15.895,10 Euro pro Megawattstunde (MWh) — so viel müssen Bilanzkreisverantwortliche an Ausgleichsenergie zahlen, wenn sie am 2. Dezember 2020 zwischen 10.30 Uhr und 10.45 Uhr daneben lagen und auf positive Regelenergie angewiesen waren. Für die Viertelstunde zuvor sind es noch immer 7873,64 Euro pro MWh. Das geht aus neuen Zahlen hervor, die der deutsche Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW am Montag veröffentlichte.
Dass der 2. Dezember Bilanzkreisverantwortlichen teuer zu stehen kommen würde, ahnten die Beteiligten am neu eingeführten Regelarbeitsmarkt schon, als an besagtem Tag mitunter Arbeitspreise von mehr als 60.000 Euro pro MWh abgerufen wurden. Die Summe verschreckte die Bundesnetzagentur offenbar so sehr, dass sie wenige Tage später die Einführung einer Preisobergrenze von weniger als 9999,99 Euro pro MWh anordnete. Diese gilt seit 19. Januar.
Rekordwerte am 2. Dezember
Tatsächlich wurde gerade der Vormittag des 2. Dezember für betroffene Bilanzkreisverantwortliche besonders kostspielig. Auch für die Zeiträume 11.15 Uhr bis 11.30 Uhr und 11.45 Uhr bis 12 Uhr müssen sie mehr als 6000 Euro pro MWh für positive Regelenergie zahlen. Insgesamt überschreiten die viertelstündlich angegebenen Ausgleichsenergiepreise am 2. Dezember zwölfmal die 1000-Euro-Marke. Auch das ist ein Rekord für 2020.
Bis dahin lag der Höchstwert bei 4570,47 Euro pro MWh — aufgestellt im November. Im gesamten November wurde die 1000er-Marke siebenmal überschritten.
"Bilanzkreisverantwortliche machtlos"
Der 2. Dezember ist nicht der einzige Tag, der Bilanzkreisverantwortlichen Kopfzerbrechen bereiten dürfte. Für den Morgen des 21. Dezember werden negative Ausgleichsenergiepreise von bis zu 6500 Euro fällig.
Ausgleichsenergiepreise sollten zwar generell teurer sein als Intraday-Preise, sich aber an ihnen orientieren, sagt Daniel Hölder, Geschäftsführer des Erneuerbaren-Direktvermarkters Baywa r.e. Clens. "Und diese liegen in der Regel unter 100 Euro." In Ausnahmesituationen seien zwar auch Preise von mehr als 1000 Euro pro MWh ok, merkt er an. "Aber dass sie so massiv und unvorhersehbar kommen und Bilanzkreisverantwortliche so machtlos treffen, ist ein großes Problem."
Im Oktober 2017 noch 24.000 Euro pro MWh
Der Ausgleichsenergiepreis wird direkt durch die viertelstündliche Umlage der für den Abruf von Regelenergie aus der Sekundär- und Minutenreserve angefallenen Kosten bestimmt. Zuletzt führten im Oktober 2017 ähnliche Preisspitzen im Regelenergiemarkt zu Ausgleichsenergiepreisen in Höhe von 24.000 Euro pro MWh. (ab)
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