Nach monatelangem Streit hat sich die Bundesregierung auf ein Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie geeinigt. Das Kabinett will das Programm am Mittwoch beschließen. Über das vorab bekannt gewordene Eckpunktepapier hatten zunächst "Table Media" und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.
Das Programm setzt zwölf Schwerpunkte, die bis Ende 2027 umgesetzt werden sollen – unter Finanzierungsvorbehalt. Insgesamt will die Bundesregierung 565 Millionen Euro bereitstellen: 260 Millionen Euro fließen in das neue Förderprogramm "Zukunft Kreislaufwirtschaft" im Klima- und Transformationsfonds. Ein genauer Zeitraum für dieses Programm wird in den Eckpunkten nicht genannt.
Weitere 305 Millionen Euro folgen von 2027 bis 2030 aus dem diesjährigen Klimaschutzprogramm. Die Bundesregierung will damit zum Beispiel Projekte zur Rückgewinnung kritischer Rohstoffe sowie zum Recycling von Batterien, Windrädern, Solarmodulen und Textilien fördern.
Ein Überblick über weitere Schwerpunkte aus dem Programm.
Streitpunkt öffentliche Beschaffung
Am umstrittensten in der Koalition war die Rolle der öffentlichen Beschaffung, wie Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) Anfang Mai bei der Fachmesse Ifat bestätigte. Es ging um die Frage, wie stark die öffentliche Hand die Nachfrage auf dem Recycling-Markt stützen sollte. Schneider sprach sich dafür aus, Recycling-Produkte bei Ausschreibungen zu bevorzugen.
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Die öffentliche Beschaffung beläuft sich auf dreistellige Milliardenbeträge im Jahr. Sie könnte also ein entscheidender Hebel für den Aufbau von Märkten für Sekundärrohstoffe sein: Wenn die öffentliche Hand mehr Recycling-Material einkaufen würde, könnten Hersteller zu Investitionen animiert werden.
Laut Eckpunktepapier will der Bund das "jährliche Auftragsvolumen für zirkuläre Produkte über alle Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung kontinuierlich steigern". Außerdem soll die öffentliche Verwaltung künftig mehr gebrauchte und aufgearbeitete Produkte beschaffen, etwa Möbel und IT-Geräte. Dafür wird die Arbeitsgruppe "Zirkuläre Beschaffung" einen Leitfaden ausarbeiten.
Konkrete Zahlen nennt das Eckpunktepapier dazu nicht. Im Sommer 2028 will die Bundesregierung evaluieren, "ob eine ausreichende Erhöhung des Recyclinganteils erfolgt ist".
Auch im öffentlichen Bausektor soll der Einsatz von Sekundärrohstoffen steigen: Das "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen" soll weiterentwickelt werden. Zudem will die Bundesregierung rückbaufähige Bauwerke fördern.
Hersteller in die Pflicht nehmen
Ein weiterer Schwerpunkt des Aktionsprogramms ist die Produktverantwortung. Die Bundesregierung will das nationale Verpackungsrecht bis August 2026 an die EU-Verpackungsverordnung anpassen. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt dem Bundestag bereits vor.
Für die Entsorgungswirtschaft besonders relevant sind die Recycling-Quoten für Kunststoffverpackungen, die der Gesetzentwurf vorsieht. Sie steigen stufenweise: auf mindestens 63 Prozent aktuell, 70 Prozent ab 2028 und 75 Prozent ab 2030.
Außerdem will die Bundesregierung die Herstellerverantwortung auf Textilien ausweiten. Ende März hat Umweltminister Schneider die Eckpunkte für sein Textilgesetz vorgestellt: Hersteller, Importeure oder Vertreiber von Textilprodukten sollen alle anfallenden Kosten für die Sammlung, Beförderung, Sortierung und ordnungsgemäße Verwertung von Alttextilien tragen.
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Auch für Fahrzeuge ist eine Verordnung zur "kreislauforientierten Konstruktion" geplant. Fahrzeuge enthielten neben recyclebaren Teilen "auch große Mengen an kritischen Rohstoffen", die sich sehr gut und wirtschaftlich zurückgewinnen ließen, heißt es in den Eckpunkten des Aktionsprogramms.
Die Verordnung soll Mindestanteile für recycelte Kunststoffe vorschreiben. Langfristig will die Regierung auch Untergrenzen für Stahl und kritische Rohstoffe prüfen.
Mehr Recycling für weniger Abhängigkeit
Kern des Aktionsprogramms ist die Rohstoffsicherheit. Im Einführungskapitel der Eckpunkte heißt es: "Deutschland braucht jetzt mehr denn je eine Kreislaufwirtschaft, um wettbewerbsfähiger zu werden, sich auf den Weltmärkten zu behaupten und seine Versorgungssicherheit zu stärken."
Laut der EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen (Critical Raw Materials Act) müssen recycelte Materialien bis 2030 mindestens 25 Prozent des jährlichen Verbrauchs an kritischen Rohstoffen abdecken. Auch die Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm wird vorangetrieben: Die Pflicht nach der Klärschlammverordnung tritt ab 2029 in Kraft. Ein digitaler Produktpass und eine Digitalisierungsinitiative zur Schließung von Stoffkreisläufen sollen das begleiten.
Das Eckpunktepapier bezieht sich auf eine Studie des Bundeswirtschaftsministeriums von 2024: Diese stellte fest, dass durch Kreislaufwirtschaft bis 2030 zusätzlich 80 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente eingespart werden könnten. Gleichzeitig könnte sie die Kosten für den Klimaschutz senken.







