Warnstreiks sind während des Schlichtungsverfahrens nicht erlaubt.

Warnstreiks sind während des Schlichtungsverfahrens nicht erlaubt.

Bild: © Leonie Asendorpf/dpa

Von Andreas Baumer

Die dritte Verhandlungsrunde für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist gescheitert. Damit ist auch die Zukunft des für Versorgungsbetriebe zentralen TV-V weiterhin in der Schwebe. Im Anschluss riefen die Arbeitgebervertreter die Schlichtung an. Was heißt das für den weiteren Zeitplan? Ein Überblick:

Was bedeutet Schlichtung überhaupt?

Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren ist, dass eine Tarifvertragspartei die Verhandlungen offiziell für gescheitert erklärt hat. In diesem Fall haben das die Vertreter von Bund und Kommunen getan. Ein Vorteil der Schlichtung ist, dass unabhängige Dritte hinzugezogen werden.

Die Arbeitgeber benannten den früheren hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) als Schlichter. Für die Arbeitnehmerseite soll der frühere Bremer Finanzstaatsrat Hans-Henning Lühr (SPD) Schlichter werden.

Sie beraten in einer sogenannten Schlichtungskommission, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl vertreten sind. Koch könnte am Ende als sogenannter stimmberechtigter Schlichter den Ausschlag für einen Kompromiss geben.

Wann beginnt die Schlichtung und wie lange dauert sie?

Erwartet wird, dass die Schlichtungskommission noch in dieser Woche ihre Arbeit aufnimmt. In der Folge muss die Kommission eine Empfehlung beschließen. Kann sie sich nicht einigen, gibt der stimmberechtigte Schlichter den Ausschlag, also Koch.

Dann geht die Empfehlung zurück in eine weitere Verhandlungsrunde. Entweder nimmt die Runde das Ergebnis an oder verhandelt nach. Erst dann, wenn das Ergebnis für eine Seite unannehmbar ist, kann die Urabstimmung eingeleitet werden – mit der Option auf unbefristete Streiks.

Laut der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) kann das Schlichtungsverfahren mehrere Wochen dauern.

Apropos Streiks: Dürfen Stadtwerke weiterhin bestreikt werden?

Während des Schlichtungsverfahrens besteht Friedenspflicht. Während dieser Zeit dürfen Stadtwerke also nicht bestreikt werden. Nach ZfK-Informationen darf bereits ab Donnerstag nicht mehr gestreikt werden.

Was sind die inhaltlichen Knackpunkte?

Ursprünglich forderte Verdi eine Tariferhöhung um acht Prozent, mindestens aber 350 Euro mehr im Monat. Außerdem wollte die Gewerkschaft drei zusätzliche freie Tage durchsetzen. Die Arbeitgeberseite legte zuerst kein eigenes Angebot vor, wies die Gewerkschaftsforderungen aber als zu teuer zurück.

Zuletzt hieß es, dass die Arbeitgebervertreter eine Erhöhung der Entgelte um 5,5 Prozent sowie ein höheres 13. Monatsgehalt und höhere Schichtzulagen angeboten hätten. Die Laufzeit blieb offen.

Für die Arbeitnehmerseite war das offensichtlich zu wenig. "Wir haben uns bis an die Schmerzgrenze bewegt", teilte Verdi-Chef Frank Werneke mit. "Die Arbeitgeber haben unsere Einigungsvorschläge abgelehnt.

Wie verliefen die Verhandlungen zum TV-V?

Auf Arbeitgeberseite war zu hören, dass es zahlreiche, intensive und konstruktive Vorschläge gegeben habe. Details wurden nicht genannt. Auch hier sind nun die Schlichter gefragt.(mit dpa)

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