Notbremse am Regelarbeitsmarkt: Hilft die Preisobergrenze?

Seit 19. Januar sind Gebote im fünfstelligen Bereich am Regelarbeitsmarkt nicht mehr zulässig.
Kurz bevor es vorbei war mit Geboten im fünfstelligen Bereich, wollte es mancher Anbieter offenbar noch wissen. 93.746 Euro wurden am 18. Januar für die Zeitscheibe 20 bis 0 Uhr bezuschlagt. In der positiven Minutenreserve (mFRR). Pro Megawattstunde (MWh) wohlgemerkt.
Tags darauf zogen die vier Übertragungsnetzbetreiber eine Preisobergrenze von 9999,99 Euro ein. Wie es die Bundesnetzagentur gut einen Monat zuvor angeordnet hatte.
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