim zuständigen Netzbetreiber. Im Verteilnetz sind rund 100 Megawatt (MW) je Standort realistisch, bis etwa 130 MW. Darüber gelten strengere Anforderungen.
Kraftwerke in der Warteschleife
Beim Anschluss gilt eine Rangfolge: Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speicher haben gesetzlichen Vorrang, Gaskraftwerke nicht. "Unsere Netzgesellschaft kann uns nicht vorrangig behandeln", sagt Sturm. Viele zunächst attraktive Standorte schieden aus.
Der Netzbetreiber konnte nur eine Zusage mit Auflage erteilen: Eine Leitung müsste verstärkt werden, und ob das bis 2031 gelingt, ist offen. Auf der Hochspannungsebene gilt eine Verstärkung rechtlich als Neubau und braucht ein Genehmigungsverfahren. Von rund 25 geprüften Standorten blieben drei mit grundsätzlicher Netzzusage übrig.
Beim Gas ist die Lage einfacher. "Das war für uns eher das kleinere Problem, weil die Gasnetzbetreiber noch Kapazitäten haben", sagt Sturm. Offen ist dagegen, ob Wasserstoff in ausreichender Menge verfügbar sein wird. Biomethan hält Sturm für begrenzt verfügbar. Die Kalkulation der Projekte geht wie bei anderen Versorgern von einem Betrieb bis 2045 aus.
Nur ein Gasmotorenkraftwerk
Zum Zug kamen in der ersten Ausschreibungsrunde nun vor allem Konzerne. Ein Stadtwerk schaffte es trotzdem. Der einzige Zuschlag für ein Stadtwerk ging an die Stadtwerke Karlsruhe, einen kommunalen Versorger aus Baden-Württemberg.
Die Anlage umfasst 53 MW Gasmotoren mit Wärmeauskopplung und entsteht am bestehenden Heizkraftwerk West. Dass nur ein Gasmotorenkraftwerk in der ersten Runde bezuschlagt wurde, hat viele Branchenexperten überrascht.
Für die Teag bleiben die späteren Runden. Sie rechnet sich dort realistische Chancen aus. Die Bundesnetzagentur kündigt die nächste Bekanntmachung für den 10. November an.