Mit seiner Entscheidung für den BKZ hat der Bundesgerichtshof eine branchenweite Diskussion entfacht.

Mit seiner Entscheidung für den BKZ hat der Bundesgerichtshof eine branchenweite Diskussion entfacht.

Bild: © Uli Deck/dpa

Von Hanna Bolte

Die in der vergangenen Woche getroffene Entscheidung des Bundesgerichtshofes, nach der Netzbetreiber auch weiterhin sogenannte Baukostenzuschüsse, kurz BKZ, nach dem Leistungspreismodell für den Anschluss eines Batteriespeichers erheben dürfen, hat in der Branche für erhebliches Aufsehen gesorgt. Die Einmalzahlungen sollen einen Teil der Kosten für den Ausbau oder die Verstärkung des vorgelagerten Netzes decken.

Auf Anfrage der ZfK haben sich verschiedene Akteure beider Seiten zu dem Beschluss geäußert. Die Meinungen, welche Auswirkungen das Urteil auf die Zukunft der Speicherbranche haben wird, gehen dabei stark auseinander.

Drohendes Aus für Speicherausbau

Die Netzbetreiber bewerteten die Entscheidung überwiegend positiv. So erklärte ein Sprecher von N-Ergie Netz beispielsweise, das Unternehmen begrüße die Bestätigung der Expertise der Netzbetreiber durch den BGH. Er fügte hinzu, dass nicht davon ausgegangen werde, dass das Urteil gravierende Auswirkungen auf den Zubau von Batteriespeichern haben werde.

Speicherbetreiber dagegen äußern ihre Besorgnis und sagen bereits geplante Bauprojekte ab. Das Unternehmen Kyon Energy kündigte beispielsweise an, die Projektentwicklung in Netzgebieten mit sehr hohen Baukostenzuschüssen als Reaktion auf den Beschluss vollständig zu beenden.

Der Hersteller für Speichertechnologie erklärt gegenüber der ZfK, dass die Wirtschaftlichkeit von marktbasierten Batteriegroßspeichern von dem BGH-Beschluss unmittelbar betroffen sei. "Dies führt in den nächsten Jahren zu einem ineffizient geringen Speicherhochlauf und zu weniger Beitrag für Versorgungssicherheit und Preisstabilisierung am Markt, als ohne den Baukostenzuschuss möglich wäre", sagt Benedikt Deuchert, Head of Business Development & Regulatory Affairs.

Noch schwerer wiegt nach Aussage von Deuchert die Unsicherheit, die nun die gesamte Branche erfasse. "Aktuell wird im Zuge des 'AgNes' Prozesses die künftige Ausgestaltung der Netzentgelte diskutiert. Wir verfolgen mit größter Sorge, was nach dem Jahr 2029 auf die Branche zukommt." Die Netzentgelte würden, je nach Ausgestaltung, wahrscheinlich zu noch wesentlich höheren Belastungen als der BKZ führen und drohten, den Speicherausbau komplett zum Erliegen zu bringen, so der Branchenvertreter weiter.

Rabatte gingen auf Kosten der Allgemeinheit

Die Stadtwerke München geben an, dass sie mit dem Urteil zufrieden seien. "Würde man Batteriespeicher von Baukostenzuschüssen freistellen oder diese rabattieren, müssten die Anschlusskosten auf die Netzentgelte umgelegt und damit von der Gemeinschaft der Letztverbraucher getragen werden, während die wirtschaftliche Nutzung der Speicher, etwa durch Ausnutzung der Preisschwankungen auf den Spotmärkten (Spreads), allein dem Betreiber der Speicheranlage zugutekäme", so eine Sprecherin des Unternehmens.

Auch Netzbetreiber EWE Netz schätzt die Entscheidung positiv ein. Er sieht darin eine faire Kostenverteilung bei netzbedingten Ausbaumaßnahmen und mehr rechtliche Klarheit. "Das Urteil schafft Planungs- und Investitionssicherheit", argumentiert ein Unternehmenssprecher und betont: "Wir verstehen zwar die Sorgen der Branche, sehen den BKZ jedoch nicht als grundsätzliches Investitionshindernis. Vielmehr stellt er sicher, dass der Anschluss bedarfsgerecht dimensioniert wird." Eine Privilegierung von Batteriespeichern beim BKZ würde hingegen zu Lasten aller anderen Letztverbraucher gehen.

Regulatorische Fakten geschaffen

Die Definition "Letztverbraucher" ist dabei das entscheidende Stichwort. Denn davon hängen viele rechtliche Folgen ab. So weist der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) daraufhin, dass der BGH bei Speichern sowohl von Letztverbrauchern als auch von Erzeugern ausgeht.

Gleichzeitig erkenne das höchste Zivilgericht jedoch an, dass Speicher sich von anderen Letztverbrauchern unterscheiden würden, da der entnommene Strom nicht verbraucht werde. "Der BGH macht damit deutlich: Eine pauschale rechtliche Einordnung von Speichern als Verbraucher oder Erzeuger ist unzulässig", sagt Verbandschef Urban Windelen. Es sei nun an der Politik, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Auch Unternehmen wie die Aachener Stadtwerke-Kooperation Trianel betonen, dass der Umgang der Bundesregierung mit dem Thema nun entscheidend sei. "Die Regierungskoalition hat die Bedeutung von Flexibilitätsoptionen wie Batteriespeicher bereits im Koalitionsvertrag anerkannt", teilte ein Sprecher der ZfK mit. Auch sei in einem aktuellen Gesetzesentwurf zu Planungs- und Genehmigungsverfahren vorgesehen, dass Speicher im öffentlichen Interesse stünden.

"Gleichzeitig werden regulatorische Fakten geschaffen, die Speicher belasten und den Ausbau erschweren", so der Sprecher weiter. "Diesen Widerspruch gilt es aufzulösen."

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