Die Verordnung verbietet die routinemäßige Entlüftung und das Abfackeln im Öl- und Gassektor.

Die Verordnung verbietet die routinemäßige Entlüftung und das Abfackeln im Öl- und Gassektor.

Bild: © Alexisaj/Adobe Stock

Von Lucas Maier

Im Jahr 2027 soll der nationale CO₂-Preis in den Bereichen Wärme und Verkehr nicht steigen. Darauf haben sich die Regierungsparteien am Dienstag verständigt, wie Unionsfraktionsvize Andreas Jung (CDU) auf ZfK-Anfrage mitteilte. Zuerst berichtete die "Wirtschaftswoche".  

Deutschlands CO₂-Bilanz im Verkehrs- und im Gebäudesektor ist eher ernüchternd. Jahr um Jahr reißen diese die Zielvorgaben, so auch in diesem Jahr. Die CO₂-Bepreisung soll einen zentralen Anreiz bieten, weniger Emissionen auszustoßen. Auf europäischer Ebene wird das Ganze unter dem Namen ETS 1 (ETS steht für "EU Emissions Trading System") in den Bereichen Energie und Industrie seit gut 20 Jahren praktiziert. Wärme und Verkehr sollten ab dem Jahr 2027 durch das sogenannte ETS 2 in den europäischen Emissionshandel eingegliedert werden. Vor gut einer Woche wurde dann entschieden: ETS 2 wird frühstens im Jahr 2028 eingeführt. Deutschland wurde in der Debatte von Umweltminister Carsten Schneider (SPD) vertreten, der sich nach Angaben von Jung für eine Einführung im Jahr 2027 starkgemacht hatte. 

Einigung für mehr Planbarkeit

In der Energiebranche sorgte die Verschiebung für einigen Unmut. "Damit wird der Energiewirtschaft Planungssicherheit genommen und letztlich das Erreichen der Klimaziele erschwert", hieß es etwa vom Verband der kommunalen Unternehmen (VKU). Union und SPD haben sich nun darauf geeinigt, dass im Jahr 2027 derselbe Preiskorridor im Wärme- und Verkehrsbereich gelten soll, wie im Jahr 2026. "Wir brauchen jetzt im Sinne der Planungssicherheit und Verlässlichkeit schnell Klarheit, welcher CO₂-Preis in Deutschland im Jahr 2027 gilt", heißt es in einem gemeinsamen Statement von Jung und SPD-Fraktionsvize Esra Limbacher.

Während der CO₂-Preis in beiden Bereichen im laufenden Jahr bei 55 Euro (Festpreis) liegt, wird er im kommenden Jahr ansteigen. Der Preis bezieht sich immer auf eine Tonne CO₂-Äquivalent. Für das Jahr 2026 ist ein Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro vorgesehen. Dieser wird dann auch 2027 weitergeführt, wie Jung bestätigte. Dafür soll das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) entsprechend angepasst werden. Ohne eine politische Einigung der Koalition hätte 2027 der CO₂-Preis gegriffen, der bereits für die Industrie gilt. Derzeit liegt dieser bei rund 80 Euro je Tonne.

"Aus Sicht der Energiewirtschaft ist die Korridorphase keine optimale Lösung, da das Veräußerungsdesign keine Anreize für ein marktbasiertes Bieterverhalten setzt. Außerdem sehen wir noch zu klärende Umsetzungsfragen, wie beispielsweise bei den Regelungen zum Nachkauf", heißt es von Kerstin Andreae, Vorsitzende des Bundesverbandes Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). "In jedem Fall sollten nun zügige Beratungen in Kabinett und Bundestag erfolgen. Die Vertriebe der Energieunternehmen schließen Ende 2025 Verträge für das Jahr 2027 ab und haben derzeit keine rechtliche Sicherheit über den dann gültigen CO₂-Preis." Derzeit würde das Bundesumweltministerium (BMUKN) noch die rechtliche Umsetzung prüfen, heißt es von Limbacher. 

Koalition hält Erhöhung 2027 nicht für sinnvoll 

Innerhalb des festgelegten Korridors wird der Preis nach den klassischen Kriterien des Marktes bestimmt – Angebot und Nachfrage. Innerhalb des nationalen Emissionshandelssystems müssen Unternehmen, die mit fossilen Brennstoffen handeln, Emissionszertifikate erwerben. Der Preis wird am Ende auf die Endverbraucher umgelegt. Nachdem das Angebot aufgrund einer begrenzten Anzahl an Zertifikaten gedeckelt ist, die Nachfrage im Jahr 2027 jedoch hoch bleiben dürfte, dürfte sich der Preis am oberen Ende des Korridors einpendeln.

Eine Erhöhung im Jahr 2027 halten Jung und Limbacher für nicht zielführend, "da 2028 beim ETS 2 mit einem geringeren Einstiegspreis zu rechnen ist als er heute schon in Deutschland gilt". Wie hoch der Einstiegspreis tatsächlich sein wird, darüber gibt es bisher nur Schätzungen. Die KfW-Bank geht von einem Preis zwischen 50 und 75 Euro im Startzeitraum aus, allerdings seien auch Preise von bis zu 120 Euro denkbar. In ihren Berechnungen ging die KfW noch von einem Start im Jahr 2027 aus.

Was bedeutet das konkret?

In den Jahren 2026 und 2027 sind dann rund 19 Cent beim Liter Benzin auf die CO₂-Bepreisung zurückzuführen, bei Diesel sind es 20 Cent, wie der ADAC schreibt. Das entspricht im Vergleich zum laufenden Jahr einer Steigerung um 3 Cent bei Benzin und etwas mehr beim Diesel.

Im Wärmebereich wird das Heizen in einem wenig sanierten Einfamilienhaus mit einem jährlichen Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) um 263 bis 311 Euro pro Jahr teurer, wie die Verbraucherzentrale NRW schreibt. Bei einem gut sanierten Effizienzhaus mit einem jährlichen Verbrauch von 6500 kWh schlägt der CO₂-Preis in einer Höhe zwischen 85 und 101 Euro zu Buche.

Über die Einnahmen aus dem Emissionshandel wird der Klima- und Transformationsfonds (KTF) befüllt. Aus dem Sondervermögen wird etwa die Errichtung von Ladeinfrastruktur oder Fahrradparkhäusern an Bahnhöfen bezuschusst. (mit dpa)

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