12 bis 13 Cent pro Kilowattstunde (kWh) brutto – das ist der Fernwärmepreis, den die Stadtwerke Neuruppin (Brandenburg) langfristig anpeilen. Eine ungewöhnlich konkrete Ansage in einem Markt, in dem Preistransparenz bisher oft fehlt. Und es ist genau der Preis, den Fernwärmekunden im Schnitt in Deutschland derzeit zahlen.
Dabei planen die Stadtwerke gewaltige Investitionen: Um die eigene Fernwärme "grüner" zu machen und den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid (CO₂) zu verringern, plant der Versorger aus der Kreisstadt mit knapp 32.000 Einwohnern ein Tiefengeothermie-Projekt. Ab 2028 soll es in Betrieb gehen. Perspektivisch will das kommunale Unternehmen so über 70 Prozent des Bedarfs mit Wärme aus dem Untergrund decken.
Engpass bei neuen Heizungen
Seit 1974 wird Neuruppin leitungsgebunden mit Wärme versorgt, zunächst mit Braunkohle, später mit Heizöl, heute hauptsächlich mit Erdgas. 8200 Haushalte sind angeschlossen, das Netz umfasst 80 Kilometer, jedes Jahr kommen im Schnitt 50 Neuanschlüsse hinzu. Die Nachfrage bleibt hoch.
"Fachkräfte werden bei uns in der Region zunehmend zum Engpass, was den Einbau neuer Heizungen angeht", sagt Thoralf Uebach, Geschäftsführer der Stadtwerke Neuruppin. "Die Fernwärme erfreut sich daher bei uns weiterhin einer großen Nachfrage – auch trotz des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes."
Preisformeln unter Druck
Doch neben der Erzeugungsseite treibt Neuruppin – wie alle Fernwärmeversorger – eine Frage mit unmittelbarer Dringlichkeit um: Wie lassen sich Preisänderungsklauseln rechtssicher gestalten? Und wie lassen sich höhere Investitionskosten dabei auf Kunden umlegen?
Aktuell setzt das Unternehmen noch stark auf einen Erdgasindex, der perspektivisch an Bedeutung verliert. Die Lieferverträge laufen zehn Jahre, um Investitionssicherheit zu gewährleisten. In anderen Netzen sind die Laufzeiten inzwischen teils kürzer. Für Versorger ist die Ausgestaltung der Verträge eine Herausforderung.
"Fernwärmepreisklauseln müssen gerichtsfest sein", betont Uebach. "Ein Bonus-Malus-System wäre vor Gericht angreifbarer." Gerichtsverfahren zögen sich über viele Jahre und würden temporäre Rechtsunsicherheit schaffen.
Fernwärmepreisklauseln müssen gerichtsfest sein.
Die Sorge ist berechtigt: Am Oberlandesgericht (OLG) Hamm läuft ein Verfahren, in dem der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen Eon vorgeht. Die Vorsitzende Richterin stellte Ende August klar, dass Eon wohl unwirksame Preissteigerungsklauseln eingesetzt habe. Ein Urteil wird am 12. Oktober erwartet.
Fernwärmekosten ändern sich
Uebach sieht auch strukturellen Anpassungsbedarf: "Bei den Fernwärmekosten wird der investive Anteil größer werden, der variable Teil geringer. Diese Entwicklung muss sich künftig auch in unseren Preisformeln widerspiegeln." Denn Großprojekte wie Geothermie-Investitionen sind kapitalintensiv, verursachen im Betrieb aber kaum Brennstoffkosten. Das ist ein Modell, das bisherige Preisformeln schlecht abbilden.
Denn sie sind vor allem auf das klassische Erdgas ausgerichtet. Der wichtigste Kostenfaktor ist hier die Beschaffung an den internationalen Gasmärkten. Und diese Beschaffungskosten lassen sich leichter auf Fernwärmekunden umlegen.
Guido Gerlach, Kaufmännischer Leiter der Stadtwerke Neuruppin, sieht im geplanten Wärmenetzpaket der Bundesregierung eine praktikable Antwort. "Das Wärmenetzpaket sieht vor, dass künftig bis zu 50 Cent Mehrkosten pro Quadratmeter auf Fernwärmekunden umgelegt werden dürfen. Das ist für uns eine praktikable Lösung."
Doch Gerlach hält auch den Umgang der Versorger mit den Formeln an sich für entscheidend. "Wir haben gute Erfahrungen mit unseren Preisformeln gemacht. Wichtig ist, transparent damit umzugehen." Fernwärme sei immer ein "regionales Produkt". "Deshalb hat jeder Versorger eine andere Preisgestaltung."
Berlin: Technologievielfalt als Strategie
Neuruppin setzt auf eine dominante Wärmequelle. Die BEW Berliner Energie und Wärme, das landeseigene Fernwärmeunternehmen der Hauptstadt, geht mit einem breiten Technologie- und Brennstoffmix den entgegengesetzten Weg. Das Unternehmen versorgt rund 1,4 Millionen Wohneinheiten und hat im Frühjahr 2026 seinen Dekarbonisierungsfahrplan vorzeitig aktualisiert.
Bis 2030 möchte die BEW vollständig aus der Steinkohle aussteigen und die CO₂‑Emissionen gegenüber 1990 um 80 Prozent senken; der Anteil erneuerbarer Energien soll dann 40 Prozent erreichen. Dafür setzt das Unternehmen auf Power-to-Heat (PtH) – die Umwandlung von Strom in Wärme –, wasserstofffähige Gas-Heizwassererzeuger, Abwärme aus Rechenzentren über Großwärmepumpen sowie perspektivisch Geothermie.
Am Standort Reuter West in Berlin-Spandau betreibt die BEW bereits Europas wohl größte Power-to-Heat-Anlage mit 120 Megawatt (MW). Bis 2035 soll die Erneuerbare-Energien-Quote auf 50 Prozent steigen, bis 2045 soll die Dekarbonisierung abgeschlossen sein.
Axel Pinkert, Finanzgeschäftsführer der BEW, benennt ein politisches Hindernis, das Versorger bundesweit umtreibt: "Die BEW-Förderung sollte gesetzlich verankert werden." Die derzeit fehlende Verankerung führe bei potenziellen Geldgebern zu Unsicherheit.
Die BEW-Förderung sollte gesetzlich verankert werden.
Gemeint ist die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW-Förderung), auf die Unternehmen bei der Finanzierung ihrer Transformationsprojekte angewiesen sind. Ohne gesetzliche Grundlage müssen sie von Legislaturperiode zu Legislaturperiode zittern.
"Schwarze Schafe fallen uns auf die Füße"
Beim Streitthema Preistransparenz in der Fernwärme bezieht die BEW derweil klar Stellung. "'Schwarze Schafe' in der Branche fallen uns auf die Füße", sagt Pinkert. "Deshalb sind wir für eine verpflichtende Transparenzplattform." Das Wärmenetzpaket sieht genau das vor – mit Ausnahmen nur für kleine Netze. Derzeit existiert bereits eine freiwillige Transparenzplattform der Branche, an der aber nicht alle Versorger beteiligt sind.
Diese hat der Fernwärmeverband AGFW (Arbeitsgemeinschaft für Wärme und Heizkraftwirtschaft) gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bereits seit 2024 aufgebaut. Mittlerweile sind dort gut 50 Prozent des Wärmeabsatzes gelistet.
Doch aus der Branche kommt in dieser Frage auch Kritik am Wärmenetzpaket. "Zusätzliche Preiskontrollen und weitere neue Vorgaben dürfen die Wärmewende nicht ausbremsen", sagt AGFW-Geschäftsführer Frank Mattat. Eine Preiskontrolle müsse "möglichst bürokratiearm" gestaltet werden.
Beim Thema Förderung ist seine Botschaft jedoch eindeutig. "Die Fernwärmeversorger planen ihre Investitionen nicht in Legislaturperioden, sondern in Dekaden. Sie müssen sich auf eine stabile Förderkulisse verlassen können."