Mit deutlicher Kritik haben rund 30, großteils kommunale, Verteilnetzbetreiber auf die seit Wochen wieder neu aufgeflammte Diskussion um die künftigen Regelungen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen reagiert. „Wir möchten Sie dringend bitten, die Debatte gemeinsam mit uns auf eine rationale Ebene zurückzuführen. Der Erfolg des Osterpakets aus Ihrem Hause steht auf dem Spiel“, heißt es in einem der ZfK vorliegenden Brief an Staatssekretär Patrick Graichen. An ihn wird appelliert, den Standpunkt der Branche auch in der Öffentlichkeit entschiedener zu unterstützen.
Zu den Unterzeichnern gehören neben dem deutschlandweit größten Verteilnetzbetreiber Eon unter anderem auch die Thüga, die Stadtwerke München, Stromnetz Hamburg, die Rheinische Netzgesellschaft, Sachsen Netze und EWE Netz. Als erstes hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.
Und darum geht es konkret: Um die Netzstabilität zu gewährleisten, sollen Netzbetreiber künftig in bestimmten Fällen die Ladevorgänge von E-Autos oder den Betrieb von Wärmepumpen oder Batteriespeichern unterbrechen dürfen. So sehen es die vorgelegten Eckpunkte der Bundesnetzagentur vor, das Konsultationsverfahren wurde Ende Januar abgeschlossen.
"Autobranche schürt zu Unrecht Ängste der Verbraucher"
Bis Ende des Jahres soll eine verbindliche Regelung festgelegt werden, doch direkte Steuerungseingriffe lehnt insbesondere die Autobranche weiterhin ab und macht seit einigen Wochen öffentlich wieder verstärkt Front dagegen. Sie befürchtet vor allem, dass sich die Ansteuerbarkeit der Verbrauchseinrichtungen negativ auf die Attraktivität ihrer Produkte auswirken könnte.
Diese Debatte um den Paragrafen 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes war bereits 2021 erbittert geführt worden. „Die von Teilen der Automobilbranche getriebenen Argumente schüren zu Unrecht die ureigenen Ängste der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Kontrolle über den Einsatz ihres Fahrzeugs an den Verteilnetzbetreiber abgeben zu müssen“, heißt es weiter in dem Brief der Verteilnetzbetreiber.
Damit würde letzten Endes die Recht- und Zweckmäßigkeit der geplanten Festlegungen der Bundesnetzagentur angezweifelt.
"Ambitionsniveau für Ausbau dezentraler Verbraucher wird fast monatlich ehrgeiziger"
Die von der BNetzA Anfang des Jahres vorgeschlagenen Rahmenbedingungen werden von Unterzeichnern des Briefes ausdrücklich als pragmatische und gute Basis für die Umsetzung der Energie-, Verkehrs- und Wärmewende in Deutschland begrüßt. „Das Ambitionsniveau der Bundesregierung für den Ausbau dezentraler Verbraucher wird fast monatlich ehrgeiziger. Allein die Anträge für Ladeparks für Elektromobilität haben sich innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt“,
Nur mit den im Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Rahmenbedingungen könne der enorme Anstieg von E-Mobilität und Wärmepumpen ohne Nachteile für die Versorgungssicherheit weitergeführt werden. Bereits heute sei absehbar, dass die Anschlussbegehren die Kapazitäten im Netz an immer mehr Stellen deutlich übersteigen werden.
"Kein Kunde soll mit dem Umstieg auf E-Mobilität oder Wärmepumpen warten müssen"
Netzausbau sei daher das Gebot der Stunde. Angesichts der aktuellen Dynamik werde die Netzerweiterung aber nicht immer rechtzeitig dem Bedarf folgen können. „Daher wird die Nutzung von Flexibilität für das Netz erforderlich. Keine Kundin und kein Kunde soll mit einem Umstieg auf E-Mobilität oder Wärmepumpen warten müssen, bis das Netz entsprechend ausgebaut ist. Gleichzeitig muss die lokale Netzstabilität höchste Priorität haben“, stellen die rund 30 Verteilnetzbetreiber klar.
Genau dies „unter einen Hut zu bringen”, ermögliche § 14a EnWG und die hierzu jetzt anstehenden Festlegungen der BNetzA. Die Netzbetreiber stünden daher weiterhin zu einer „Anschlussgarantie“ für Kundinnen und Kunden.
"Steuernde Eingriffe auf das Mindeste begrenzen"
Mit den von der Autobranche geforderten dynamischen Netzentgelten lasse sich dies aber nicht erreichen. Diese bildeten keine verlässliche Basis in Netzplanung und -steuerung, würden aber erhebliche Nachteile für Verteilnetzbetreiber und Kunden hinsichtlich der Netzentgeltstabilität mit sich bringen. „Nur um risikofreie Geschäftsmodelle der Automobiler zu ermöglichen, sollten sie nicht eingeführt werden“.
Ähnlich verhalte es sich mit der Forderung nach einer rein marktlichen Beschaffung von Flexibilitäten zur Vermeidung von Engpässen in einzelnen Niederspannungsabgängen. Da aufgrund der Kleinteiligkeit der Engpässe absehbar keine liquiden Märkte entstehen könnten und bei Ausbleiben von Angeboten auch keine Alternativen zur Netzstabilisierung bestehen, sei auch diese Forderung nicht zielführend.
„Unser Ziel ist es, steuernde, nur dimmende Eingriffe von Seiten der Netzbetreiber auf das Mindeste zu begrenzen“, versichert die Branche. Zudem sollten Kundinnen und Kunden selbstverständlich auch marktorientiert ihre E-Mobile laden und Häuser heizen können, wenn beispielsweise grüne Energie aus Wind und Sonne im Überfluss vorhanden und dadurch besonders günstig und klimaneutral sei. (hoe)



