In Brandenburg wird nach dem Anschlag auf ein Umspannwerk nach Spuren gesucht. Für die Energiebranche steht die Aufarbeitung der Vorfälle noch bevor.

In Brandenburg wird nach dem Anschlag auf ein Umspannwerk nach Spuren gesucht. Für die Energiebranche steht die Aufarbeitung der Vorfälle noch bevor.

Bild: © Frank Hammerschmidt/dpa

Nach zwei Anschlägen auf das Stromnetz innerhalb eines Tages sieht sich die Energiebranche mit einer neuen Sicherheitslage konfrontiert. In der Nacht zum Mittwoch gingen Kraftwerksblöcke des Energiekonzerns RWE mit mehreren Gigawatt (GW) an Leistung vom Netz. Die allgemeine Stromversorgung blieb dennoch stabil.

Ein ähnliches Bild zeigte sich in Südbrandenburg: Obwohl Unbekannte mithilfe selbstgebauter Flugkörper in zwei Fällen Kurzschlüsse in Höchstspannungsleitungen nahe dem Kraftwerk Jänschwalde auslösten, blieben die Lichter in der umliegenden Region an.

Wo das (n-1)-Prinzip an Grenzen stößt

Dass die Versorgungssicherheit gewährleistet war, hat einen Grund: Das Übertragungsnetz ist nach dem sogenannten (n-1)-Prinzip ausgelegt. Das Netz muss den Ausfall eines einzelnen Betriebsmittels beherrschen können.

Doch einen hundertprozentigen Schutz gegen Sabotage bietet das Prinzip nicht. "Ein gezielter Angriff kann mehrere Betriebsmittel treffen, die räumlich eng zusammenliegen oder eine gemeinsame Infrastruktur nutzen", sagt Martin Braun, Institutsleiter am Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) in Kassel. So geschehen etwa im Januar 2026 in Berlin, als die Täter gleich mehreren Starkstromkabel beschädigten.

Elektrisch vorhandene Redundanzen könnten so durch eine gemeinsame physische Ursache gleichzeitig ausfallen. Ein regionaler Stromausfall durch einen gezielten Angriff sei "durchaus möglich", betont Braun. Immerhin: Ein bundesweiter Zusammenbruch setze dagegen eine "wesentlich komplexere Verkettung von Ausfällen" voraus.

War es ein koordinierter Angriff?

Ob die beiden Angriffe auf einen bundesweiten Stromausfall zielten, lässt sich bislang nicht sagen. Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) hält einen koordinierten Angriff auf die Energieversorgung inzwischen für wahrscheinlich. Technisch wäre ein solcher Angriff jedoch deutlich anspruchsvoller als die Störung einzelner Anlagen.

Christian Rehtanz von der Technischen Universität Dortmund schätzt die Gefahr eines solchen Szenarios als "eher gering" ein. Lokale "Nadelstiche" seien aber jederzeit möglich.

Kameras und Drohnen sind kein Allheilmittel

In der politischen Debatte geht es derweil vor allem um die Befugnisse der Netzbetreiber. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) etwa fordert, gesellschaftlich zu klären, was Betreiber kritischer Infrastruktur dürfen. Konkret geht es hier darum, in welchem Maße die Videoüberwachung möglich ist und ob Betreiber selbst Drohnen abwehren dürfen.

Mehr dazu hier: Drohnen über Kraftwerken: Neue Bedrohung, alte Rechtslage

Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), verlangt, Datenschutzbestimmungen so anzupassen, "dass auch angrenzende öffentliche Bereiche rechtssicher per Kamera überwacht werden können". Denn bislang bremst der Datenschutz die Anlagenbetreiber oftmals aus.

Doch Forscher dämpfen gleichzeitig die Erwartungen. "Wir müssen uns davon verabschieden, dass wir durch höhere Zäune und Überwachungskameras eine räumlich verteilte kritische Infrastruktur vollständig schützen können", sagt Michèle Knodt, Direktorin des Hessischen Drohnenkompetenzzentrums (HDKZ) an der Technischen Universität Darmstadt. Eine flächendeckende Drohnendetektion und -abwehr erfordere Ressourcen, die "weder sinnvoll noch realistisch an jeder Anlage vorgehalten werden können".

Hinzu kommt: Die aktive Abwehr von Drohnen ist derzeit hoheitliche Aufgabe von Polizei und Bundeswehr. Eine Übertragung dieser Befugnisse an private Betreiber – in der Fachsprache "Beleihung" genannt – wäre für Netzbetreiber jedenfalls nicht flächendeckend umsetzbar, so Knodt.

Warum die zweite Linie entscheidet

Die Forschung plädiert deshalb für eine zweite, mindestens ebenso wichtige Säule: Resilienz und schnelle Wiederherstellung. "Entscheidend ist eine Kombination aus drei Fähigkeiten: Angriffe möglichst verhindern, ihre Auswirkungen begrenzen und die Versorgung nach einem erfolgreichen Angriff schnell wiederherstellen", sagt Braun.

Knodt konkretisiert: Es brauche schnell verfügbare Reparaturteams, eine ausreichende Bevorratung kritischer Ersatzkomponenten und eine stärkere Standardisierung von Bauteilen, damit Ersatzteile zwischen Betreibern und Regionen schneller ausgetauscht werden können. In anderen Ländern wie in Litauen ist dies längst Standard. Knodt verweist als Vorbild zudem auf die Ukraine: Die Internationale Energieagentur (IEA) hebe genau diese Maßnahmen als zentrale Lehren aus den wiederholten Angriffen auf die ukrainische Energieinfrastruktur hervor.

Ergänzend wirbt der Bundesverband der Erneuerbaren Energien (BEE) für schwarzstartfähige Anlagen, also Einheiten wie Bioenergie oder Wasserkraft, die nach einem Ausfall ohne externe Stromversorgung wieder hochgefahren werden können. Für besonders wichtige Verbraucher regt Braun zudem sogenannte Inselnetze an: Teilnetze, die sich bei Bedarf auch ohne Verbindung nach außen selbst versorgen.

Wer die Kosten für mehr Sicherheit trägt

Hinter der Sicherheitsdebatte versteckt sich allerdings noch eine weitere Frage: Wer trägt die Kosten? Das im März in Kraft getretene "Kritis-Dachgesetz" verpflichtet Betreiber zwar zu risikobasierten Resilienzplänen. Die für die praktische Umsetzung notwendigen Rechtsverordnungen hat das dafür zuständige Bundesinnenministerium jedoch noch nicht vollständig erlassen.

Rehtanz von der Technischen Universität Dortmund sieht das Gesetz skeptisch: Das, was darin stehe, hätten Netzbetreiber "im Kern immer schon gemacht". Es erhöhe vor allem den Dokumentationsaufwand.

Für die kommunale Seite zieht Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), eine klare Grenze: "Der Staat darf seine Verantwortung für die öffentliche Sicherheit nicht auf die Unternehmen abwälzen." Mehr Schutz koste auch mehr Geld, das letztlich über die Netzentgelte refinanziert werden müsse.

"Die Frage ist letztendlich immer die Finanzierung", sagt Rehtanz. "Wie viel geben wir für Redundanz, Materialreserve und vorgehaltenes Reparaturpersonal aus, bei gleichzeitigem Ziel, die Netznutzungsentgelte zu reduzieren?" Eine Antwort darauf haben Politik und Regulierer bisher nicht gegeben.

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