Kurz bevor es vorbei war mit Geboten im fünfstelligen Bereich, wollte es mancher Anbieter offenbar noch wissen. 93.746 Euro wurden am 18. Januar für die Zeitscheibe 20 bis 0 Uhr bezuschlagt. In der positiven Minutenreserve (mFRR). Pro Megawattstunde (MWh) wohlgemerkt.
Tags darauf zogen die vier Übertragungsnetzbetreiber eine Preisobergrenze von 9999,99 Euro ein. Wie es die Bundesnetzagentur gut einen Monat zuvor angeordnet hatte.
Markt beruhigt sich
Seitdem sind fünfstellige Extrempreise nicht mehr erlaubt, hat sich der Markt etwas beruhigt. Allerdings sind Grenzpreise von 9000 Euro aufwärts auch seitdem keine Seltenheit. Am Dienstag (19. Januar) fielen bezuschlagte Gebote in der positiven Minutenreserve (mFRR) in vier von sechs Zeitscheiben so hoch aus, am Mittwoch in allen sechs und am Donnerstag wieder in vier. Danach flachte es etwas ab.
Diesen Dienstag allerdings wurde die Maximalsumme von 9999 Euro erneut in fünf von sechs Zeitscheiben bezuschlagt (Stand: 16.30 Uhr). In der positiven Sekundärregelleistung fiel im selben Zeitraum der mittlere Preis nur am Samstag und Sonntag mehrmals unter die 1000-Euro-Marke.
Kosten für Bilanzkreisverantwortliche
Wichtig dabei ist: Bezuschlagte Gebote werden nicht automatisch abgerufen. Trotzdem sind sie ein Indikator dafür, wie es um den Regelarbeitsmarkt bestellt ist: sprich wie hart der Wettbewerb ist — und wie teuer es für Bilanzkreisverantwortliche wird, auf die die Preise in Form von Ausgleichsenergiekosten am Ende umgelegt werden.
Geringe Liquidität war eine der Hauptgründe, warum die Bundesnetzagentur überhaupt in den Anfang November neu eingeführten, vom Regelleistungsmarkt getrennten Regelarbeitsmarkt eingriff und eine Preisobergrenze einführte. Dieses Problem bleibt ungelöst.
"Generell geringe Liquidität"
"Generell sehen wir am Regelarbeitsmarkt eine geringe Liquidität", teilt eine Sprecherin des Übertragungsnetzbetreibers Amprion mit. "Dies steht aber in keinem Zusammenhang zur Preisobergrenze."
Insgesamt fällt aus Amprion-Sicht eine erste Bilanz nach Einführung der Preisobergrenze positiv aus. "Vorläufige Ergebnisse zeigen, dass die Preise auf das Niveau von November gefallen sind, als die Preisobergrenze abgeschafft wurde", führt die Sprecherin des Übertragungsnetzbetreibers aus. "Dies ist jedoch wegen der kurzen Zeit nur eine Momentaufnahme."
"Preise auf früheres Niveau gefallen"
Marktteilnehmer wie die Statkraft-Tochter Statkraft Markets beurteilen die Einführung der Obergrenze ebenfalls bislang positiv. "Dies sollte aus unserer Sicht zumindest solange beibehalten werden, bis der Regelarbeitsmarkt ausreichend liquide ist", heißt es dort.
Auch der in Hannover ansässige Energieversorger Enercity, der nach eigenen Angaben Eingriffen der Bundesnetzagentur in wettbewerbliche Märkte eher kritisch gegenüber steht, begrüßt in diesem Fall die Deckelung der Regelenergiepreise. "Die Bewirtschaftung großer Windportfolios mit ihren Volatilitäten wird zunehmend anspruchsvoller, wie das letzte Jahr mit relativ niedrigen Residuallasten gezeigt hat", teilt Michael Kranz, Bereichsleiter Energiewirtschaft und Handel bei Enercity, mit. "Ein massives Ansteigen der Ausgleichsenergiekosten führt am Ende auch zu einer Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit von Windkraftprojekten und kann damit zu negativen Auswirkungen auf den Verlauf der Energiewende führen."
Gefahr exorbitanter Ausgleichsenergiepreise
Wie sehr sich Bilanzkreisverantwortliche tatsächlich freuen können, dürfte allerdings erst Ende Februar klarer werden. Dann veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber die anfallenden Ausgleichspreise. Und da warnte Daniel Hölder, Geschäftsführer des Erneuerbaren-Direktvermarkters Baywa r.e. Clens, schon Ende Dezember: "Auch Abrufe zu 9999 Euro pro MWh führen zu exorbitanten Ausgleichsenergiepreisen." (ab)
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